Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) will die Bundesregierung die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch abschaffen und durch eine Grüngasquote ersetzen. Kommunen, Stadtwerke und der BUND reagieren mit scharfer Kritik: Bereits erarbeitete Wärmepläne und laufende Investitionsplanungen stünden damit auf dem Spiel.
Die Grüngasquote und das neue GMG
Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) will die Bundesregierung die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen kippen. Damit wäre der im Volksmund als „Heizungsgesetz“ bekannte Paragraph 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Geschichte. Stattdessen soll eine neue „Grüngasquote“ treten – ein Ansatz, der in der Praxis dazu führen würde, dass wieder neue Gasheizungen in deutschen Haushalten installiert werden könnten.
Das klingt zunächst wie eine Entlastung für Eigentümer. Doch der Schritt widerspricht dem gleichzeitig politisch vorbereiteten schrittweisen Rückbau der Gasnetze in Deutschland. Für Kommunen, die auf Grundlage der bestehenden Regelungen bereits konkrete Wärmepläne erarbeitet haben, bedeutet die erneute Kursänderung eine massive Planungsunsicherheit.
Kommunen und Stadtwerke: Planungssicherheit in Gefahr
Vertreter aus Kommunen, Stadtwerken und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) machen deutlich, dass die geplanten Änderungen nicht nur politisch problematisch sind, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Wer Investitionen in Wärmenetze, Heizzentralen und dezentrale Versorgungskonzepte tätigt, braucht belastbare gesetzliche Rahmenbedingungen – über Jahre hinweg, nicht nur bis zur nächsten Wahlperiode.
Kommunale Wärmepläne sind aufwändig: Sie entstehen auf Basis von Gebäudestrukturdaten, Verbrauchsprofilen und technischen Machbarkeitsanalysen. Wenn der Bund nun erneut die Spielregeln ändert, drohen diese Planungen ihre Grundlage zu verlieren. Stadtwerke, die bereits Fernwärmeprojekte oder Quartiersheizsysteme angeschoben haben, stehen vor der Frage, ob sich ihre Investitionen bei veränderter Gesetzeslage noch rechnen.
Der BUND warnt zusätzlich vor einem klimapolitischen Rückschritt: Die Grüngasquote sei kein gleichwertiger Ersatz für die bisherige Erneuerbare-Pflicht. Biomethan und Wasserstoff seien in ausreichender Menge schlicht nicht verfügbar, um den Wärmebedarf von Millionen Wohngebäuden zu decken.
Gasheizungen erlauben, Gasnetze abbauen: Ein struktureller Widerspruch
Besonders heikel ist eine strukturelle Widersprüchlichkeit des GMG-Entwurfs: Einerseits sollen neue Gasheizungen wieder ermöglicht werden. Andererseits bereitet die Politik den schrittweisen Rückbau lokaler Gasverteilnetze vor, da deren wirtschaftlicher Betrieb bei sinkenden Abnehmerzahlen nicht mehr darstellbar ist.
Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, könnte schon in zehn bis fünfzehn Jahren vor dem Problem stehen, keinen Netzanschluss mehr zu haben – oder erhebliche Kosten für den Wechsel zu tragen. Diese Unsicherheit trägt nicht zur Investitionsbereitschaft bei, weder bei Eigentümern noch bei Versorgungsunternehmen.
Wärmepumpen: Nachfrage unter regulatorischem Druck
Wärmepumpen galten bislang als bevorzugte technische Antwort auf die energetische Sanierung des Gebäudebestands. Die 65-Prozent-Regel hatte viele Eigentümer motiviert, beim nächsten Heizungstausch auf diese Technologie umzusteigen oder zumindest zu prüfen, ob eine Wärmepumpe für ihr Gebäude infrage kommt.
Mit dem Wegfall dieser Verpflichtung sinkt der regulatorische Druck – und damit möglicherweise auch die Nachfrage nach Wärmepumpen in den kommenden Jahren. Installateure und Planer müssen sich auf ein komplexeres Marktumfeld einstellen, in dem fossile und erneuerbare Lösungen wieder stärker konkurrieren.
Langfristig dürfte die energetische Logik dennoch für Wärmepumpen sprechen: Die Technologie wird effizienter, die Förderprogramme von BAFA und KfW laufen weiterhin, und die EU-Gebäuderichtlinie zieht eigene Mindeststandards ein, die unabhängig vom GMG Gültigkeit haben.
Ausblick: GMG noch im Entwurfsstadium
Das Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich noch im Entwurfsstadium. Die politische Debatte ist in vollem Gange, und es ist nicht ausgeschlossen, dass der finale Text noch deutliche Änderungen erfährt. Entscheidend wird sein, wie die Grüngasquote konkret ausgestaltet wird – also welcher Anteil zertifizierten Grüngases tatsächlich im Netz vorliegen muss, um die Quote zu erfüllen.
Für Eigentümer und Planer empfiehlt sich vorerst, bestehende Förderangebote für erneuerbare Heizsysteme zu nutzen, solange sie verfügbar sind, und keine Investitionsentscheidungen allein auf Basis des angekündigten GMG zu treffen. KW Baustoffe GmbH in Drensteinfurt beobachtet die Gesetzgebung aufmerksam, um Kunden und Handwerkspartner in NRW frühzeitig über relevante Änderungen zu informieren.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und NRW können sich bei der KW PV Solutions UG zur Wärmepumpen-Planung und energetischen Gebäudemodernisierung beraten lassen.
Quellen: Solarserver · energie-experten.org