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Unterverteilung bei PV-Nachrüstung: Lohnt sich das?

solar panel under blue sky (Symbolbild: Unterverteilung PV nachrüsten)
Foto: American Public Power Association / Unsplash

Der Elektriker steht vor dem Zählerschrank und schüttelt den Kopf: kein Platz mehr für die Wallbox, geschweige denn für Speicher oder Wärmepumpe. Diese Situation erleben Elektrofachbetriebe bei der PV-Nachrüstung im Bestand immer wieder. Eine eigene Unterverteilung schafft Abhilfe, ist aber nicht in jedem Fall die richtige Lösung. Wann sie sich lohnt, was sie kostet und welche Vorschriften gelten, zeigt dieser Ratgeber.

Das Problem: Der Zählerschrank stößt bei der PV-Nachrüstung an seine Grenzen

Ein Zählerschrank aus den neunziger Jahren ist für zwei, drei Stromkreise ausgelegt – nicht für eine Photovoltaik-Anlage mit Speicher, Wallbox und Wärmepumpe gleichzeitig. Genau das ist die Realität bei vielen Nachrüstungen im Bestand. Elektrofachbetriebe stellen dann fest: Der vorhandene Verteiler hat keine freien Reserveplätze mehr, die Absicherung reicht nicht aus, oder der Platz im Zählerschrank ist schlicht zu knapp für zusätzliche Sicherungsautomaten. Typische Baujahre solcher Verteiler liegen vor 2010, oft sogar vor 2000 – aus einer Zeit, in der niemand an Elektromobilität oder Batteriespeicher dachte.

Wird zusätzlich eine Wallbox nachgerüstet, verschärft sich das Platzproblem weiter. Jedes einzelne Gerät braucht eigene Absicherung, oft zusätzliche Fehlerstromschutzschalter und in manchen Fällen einen eigenen Zählerplatz. Wer hier nachträglich improvisiert, riskiert Ärger bei der nächsten Prüfung durch den Elektrofachbetrieb oder den Netzbetreiber.

Bleibt der überlastete Zählerschrank unverändert, drohen mehr als nur Komfortprobleme. Wackelkontakte, wiederholt auslösende Sicherungen oder eine unsaubere Verkabelung erhöhen das Brandrisiko und können bei der nächsten Elektroprüfung beanstandet werden. Versicherungen können sich im Schadensfall auf eine nicht normgerechte Installation berufen, wenn nachträglich Komponenten ohne fachgerechte Absicherung angeschlossen wurden.

Was eine Unterverteilung leistet

Eine Unterverteilung ist ein zusätzlicher Verteilerkasten, der hinter dem Hauptzählerschrank sitzt und einen Teil der Stromkreise übernimmt. Statt alle neuen Komponenten in den ohnehin überfüllten Zählerschrank zu quetschen, bekommen PV-Wechselrichter, Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe einen eigenen, sauber abgesicherten Verteiler – meist im Keller, Hauswirtschaftsraum oder in der Garage.

Der Vorteil liegt in der Übersichtlichkeit und Erweiterbarkeit: Jede Komponente bekommt eigene Sicherungsautomaten und, wo nötig, eigene Fehlerstromschutzschalter. Fällt eine Sicherung aus, bleibt der Rest der Hausinstallation unberührt. Zudem lässt sich eine Unterverteilung mit Reserveplätzen planen – für die nächste Ausbaustufe, etwa eine zweite Wallbox oder einen größeren Speicher. Das erhöht auch die Betriebssicherheit, weil sich Fehler schneller eingrenzen lassen.

Unterverteilungen gibt es als Aufputz- oder Unterputzvariante, je nach Wand und Optik im Technikraum. Für Standorte in Garage, Carport oder im Außenbereich sind Ausführungen mit höherer Schutzart, etwa IP54 oder höher, Pflicht, damit Feuchtigkeit und Staub keinen Schaden anrichten. Der Elektrofachbetrieb wählt die passende Schutzart und Größe nach Anzahl der geplanten Stromkreise, üblich sind Reserven von mindestens zwanzig Prozent für spätere Erweiterungen.

Unterverteilung oder Zählerschrank-Erweiterung? Die Entscheidungskriterien im Vergleich

Nicht jede PV-Nachrüstung braucht zwangsläufig eine eigene Unterverteilung. In vielen Bestandsgebäuden reicht es, den vorhandenen Zählerschrank zu erweitern oder auszutauschen – vorausgesetzt, dort ist noch Platz und die Zuleitung ist stark genug dimensioniert. Die folgende Übersicht zeigt, wann welche Lösung sinnvoller ist:

Kriterium Zählerschrank-Erweiterung reicht Eigene Unterverteilung sinnvoll
Freie Reserveplätze Ja, mehrere frei Kaum oder keine frei
Anzahl neuer Verbraucher 1 Komponente (z. B. nur PV) 2 oder mehr (PV, Speicher, Wallbox, Wärmepumpe)
Zuleitungsquerschnitt Ausreichend dimensioniert Grenzwertig oder unbekannt
Weg zum Aufstellort der Geräte Kurz, im selben Raum Wechselrichter/Speicher in anderem Raum
Zukünftige Erweiterung geplant Nicht absehbar Ja, weitere Verbraucher absehbar

Als Faustregel gilt: Ab zwei zusätzlichen leistungsstarken Verbrauchern – etwa Wallbox und Wärmepumpe zusätzlich zur PV-Anlage – lohnt sich eine eigene Unterverteilung fast immer. Bei einer reinen PV-Nachrüstung ohne weitere Großverbraucher reicht häufig die Erweiterung des bestehenden Zählerschranks.

Neben den reinen Materialkosten unterscheidet sich auch der Zeitaufwand: Eine Zählerschrank-Erweiterung ist meist in wenigen Stunden erledigt, während die Installation einer neuen Unterverteilung mit zusätzlicher Verkabelung zum Technikraum einen vollen Arbeitstag oder mehr in Anspruch nehmen kann. Wer ohnehin Elektroarbeiten für die PV-Nachrüstung plant, sollte beide Gewerke gebündelt vom selben Betrieb ausführen lassen – das spart Anfahrten und Abstimmungsaufwand.

Rechtliche Vorgaben: TAB, VDE-AR-N 4100 und §14a EnWG

Jede Änderung an der Hausinstallation im Zusammenhang mit einer Unterverteilung muss den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers entsprechen. Diese TAB basieren auf der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100, die unter anderem Zählerplatz, Absicherung und Kennzeichnung regelt. Der Elektrofachbetrieb meldet die geplante Änderung vor Baubeginn beim Netzbetreiber an, unabhängig davon, ob eine Unterverteilung oder nur eine Erweiterung geplant ist.

Wichtig für alle, die zusätzlich eine Wallbox oder Wärmepumpe ab 4,2 kW anschließen: Seit Januar 2024 greift §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Gesetz verpflichtet Netzbetreiber und Anschlussnehmer zu Vereinbarungen über die netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen – im Austausch für reduzierte Netzentgelte. Details und die aktuellen Umsetzungsmodule veröffentlicht die Bundesnetzagentur. Wer eine Unterverteilung plant, sollte die Steuerbox für diese Geräte gleich mit einplanen – ein nachträglicher Umbau kostet in der Regel doppelt so viel wie eine Berücksichtigung von Anfang an.

Zusätzlich zur TAB gilt die Zählerplatzrichtlinie des jeweiligen Netzbetreibers, die Mindestabstände, Zugänglichkeit und Kennzeichnung der Zählerplätze vorschreibt. Nach Abschluss der Arbeiten prüft der Elektrofachbetrieb die gesamte Installation und stellt einen Prüfbericht aus, der bei Bedarf gegenüber Netzbetreiber oder Versicherung vorgelegt werden kann. Eine regelmäßige Wiederholungsprüfung, umgangssprachlich E-Check genannt, empfiehlt sich unabhängig von der PV-Nachrüstung alle vier Jahre für Wohngebäude.

Beispielrechnung: Einfamilienhaus im Münsterland

Ein typisches Einfamilienhaus im Münsterland mit vier Personen, rund 140 Quadratmetern Wohnfläche und einem Jahresverbrauch von etwa 4.500 kWh plant die Nachrüstung einer PV-Anlage, eines Batteriespeichers und einer Wallbox. Der vorhandene Zählerschrank stammt aus den 1990er-Jahren und hat noch zwei freie Plätze – zu wenig für drei neue Komponenten mit eigener Absicherung.

Der Elektrofachbetrieb kalkuliert für eine Zählerschrank-Erweiterung inklusive neuer Sicherungsautomaten rund 800 bis 1.400 Euro. Für eine vollwertige Unterverteilung mit eigenem Verteilerkasten, Verkabelung zum Technikraum und separater Absicherung für Wechselrichter, Speicher und Wallbox liegen die Kosten meist bei 1.800 bis 3.200 Euro – abhängig von Kabellänge und Anzahl der Stromkreise. Diese Werte sind Richtwerte aus der Praxis und ersetzen kein individuelles Angebot vor Ort.

Der Mehrpreis gegenüber der reinen Erweiterung amortisiert sich in der Regel durch geringeren Aufwand bei künftigen Erweiterungen und durch die übersichtlichere Fehlersuche im Alltag. Bei drei oder mehr Großverbrauchern ist die Unterverteilung in den allermeisten Fällen die wirtschaftlichere Lösung über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage.

Eine gesonderte Förderung ausschließlich für die Unterverteilung gibt es aktuell nicht. In vielen Fällen lassen sich die Elektroarbeiten jedoch als Teil der förderfähigen Installationskosten der PV-Anlage oder Wallbox geltend machen, sofern das jeweilige Förderprogramm Installationskosten mit einschließt. Vor der Beauftragung lohnt sich ein Blick in die aktuellen Bedingungen des gewählten Förderprogramms, da sich Regelungen ändern können.

Schritt für Schritt zur eigenen Unterverteilung

Der Ablauf einer Nachrüstung folgt in der Praxis einem festen Muster:

  1. Bestandsaufnahme durch den Elektrofachbetrieb: Zuleitung, Zählerschrank und geplante Verbraucher prüfen.
  2. Anmeldung der Änderung beim Netzbetreiber gemäß TAB, inklusive Angaben zu PV-Leistung und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
  3. Planung von Standort, Absicherung und Kabelwegen für die neue Unterverteilung.
  4. Montage des Verteilerkastens, Verkabelung und Anschluss der einzelnen Stromkreise.
  5. Prüfung der gesamten Installation nach VDE 0100-600 durch den Elektrofachbetrieb.
  6. Inbetriebnahme und, falls nötig, Zählerwechsel durch den Netzbetreiber.

Je nach Umfang dauert die reine Montage ein bis zwei Arbeitstage. Die Anmeldung beim Netzbetreiber sollte frühzeitig erfolgen – Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen sind keine Seltenheit und sollten in die Zeitplanung der gesamten PV-Nachrüstung einfließen.

Bei der Wahl des ausführenden Betriebs zählt Erfahrung mit PV-Nachrüstungen im Bestand mehr als der reine Preis. Ein Betrieb, der Zählerschrank, Unterverteilung und Netzbetreiber-Anmeldung aus einer Hand plant, vermeidet Schnittstellenprobleme zwischen Elektrik und PV-Installation. Wer unsicher ist, ob im eigenen Haus eine Unterverteilung sinnvoll ist, sollte sich vor der Beauftragung von PV-Anlage oder Wallbox eine Einschätzung vor Ort einholen.

Fazit: Wann sich die Investition lohnt

Eine eigene Unterverteilung lohnt sich immer dann, wenn mindestens zwei leistungsstarke Verbraucher zur bestehenden Installation hinzukommen – etwa PV-Anlage plus Wallbox, oder Speicher plus Wärmepumpe. Bei einer einzelnen, überschaubaren Nachrüstung reicht in den meisten Fällen die Erweiterung des vorhandenen Zählerschranks aus.

Wer ohnehin schon eine Wallbox oder Wärmepumpe plant, sollte die Unterverteilung gleich mit den benötigten Reserveplätzen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a auslegen. Das spart einen zweiten Umbau und hält die Installation über Jahre erweiterbar. Die konkrete Entscheidung trifft am Ende der Elektrofachbetrieb vor Ort – anhand von Zuleitung, Zustand des Zählerschranks und der geplanten Anzahl an Verbrauchern.

Unabhängig von der Entscheidung gilt: Je früher die Elektroplanung mit der PV-Planung zusammengedacht wird, desto seltener sind teure Nachbesserungen. Eine frühzeitige Bestandsaufnahme durch den Elektrofachbetrieb schafft Klarheit, bevor die erste Komponente bestellt ist.

Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und dem Münsterland können sich bei der KW PV Solutions UG zur Planung ihrer Unterverteilung bei der PV-Nachrüstung beraten lassen.

Quellen: Gesetze-im-Internet.de · Bundesnetzagentur

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