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Verschiebung des Solarpakets I: Auswirkungen auf Balkonkraftwerke

Der Bundestag hat die Einführung wichtiger Neuerungen im Bereich der Balkonkraftwerke, Teil des sogenannten Solarpakets I, verschoben. Ursprünglich im August 2023 beschlossen, sollte dieses Paket ab Januar 2024 signifikante Änderungen bringen, einschließlich einer erhöhten Einspeisegrenze von 800 Watt und eines vereinfachten Anmeldeprozesses für Balkonkraftwerke. Trotz der Erwartungen wurde das vollständige Paket jedoch in der letzten Sitzung des Bundestages 2023 nicht verabschiedet.

Die umfassende Verabschiedung des Solarpakets und damit die Erleichterungen für Balkonkraftwerke wurden aufgeschoben und sollen erst nach der parlamentarischen Weihnachtspause behandelt werden. Die exakte Planung steht noch aus. Dieser Aufschub bedeutet für BesitzerInnen und Interessierte von Balkonkraftwerken, dass sie sich weiterhin gedulden müssen:

  1. Einspeisegrenze von 800 Watt: Bis zur offiziellen Verabschiedung des Solarpakets I bleibt die Grenze für die Einspeisung von Strom aus Balkonkraftwerken auf 600 Watt beschränkt. Erst mit der Verabschiedung des Pakets im Bundestag kann die Grenze auf 800 Watt erhöht werden.

  2. Vereinfachtes Anmeldeverfahren: Die geplante Erleichterung in der Anmeldung bei Netzbetreibern und im Markstammdatenregister (MaStR) verzögert sich ebenfalls. Die aktuellen Prozeduren bleiben bis zur Verabschiedung des Gesamtpakets bestehen.

  3. Obergrenze von 2000 Wp: Die geplante neue Obergrenze für die Gesamtnennleistung der Balkonkraftwerke auf 2000 Wp verzögert sich ebenfalls. Bis zu neuen Regelungen können Balkonkraftwerke noch über 2000 Wp betrieben werden.

Diese Verschiebungen sind für viele eine Enttäuschung und bedeuten eine Fortsetzung der Wartezeit auf verbesserte Bedingungen für die Nutzung von Balkonkraftwerken.