Ein geleakter Referentenentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht die vollständige Streichung der Einspeisevergütung für neue private Solaranlagen bis 25 kWp vor. Bundeswirtschaftsministerin Reiche will Betreiber kleiner PV-Anlagen zur direkten Vermarktung ihres Stroms an der Strombörse verpflichten – ein Vorhaben, das Branchenvertreter scharf kritisieren und als Rückschlag für die Energiewende bewerten.
Ein geleakter Referentenentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht die vollständige Streichung der Einspeisevergütung für neue private Solaranlagen bis 25 Kilowatt peak (kWp) vor. Bundeswirtschaftsministerin Reiche plant laut dem Entwurf, Betreiber kleiner PV-Anlagen ab dem Inkrafttreten der Novelle zur direkten Vermarktung ihres Überschussstroms an der Strombörse zu verpflichten. Die Branche reagiert alarmiert.
Bisher erhalten Betreiber neuer Photovoltaikanlagen bis 25 kWp für ins Netz eingespeisten Strom eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung über 20 Jahre – derzeit rund 8 bis 13 Cent je Kilowattstunde, je nach Anlagengröße und Inbetriebnahme-Datum. Diese staatlich garantierte Förderung würde für alle nach Inkrafttreten der Novelle in Betrieb genommenen Anlagen vollständig wegfallen.
Was Direktvermarktung für Hausbesitzer bedeutet
Bei der Direktvermarktung müssen Anlagenbetreiber ihren Solarstrom selbst oder über einen Dienstleister am Spotmarkt der Strombörse verkaufen. Der erzielte Erlös orientiert sich am variablen Börsenstrompreis – der in bestimmten Stunden deutlich unter, bei hoher Netzauslastung aber auch über der bisherigen Einspeisevergütung liegen kann. Für kleine Haushaltsanlagen ist das ein grundlegend anderes Risikoprofil als die bisherige Festvergütung.
Das Unternehmen 1Komma5° hat die finanziellen Auswirkungen des Systemwechsels für Haushalte analysiert. Das Ergebnis: Wer seinen Überschussstrom künftig direkt vermarktet, erzielt im Jahresdurchschnitt deutlich niedrigere Erlöse als mit der bisherigen Festvergütung. Besonders problematisch sind die Mittagsstunden im Sommer: Wenn viele PV-Anlagen gleichzeitig einspeisen, fällt der Börsenstrompreis mitunter auf wenige Cent – oder sogar in den negativen Bereich.
Wer hingegen über einen Batteriespeicher verfügt, kann Überschussstrom zwischenspeichern und zu günstigen Zeitpunkten verkaufen oder verstärkt für den Eigenverbrauch nutzen. Für Hausbesitzer ohne Speicher wird die Wirtschaftlichkeit einer neuen PV-Anlage unter den geplanten Bedingungen deutlich schwieriger zu kalkulieren. Die Amortisationszeit könnte sich spürbar verlängern.
Branche warnt vor fehlendem Fundament
Branchenvertreter reagierten auf den geleakten Entwurf mit scharfer Kritik. Kernvorwurf: Die technische Infrastruktur für eine Pflicht zur Direktvermarktung bei Kleinanlagen sei schlicht nicht vorhanden. Der flächendeckende Rollout intelligenter Messsysteme – sogenannter Smart Meter – stockt in Deutschland seit Jahren. Ohne fernauslesbare Zähler ist eine marktnahe Viertelstunden-Abrechnung für Haushaltsanlagen kaum praktikabel.
Hinzu kommt die mangelnde Digitalisierung vieler Netzbetreiber. Für die Direktvermarktung müssen Erzeugungsdaten in Echtzeit übertragen, Verträge automatisiert abgewickelt und Abrechnungen minutengenau erstellt werden können – Prozesse, die bei Industrieanlagen und großen Freiflächenanlagen bereits etabliert sind, bei privaten Dachanlagen aber an Systemgrenzen stoßen.
Kritiker warnen: Ohne diese Infrastruktur käme die Pflicht zur Direktvermarktung für viele Hausbesitzer faktisch einem Marktzutrittshindernis gleich. Wer die Vermarktung nicht selbst stemmen kann oder will, ist auf spezialisierte Dienstleister angewiesen – was die ohnehin gestiegenen Investitionskosten weiter erhöhe.
Einordnung: Paradigmenwechsel im EEG
Die Abschaffung der Einspeisevergütung wäre ein fundamentaler Bruch mit der bisherigen EEG-Logik. Seit Einführung des Gesetzes im Jahr 2000 war die gesetzlich garantierte Abnahmeverpflichtung zu festen Sätzen das zentrale Instrument, um private Investitionen in erneuerbare Energien anzureizen. Rund 3,6 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland wurden unter diesem Förderrahmen installiert.
Neue Anlagen wären nach dem Entwurf vollständig auf Marktbedingungen angewiesen. Fachverbände sehen darin ein erhebliches Investitionshemmnis – gerade in einer Phase, in der Deutschland seinen PV-Ausbaupfad für die Klimaziele dringend beschleunigen müsste. Die Bundesregierung stellt dem entgegen, dass der Energiemarkt künftig marktnaher organisiert werden müsse, um Erzeugung und Verbrauch besser zu synchronisieren.
Ob der Entwurf in dieser Form das parlamentarische Verfahren übersteht, ist ungewiss. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium war zunächst zu hören, es handele sich um einen internen Arbeitsentwurf ohne abschließenden Beschlussstatus. Die Solarbranche fordert dennoch dringend Klarheit – vor allem mit Blick auf Haushalte, die in der zweiten Jahreshälfte 2026 eine Neuinstallation planen.
Für Hausbesitzer in Drensteinfurt und dem Münsterland bleibt die Frage nach der Wirtschaftlichkeit neuer PV-Anlagen bis zur gesetzlichen Klärung offen. KW Baustoffe GmbH beobachtet die Entwicklungen in der EEG-Novellierung und informiert Kunden laufend über relevante Änderungen.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und NRW können sich bei der KW PV Solutions UG zu Photovoltaik-Planung und Wirtschaftlichkeit unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen beraten lassen.
Quellen: energie-experten.org · Solarserver