Die Bundesnetzagentur lässt die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher bestehen – vorerst. Behördenchef Klaus Müller begründete die Entscheidung mit dem Vertrauensschutz für laufende Investitionen. Für Investoren ist das eine Erleichterung, aber keine vollständige: Wer den 20-jährigen Bestandsschutz sichern will, hat weniger Zeit als das Gesetz vermuten lässt.
Die Bundesnetzagentur hat entschieden, die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher nicht vorzeitig abzuschaffen. Die gesetzliche Grundlage – Paragraph 118 Absatz 6 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – bleibt zunächst unangetastet: Speicher, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, sind für 20 Jahre von Netzentgelten auf den Strombezug befreit. Für eine Branche, die seit Jahresbeginn in erheblicher Unsicherheit operiert hatte, ist das eine Erleichterung – aber keine, die zum Aufatmen einlädt.
Vertrauensschutz schlägt Neuregelung
Behördenchef Klaus Müller erklärte, die Bundesnetzagentur habe den Vertrauensschutz höher gewichtet als die Wirksamkeit einer frühzeitigen Neuregelung. Damit reagierte die Behörde auch auf massiven politischen und wirtschaftlichen Druck. Verbände wie BDEW, BEE, VKU und BDI hatten eine sogenannte unechte Rückwirkung geschlossen abgelehnt – also eine nachträgliche Belastung bereits gebauter oder weit geplanter Anlagen mit Netzentgelten.
Für Investoren wäre eine Rückwirkung ein fundamentaler Eingriff gewesen: Kreditgeber hätten Covenants neu bewerten müssen, Eigenkapitalgeber ihre Projektbewertungen. Investitionsentscheidungen wurden ausgesetzt, Klagen vorbereitet. Dass die Bundesnetzagentur diesen Weg nun ausdrücklich nicht geht, ist das eigentlich Bedeutsame der aktuellen Entscheidung.
Die echte Deadline: FID vor Inkrafttreten der neuen Festlegung
Die neue Festlegung bringt eine wesentliche Neuerung mit sich, die öffentlich noch zu wenig beachtet wird: Der Bestandsschutz gilt nicht mehr allein für Anlagen, die bis August 2029 in Betrieb gehen. Hinzukommen muss, dass die finale Investitionsentscheidung – die sogenannte FID (Final Investment Decision) – vor Inkrafttreten der neuen Bundesnetzagentur-Festlegung getroffen wurde. Diese soll frühestens Anfang 2027 in Kraft treten.
Das bedeutet in der Praxis: Wer die 20-jährige Befreiung sichern will, muss die Investitionsentscheidung jetzt treffen – nicht erst kurz vor 2029. Das Fenster schließt sich deutlich früher als der Gesetzeswortlaut vermuten lässt.
Neues Kapazitätspreismodell für neue Projekte
Für Speicherprojekte ohne Bestandsschutz sieht die neue Systematik einen Kapazitätspreis vor, der sich an der Einspeisekapazität und dem Netzanschluss orientiert – kein verbrauchsbasiertes Modell in Euro pro Kilowattstunde, wie es bei normalen Stromkunden üblich ist. Die genaue Höhe dieses Kapazitätspreises ist noch nicht final festgelegt. Für neue Projekte bedeutet das eine schwer kalkulierbare Kostenbasis in der Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Photovoltaik–Heimspeicher werden dagegen dauerhaft von der Entgeltpflicht ausgenommen. Die Bundesnetzagentur begründet das pragmatisch: Der Verwaltungsaufwand stünde in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen einer Entgeltpflicht für kleine Anlagen im Eigenheimbereich.
BSW-Solar kritisiert AgNes-Reformpläne
Parallel zur Entscheidung über die Netzentgeltbefreiung stellte die Bundesnetzagentur ihre Reformpläne für die Allgemeine Grundsätze Netzentgeltsystematik (AgNes) vor. Diese Festlegung soll im Sommer 2026 die grundlegenden Regeln für Netzentgelte neu ordnen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) reagierte mit deutlicher Kritik: Der Verband befürchtet, dass Betreiber von Solarstromanlagen künftig übermäßig an den Kosten für Erhalt und Ausbau der Stromnetze beteiligt werden.
BSW-Solar warnt vor negativen Folgen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. Konkrete Berechnungen legte der Verband in seiner Stellungnahme nicht vor – die Kritik bleibt damit zunächst eine Interessenvertretung ohne vollständige Datenbasis. Berechtigt ist die grundsätzliche Frage dennoch: Wie werden Kosten und Nutzen einer dezentralisierten Energieversorgung fair verteilt, wenn Erzeugung und Verbrauch zeitlich entkoppelt werden? Ein Entgeltsystem, das Flexibilität durch Speicher bestraft statt belohnt, widerspricht den Zielen der Energiewende.
Einordnung für Investoren und Betreiber
Für gewerbliche Speicherprojekte gilt: Die FID-Deadline ist entscheidend, nicht das Inbetriebnahmedatum. Wer bis Anfang 2027 keine finale Investitionsentscheidung getroffen hat, fällt unter das neue Kapazitätspreismodell – mit noch unklaren Kosten. Für Eigenheim-Betreiber ändert sich nichts: Kleine PV-Heimspeicher bleiben dauerhaft befreit.
Die weitere Entwicklung der AgNes-Festlegung bleibt ein Risikofaktor für die Wirtschaftlichkeitsrechnung neuer Speicherprojekte. Installateure und Investoren sollten die Regulierungslage eng beobachten und Fristsetzungen sorgfältig in ihre Planung einbeziehen. KW Baustoffe GmbH begleitet diese Entwicklungen und informiert über regulatorische Änderungen, die den regionalen Markt in NRW betreffen.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und NRW können sich bei der KW PV Solutions UG zu Batteriespeicher-Planung und Netzentgelten beraten lassen.
Quellen: pv-magazine.de · Solarserver