Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt das Flächenkontingent für Solarpark-Genehmigungen: Die Landesregierung hat den Rahmen für Zielabweichungsverfahren von 5.000 auf 10.000 Hektar ausgeweitet. Neue Prüfkriterien könnten jedoch bereits baureife Projekte ausbremsen – und die versprochene Bürgerbeteiligung bleibt trotz gesetzlicher Regelung lückenhaft.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat das Kontingent für Zielabweichungsverfahren (ZAV) zugunsten von Photovoltaik-Freiflächenanlagen von 5.000 auf 10.000 Hektar verdoppelt. Mit dem Beschluss soll die Grundlage für mehr Solarparks im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden. Allerdings knüpft die Landesregierung die Erweiterung an neue Prüfkriterien für die Raumordnungsbehörden – mit möglichen Folgen für laufende Genehmigungsverfahren.
Zielabweichungsverfahren ermöglichen es Projekten, im Einzelfall von den Zielen der Landesplanung abzuweichen. Bislang konnten Solarpark-Projekte auf diesem Weg insgesamt 5.000 Hektar erschließen, die nach dem Landesentwicklungsplan eigentlich nicht für Photovoltaik vorgesehen waren. Mit der Anhebung auf 10.000 Hektar verdoppelt MV diesen Spielraum formal.
Neue Kriterien: Chance und Hürde zugleich
Die Erweiterung des Kontingents kommt nicht ohne Auflagen. Die Raumordnungsbehörden erhalten verbindliche Prüfkriterien, anhand derer sie künftige Anträge bewerten müssen. Für Projektierer bedeutet das: Vorhaben, die unter dem alten Regelwerk als genehmigungsfähig galten, könnten an den neuen Anforderungen scheitern. Besonders betroffen könnten Projekte sein, die sich bereits in fortgeschrittenen Planungsphasen befinden und auf den bisherigen Kriterien aufgebaut haben.
Branchenvertreter fordern Klarheit darüber, ob bestehende Antragsverfahren unter Bestandsschutz gestellt werden. Die zuständigen Behörden haben sich dazu noch nicht eindeutig positioniert. Investoren und Flächeneigentümer tragen damit ein erhöhtes Planungsrisiko.
Bürgerbeteiligung: Gesetz mit Lücken
Ein weiteres Streitthema ist die finanzielle Beteiligung der Bevölkerung. Mecklenburg-Vorpommern hat ein Beteiligungsgesetz erlassen, das Kommunen und Anwohnern Einnahmen aus Erneuerbaren-Projekten sichern soll. In der Praxis könnten viele Bürger jedoch leer ausgehen: Experten zufolge enthält das Gesetz Spielräume, die Projektentwicklern ermöglichen, die vorgesehenen Beteiligungsmodelle zu umgehen oder deren Umfang deutlich zu reduzieren.
Die Diskussion über Bürgerbeteiligung ist bundesweit relevant. Viele Länder stehen vor der Herausforderung, wirtschaftliche Anreize für Investoren und faire Beteiligung der betroffenen Bevölkerung in Einklang zu bringen. In MV bleibt das Spannungsfeld trotz gesetzlicher Regelung bestehen.
Neue Modulgeneration für Freiflächenprojekte
Parallel zur politischen Debatte zeigt die Solarbranche, welche Technologien auf künftigen Freiflächen zum Einsatz kommen könnten. Trinasolar hat seine neue G3-Modulgeneration vorgestellt, die sowohl für Dach- als auch für Freiflächenanlagen ausgelegt ist. Die Solarmodule sollen laut Hersteller höhere Leistungsdichten erreichen und die spezifischen Flächenkosten von Großanlagen senken. Unabhängige Leistungsprüfungen und Langzeitdaten liegen bislang nicht vor.
Trinasolar gehört zu den weltweit größten Modulherstellern. Im deutschen Markt konkurriert die G3-Serie mit vergleichbaren Hochleistungsprodukten anderer Anbieter. Für Projektierer, die in Mecklenburg-Vorpommern Freiflächenanlagen planen, bleibt die Modulwahl ein wesentlicher Kostenhebel – unabhängig davon, welcher Hersteller sich letztlich durchsetzt.
Was bedeutet das für den PV-Ausbau in Deutschland?
Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den sonnenreichen Bundesländern im Norden Deutschlands. Mit einer weitläufigen Agrarlandschaft bietet das Land grundsätzlich gute Voraussetzungen für Freiflächenphotovoltaik. Die Verdopplung des ZAV-Kontingents sendet ein politisches Signal – gleichzeitig müssen Planungssicherheit und Bürgerbeteiligung substantiell verbessert werden, damit aus dem Kontingent auch reale Projekte werden.
Laut Bundesnetzagentur sind die deutschen Ausbauziele für Photovoltaik ohne großflächige Freiflächenprojekte kaum erreichbar. Umso wichtiger ist es, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen in den Bundesländern praktikable Genehmigungswege bieten. Mecklenburg-Vorpommern setzt einen Schritt in die richtige Richtung – die Praxis wird zeigen, wie wirksam die neuen Regelungen tatsächlich sind.
KW Baustoffe GmbH in Drensteinfurt verfolgt die energiepolitischen Entwicklungen in den Bundesländern und berät Fachhandelspartner sowie Installateure mit aktuellen Produkten für PV-Projekte jeder Größenordnung.
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Quellen: Solarserver · photovoltaik.eu