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Gebäudemodernisierungsgesetz löst Heizungsgesetz ab

Gebäudemodernisierungsgesetz | KW Baustoffe GmbH

Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen und damit zentrale Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes reformiert. Umweltverbände, Teile der Energiewirtschaft und Vertreter der Erneuerbaren-Branche kritisieren die Neuregelung scharf, während Bioenergieverbände einzelne Punkte begrüßen.

Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet und damit zentrale Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geändert. Die Reform ersetzt Teile des sogenannten Heizungsgesetzes, das seit 2024 galt und die Wärmewende in deutschen Gebäuden vorantreiben sollte.

Bioenergieverbände begrüßen einzelne Regelungen der Novelle, etwa erleichterte Vorgaben für den Einsatz von Biomasse-Heizungen. Umweltverbände, Teile der Energiewirtschaft und Vertreter der Erneuerbaren-Branche äußern dagegen überwiegend Kritik. Mehrere Organisationen warnen vor Risiken für die Wärmewende und die Klimaziele der Bundesregierung. Ob der Bundesrat der Reform noch zustimmen muss, war zum Zeitpunkt der Bundestagsentscheidung offen.

Was Kritiker am Gebäudemodernisierungsgesetz bemängeln

Aus Sicht der Kritiker droht die Reform, die bislang geltenden Anforderungen an klimafreundliche Heizsysteme in Neubauten und im Gebäudebestand aufzuweichen. Das ursprüngliche Gebäudeenergiegesetz schrieb vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Verbände befürchten, dass diese Vorgabe durch das Gebäudemodernisierungsgesetz aufgeweicht oder zeitlich verschoben wird, mit Folgen für den Absatz von Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen.

Energiewirtschaftliche Verbände verweisen zudem auf Investitionssicherheit. Handwerksbetriebe und Hersteller hatten sich auf die bisherigen Vorgaben eingestellt und Kapazitäten für Wärmepumpen-Installationen sowie Schulungen aufgebaut. Ein kurzfristiger Kurswechsel könnte diese Investitionen entwerten, so die Sorge der Branchenverbände. Klimaschutzorganisationen warnen zusätzlich, dass verschobene Sanierungspflichten die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor weiter erschweren könnten, nachdem dieser Sektor in den vergangenen Jahren wiederholt seine Emissionsvorgaben verfehlt hat.

Bioenergie-Branche sieht auch Chancen

Anders bewerten Bioenergieverbände die Novelle. Sie begrüßen, dass Biomasse-Heizungen unter dem Gebäudemodernisierungsgesetz in mehr Fällen als gleichwertige Alternative zu Wärmepumpen anerkannt werden sollen. Für ländliche Regionen mit bestehender Holzpellet- oder Hackschnitzel-Infrastruktur könnte das die Umsetzung der Wärmewende erleichtern, argumentieren Branchenvertreter. Kritiker entgegnen, dass Biomasse als Heizquelle nur begrenzt verfügbar ist und langfristig nicht für die Breite des Gebäudebestands ausreicht.

Solare Wärmetechnik gewinnt unabhängig vom Gesetzesstreit an Bedeutung

Unabhängig vom politischen Streit um das Gebäudemodernisierungsgesetz setzt sich am Markt eine Entwicklung fort: Solare Dächer und Fassaden werden zunehmend zur tragenden Säule der Wärmewende. Strom aus einer Photovoltaikanlage liefert eine günstige und emissionsarme Alternative zu Gas- und Ölheizungen, vorausgesetzt, der erzeugte Strom wird direkt zum Heizen genutzt. Für viele Haushalte, die noch mit fossilen Energieträgern heizen, bleibt das unabhängig von der aktuellen Gesetzeslage ein wirtschaftliches Argument, da die Kosten für Gas und Öl mittelfristig als volatil gelten.

Photovoltaik und Wärmepumpe als Kombination für Neubau und Bestand

Der Markt bietet inzwischen erprobte Lösungen, um Sonnenstrom effizient in Wärme umzuwandeln. Besonders die Kombination aus Wärmepumpe und Solaranlage gilt als praxistauglicher Weg, um sowohl im Neubau als auch im Gebäudebestand hohen Wärmekomfort ohne fossile Energieträger zu erreichen. Ergänzt um einen Energiespeicher lässt sich der selbst erzeugte Solarstrom auch in den Abend- und Nachtstunden für den Betrieb der Wärmepumpe nutzen, was den Anteil des selbst genutzten Solarstroms deutlich erhöht.

Für Bestandsgebäude mit begrenzter Dachfläche oder ungünstiger Ausrichtung bleibt die Umsetzung anspruchsvoller als im Neubau. Fachbetriebe empfehlen daher eine individuelle Prüfung von Dachstatik, Verschattung und vorhandener Heiztechnik, bevor eine Kombination aus Photovoltaik und Wärmepumpe geplant wird. Auch die Dämmung der Gebäudehülle spielt eine Rolle, da eine Wärmepumpe im unsanierten Altbau weniger effizient arbeitet als in einem gut gedämmten Haus.

Für Hausbesitzer und Installateure in Drensteinfurt und dem übrigen Nordrhein-Westfalen ändert die Debatte um das Gebäudemodernisierungsgesetz zunächst wenig an der praktischen Planung: Dacheindeckung, Solartechnik und Heiztechnik gehören weiterhin zusammen gedacht. Als regionaler Baustoffhändler beobachtet die KW Baustoffe GmbH aus Drensteinfurt die Entwicklung der neuen Vorgaben für ihre Kundschaft aus Handwerk und Bauwirtschaft.

Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und NRW können sich bei der KW PV Solutions UG zur Wärmepumpen- und Photovoltaik-Planung im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes beraten lassen.

Quellen: solarserver.de · photovoltaik.eu

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