Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der Linksfraktion gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz für unzulässig erklärt. Damit ist der Weg für die geplante Reform der Heizungsregeln frei, die Eigentümern und Installateuren mehr technologische Freiheit bei der Wahl des Heizsystems verschaffen soll.
Karlsruhe verwirft Organklage der Linken
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat eine sogenannte Organklage gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz als unzulässig zurückgewiesen. Geklagt hatten die Fraktion Die Linke sowie zwei Bundestagsabgeordnete der Partei. Mit der Entscheidung wurden zugleich Eilanträge auf einstweilige Anordnung gegenstandslos, die die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag vorläufig stoppen sollten.
Die Kläger sahen ihre parlamentarischen Beteiligungs- und Informationsrechte verletzt. Aus ihrer Sicht hatte die Bundesregierung wichtige Informationen zum Gesetzentwurf nicht vorgelegt, das Verfahren aber trotzdem fortgeführt. Über diesen inhaltlichen Vorwurf musste das Gericht am Ende nicht entscheiden.
Warum die Klage scheiterte
Den Antragstellern fehlte nach Ansicht der Richter bereits das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Sie hätten gegenüber Bundesregierung und Bundestag vor Einleitung des Organstreitverfahrens nicht hinreichend deutlich gemacht, dass sie eine Verletzung ihrer Rechte sehen. Auch bei der ersten Lesung des Gesetzes im Juni hätten sie nicht konkret benannt, welche zusätzlichen Informationen sie verlangten oder weshalb die bisherigen Antworten der Regierung ihre Rechte verletzten.
Eine inhaltliche Prüfung, ob die Bundesregierung zu weitergehenden Begründungen oder Folgenabschätzungen verpflichtet gewesen wäre, fand deshalb nicht statt. Ebenso wenig äußerte sich der Senat dazu, ob das neue Gesetz in seiner Ausgestaltung gegen die Verfassung verstößt. Kritiker hatten hier auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 verwiesen, aus dem sich nach Ansicht mancher Verfassungsrechtler ein klimaschutzrechtliches Rückschrittsverbot ableiten lässt, wonach der Gesetzgeber ein einmal erreichtes Schutzniveau beim Klimaschutz nicht ohne Weiteres wieder absenken darf.
Was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert
Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das unter der Ampel-Koalition verabschiedete Gebäudeenergiegesetz grundlegend überarbeiten. Das als „Heizungsgesetz“ bekannt gewordene Regelwerk hatte im Bundestagswahlkampf eine zentrale Rolle gespielt. CDU und CSU kündigten an, die aus ihrer Sicht zu starren Vorgaben zum Heizungstausch zurückzunehmen und durch ein flexibleres Konzept zu ersetzen.
Kernpunkt der Reform ist ein technologieoffenerer Ansatz: Eigentümer sollen künftig zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen können, solange festgelegte Klimaschutzvorgaben eingehalten werden. Die Förderung für klimafreundliche Heizungen, etwa für den Umstieg auf eine Wärmepumpe, bleibt nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums erhalten. Für Handwerksbetriebe und die Bauwirtschaft soll das mehr Planungssicherheit schaffen, nachdem die monatelange Debatte um das bisherige Heizungsgesetz viele Sanierungsvorhaben ausgebremst hatte.
Ministerin spricht von Klarheit
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche begrüßte die Entscheidung aus Karlsruhe. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Klarheit. Das Gebäudemodernisierungsgesetz kann jetzt umgesetzt werden“, sagte Reiche. Es gebe damit Planungssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, das Handwerk und die Bauwirtschaft. Das Gesetz stehe für einen neuen Ansatz: einfacher, technologieoffener und flexibler. Man erhalte die Förderung für klimafreundliche Heizungen und wolle Klimaschutz alltagstauglich machen.
Ob die Kritik an der inhaltlichen Ausgestaltung des Gesetzes damit verstummt, ist offen. Verfassungsrechtliche Fragen zum Klimaschutz-Rückschrittsverbot bleiben unbeantwortet, weil das Gericht sie in diesem Verfahren gar nicht erst geprüft hat. Eine erneute Klage mit besser begründetem Rechtsschutzbedürfnis ist damit nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Bedeutung für NRW und die Region Drensteinfurt
Für Bauherren und Sanierer in Nordrhein-Westfalen bedeutet die Karlsruher Entscheidung vor allem eines: Das Gebäudemodernisierungsgesetz kann wie geplant in Kraft treten, ohne dass ein juristisches Verfahren die Umsetzung weiter verzögert. Wer eine Heizungssanierung plant, kann sich damit an den neuen, flexibleren Regeln orientieren, sobald diese final verabschiedet sind. Auch für Handwerksbetriebe in der Region schafft das nach monatelanger Unsicherheit wieder eine verlässlichere Kalkulationsgrundlage für Sanierungsprojekte.
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Quellen: pv-magazine.de