Die Bundesnetzagentur hat verbindliche Regeln für die Doppelnutzung von Heimspeichern und Elektroauto-Akkus am Strommarkt veröffentlicht. Gleichzeitig warnt die Solarbranche vor dem neuen Referentenentwurf: EEG-Novelle und Netzpaket könnten den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland spürbar bremsen.
BNetzA regelt Doppelnutzung von Speicher und E-Auto
Bisher galt für Heimspeicher in Deutschland eine strikte Einschränkung: Nur selbst erzeugter erneuerbarer Strom durfte eingespeichert werden. Diese Regel begrenzte den Beitrag der Speicher zur Netzstabilität erheblich und schloss lukrative Erlösmöglichkeiten am Regelenergiemarkt weitgehend aus.
Die EEG-Novelle 2025 hat diese Einschränkung aufgehoben. Speicher dürfen nun auch Netzstrom zwischenspeichern, sofern sie damit systemdienliche Dienste erbringen. Damit öffnet der Gesetzgeber den Weg für eine neue Klasse von Heimspeicheranwendungen: den flexiblen, marktorientierten Betrieb von Batterie- und Fahrzeugspeichern.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit ihrer jetzt veröffentlichten Festlegung die notwendigen Durchführungsregeln gesetzt. Geregelt wird vor allem, wie die förderfähige Einspeisung aus einer PV-Anlage von der kommerziellen Einspeisung aus dem angeschlossenen Speicher oder dem Elektroauto-Akku abgegrenzt und berechnet wird. Diese Trennungsregel ist entscheidend, damit Betreiber keine EEG-Vergütung verlieren, wenn sie ihren Speicher zusätzlich am Strommarkt einsetzen.
Pauschaloption: Vereinfachte Abrechnung für kleine PV-Anlagen
Für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp ist die sogenannte Pauschaloption besonders praxisrelevant. Sie legt pauschal fest, wie hoch der Anteil der förderfähigen Netzeinspeisung ist — ohne aufwendige Messtechnik oder komplexe Nachweispflichten. Damit entfällt für Hausbesitzer die Notwendigkeit, jeden einzelnen Lade- und Entladevorgang messtechnisch zu dokumentieren.
Wer seinen Speicher zusätzlich für Netzdienstleistungen nutzt, riskiert ohne die Pauschaloption, dass die gesamte Einspeisung als kommerziell eingestuft wird — mit entsprechenden Abzügen bei der Vergütung. Die BNetzA-Regelung gibt Planungssicherheit und macht den systemdienlichen Betrieb auch für Privatanwender wirtschaftlich kalkulierbar.
Besonders interessant wird das Modell, wenn bidirektionales Laden einbezogen wird. Das Elektroauto als Vehicle-to-Grid-Speicher (V2G) rückt näher an die Alltagspraxis: Wer ein V2G-fähiges Fahrzeug betreibt, kann dessen Akku als Teil des häuslichen Energiemanagements nutzen und gleichzeitig am Regelenergiemarkt Erlöse erzielen. Die BNetzA-Festlegung schafft hierfür erstmals einen verlässlichen rechtlichen Rahmen.
EEG-Novelle und Netzpaket: Branche schlägt Alarm
Während die BNetzA-Festlegung für Speicherbetreiber Chancen eröffnet, sorgt ein anderer Vorgang für Unruhe: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat Referentenentwürfe für die EEG-Novelle 2025 und das sogenannte Netzpaket in die Ressortabstimmung eingebracht. Die Branche reagiert mit scharfer Kritik.
Wesentliche Änderungen, die von Verbänden gefordert worden waren und in früheren Entwürfen unter Ministerin Katherina Reiche zumindest angedeutet waren, fehlen in der aktuellen Version. Stattdessen sehen Kritiker steigende Investitionsrisiken: Neue Einspeiseregelungen im Netzpaket könnten den wirtschaftlichen Betrieb von Freiflächen- und Gewerbe-PV-Projekten erheblich erschweren.
Konkret befürchten Branchenverbände, dass das Netzpaket bestimmte Einspeisebeschränkungen verschärft und Projektentwickler zwingt, Anlagen zu überdimensionieren oder Einspeisemengen dauerhaft zu kappen. „Das Netzpaket bremst Solarstrom“, lautet das Fazit von Branchenvertretern, die vor einem dauerhaften Rückgang der jährlichen Zubau-Zahlen warnen.
Einordnung: Regulierung zwischen Chance und Risiko
Die beiden Entwicklungen verdeutlichen die Ambivalenz der aktuellen Energiepolitik. Einerseits entstehen durch die BNetzA-Festlegung neue Erlösmöglichkeiten für Speicher- und E-Auto-Besitzer — ein Schritt hin zu einem flexibleren, systemdienlicheren Energiemanagement auf Haushaltsebene. Andererseits drohen die streitbehafteten Teile des EEG-Referentenentwurfs und des Netzpakets, die Investitionsbereitschaft im gesamten PV-Sektor zu dämpfen.
Für Installateure und Planer wächst die Beratungstiefe: Wer heute eine PV-Anlage mit Speicher und Ladestation dimensioniert, muss die neuen BNetzA-Regeln zur Doppelnutzung kennen und gleichzeitig die noch offene finale Fassung von EEG-Novelle und Netzpaket im Blick behalten. Die Bundesregierung ist gefordert, rasch Klarheit zu schaffen — damit der Ausbau erneuerbarer Energien nicht ins Stocken gerät.
KW Baustoffe GmbH in Drensteinfurt informiert Kunden in Nordrhein-Westfalen laufend über regulatorische Entwicklungen rund um Photovoltaik und Energiespeicherung.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und NRW können sich bei der KW PV Solutions UG zur Heimspeicher-Doppelnutzung und Photovoltaik-Planung beraten lassen.
Quellen: energie-experten.org · Solarserver