Die Bundesnetzagentur hat Bieter der Photovoltaik-Ausschreibung mit Stichtag 1. Juni 2026 beruhigt: Wer in dieser Runde einen Zuschlag erhält, muss noch keine Kapazitätsentgelte für die Netzeinspeisung zahlen. Die Behörde reagierte damit auf ausdrückliche Nachfragen aus dem Bieterfeld.
Die Bundesnetzagentur arbeitet im Rahmen des AgNes-Verfahrens – kurz für allgemeine Netzentgeltsystematik – an einer grundlegenden Reform der Netzentgelte für Einspeiser. Ziel ist es, künftig alle Erzeugungsanlagen, also auch Photovoltaik-Dachanlagen, proportional an den Kosten des Stromnetzes zu beteiligen. Dass die Behörde dabei auch rückwirkende Entgelte für bestehende Anlagen erwägt, sorgte in der Branche zuletzt für erhebliche Unruhe.
Besonders kontrovers diskutiert wird die mögliche Abschaffung der Netzentgeltbefreiung für große Batteriespeicher. Die Bundesnetzagentur prüft, diese Befreiung vorzeitig zu beenden – und zwar rückwirkend für bereits in Betrieb gegangene Anlagen. Für Betreiber, die ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der bisherigen Befreiung aufgebaut hatten, würde das erhebliche Mehrkosten bedeuten. Das hat das Vertrauen in die langfristige Planungssicherheit erschüttert und dürfte potenzielle Bieter bei laufenden PV-Ausschreibungen verunsichert haben.
Klare Aussage für die Juni-Runde
Auf Nachfrage potenzieller Bieter stellte die Bundesnetzagentur nun klar: „Von den Teilnehmern dieser Ausschreibung werden noch keine Netzentgelte mit Finanzierungsfunktion (Kapazitätsentgelte) im Sinne der Orientierungspunkte der Bundesnetzagentur zur Beteiligung der Einspeiser vom 17. Februar 2026 erhoben.“ Die Behörde betonte, dass alle weiteren Details im laufenden AgNes-Festlegungsprozess geregelt würden.
Die Ausschreibung richtet sich an Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden mit einer Nennleistung von mehr als einem Megawatt. Das Gesamtvolumen der Juni-Runde beträgt 296,269 Megawatt. Maximal zulässig sind Gebote bis 10,00 Cent pro Kilowattstunde – dieser Wert bildet die Obergrenze für förderfähige Projekte im 2. Segment.
Februar-Runde: Deutliche Unterzeichnung als Warnsignal
Die zuletzt abgeschlossene Ausschreibungsrunde mit Stichtag Februar 2026 verlief enttäuschend: Die Bundesnetzagentur erteilte lediglich 85 Zuschläge mit einer Gesamtleistung von rund 155 Megawatt – deutlich weniger als das ausgeschriebene Volumen. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 7,88 und 10,00 Cent pro Kilowattstunde; der mengengewichtete Durchschnittswert betrug 9,56 Cent pro Kilowattstunde.
Die schwache Beteiligung dürfte mehrere Ursachen haben. Neben regulatorischen Unsicherheiten durch das laufende AgNes-Verfahren spielen auch steigende Fremdkapitalkosten und die allgemeine Investitionszurückhaltung im gewerblichen Projektgeschäft eine Rolle. Hinzu kommt, dass Großprojekte mit über einem Megawatt Leistung besonders kapitalintensiv sind und damit empfindlicher auf Renditerisiken reagieren. Die Klarstellung der Behörde für die Juni-Runde könnte die Bieterstimmung verbessern – zumal die Konditionen mit einem Höchstwert von 10,00 Cent pro Kilowattstunde attraktiv bleiben.
Markt: Neue TopCon-Solarmodule für Dachanlagen
Zeitgleich zur regulatorischen Debatte meldet sich die Modulindustrie mit neuen Produkten zu Wort. Trina Solar hat eine neue TopCon-Solarmodul-Serie speziell für Photovoltaik-Dachanlagen angekündigt. Die TopCon-Technologie gilt als aktueller Industriestandard, der gegenüber dem älteren PERC-Verfahren höhere Wirkungsgrade bei gleicher Modulfläche erzielt – ein Vorteil vor allem bei beengten Dachverhältnissen.
Für Projektentwickler, die in der Juni-Ausschreibung mitbieten wollen, bedeuten leistungsstärkere Module einen potenziellen Kostenvorteil: Bei gleicher Dachfläche lässt sich mehr Leistung installieren. Trina Solar ist allerdings nicht im Sortiment von KW Baustoffe GmbH geführt. Details zu Leistungsklassen, Garantien und Preisen der neuen Serie lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor.
Einordnung: Planungssicherheit bleibt begrenzt
Die Klarstellung der Bundesnetzagentur ist ein positives Signal für Bieter der Juni-Runde – sie löst jedoch das grundsätzliche Problem nicht. Das AgNes-Verfahren läuft weiter, und wann und wie Kapazitätsentgelte für Einspeiser eingeführt werden, bleibt offen. Investoren, die heute Großprojekte planen, müssen diese Unsicherheit in ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigen.
Besonders betroffen wären Anlagen, die erst nach einer künftigen AgNes-Festlegung in Betrieb gehen. Eine Beteiligung an den Netzkosten von mehreren Cent pro Kilowattstunde würde die Renditebasis deutlich schmälern. Für Planer und Projektierer lohnt es sich deshalb, den weiteren Verlauf des AgNes-Verfahrens bei der Bundesnetzagentur sorgfältig zu verfolgen.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und NRW können sich bei der KW PV Solutions UG zur Photovoltaik-Planung und zu Fragen der Einspeisevergütung beraten lassen.
Quellen: pv magazine Deutschland