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EEG-Novelle schwächt Dachanlagen und gefährdet Klimaziele

190903 - George Cove - solar photovoltaic panel - The Technical World Magazine (Symbolbild: EEG-Novelle Dachanlagen)

Das Bundeswirtschaftsministerium will mit der geplanten EEG-Novelle die Systemkosten der Energiewende senken – doch Forscher des Wuppertal Instituts schlagen Alarm: Die Pläne verschlechtern die Rahmenbedingungen für Dach-Solaranlagen und gefährden die Klimaneutralität bis 2045.

Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, die Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen deutlich auszuweiten – auf Kosten der Dachanlagen. Kleine und mittelgroße Systeme sollen künftig deutlich schlechtere Einspeisebedingungen erhalten. Das Ministerium begründet die Weichenstellung mit dem Ziel, die Systemkosten der Energiewende zu senken.

Geringe Einsparungen, hohes Risiko

Manfred Fischedick und Sascha Samadi vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie haben den Entwurf analysiert. Ihr Befund: Die Kosteneinsparung ist real, aber bescheiden. Nach ihren Berechnungen lägen die Systemkosten im Jahr 2035 um 0,9 Prozent niedriger als ohne die Eingriffe – das entspricht einer Ersparnis von 1,5 Milliarden Euro. Bis 2045 würde sich die Differenz auf 1,5 Prozent beziehungsweise 2,8 Milliarden Euro vergrößern.

Der Preis für diese Einsparungen ist nach Ansicht der Forscher zu hoch: Die Umstrukturierung gefährdet das Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Um den Rückgang bei Dachanlagen zu kompensieren, müsste die installierte Leistung der Freiflächenanlagen von heute rund 40 Gigawatt bis 2032 auf etwa 130 Gigawatt und bis 2040 auf rund 240 Gigawatt steigen – ein Zubau, den die Forscher für schwer erreichbar halten.

Flächenkonkurrenz und fehlende Akzeptanz

Fischedick und Samadi verweisen auf die wachsende Flächenkonkurrenz zwischen Solarparks und der Landwirtschaft sowie auf mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz für großflächige Freiflächenanlagen. Hinzu kommt ein regulatorisches Hemmnis: Der ebenfalls in die Ressortabstimmung eingebrachte Netzpaket-Entwurf enthält einen Redispatch-Vorbehalt, der die Investitionsbedingungen für Solarparks in vielen Regionen deutlich verschlechtert.

Redispatch bezeichnet den Eingriff des Netzbetreibers in die Einspeisung von Stromerzeugern bei drohender Netzüberlastung. Ein Redispatch-Vorbehalt bedeutet, dass Solarpark-Betreiber häufiger mit Abregelungen rechnen müssen – ohne volle Entschädigung. Das macht neue Investitionen in Freiflächenanlagen unattraktiver und konterkariert das erklärte Ziel des Ministeriums.

Dach-PV als Motor der Sektorenkopplung

Besonders schwer wiegt ein indirekter Effekt des Dachanlagen-Rückgangs: Wer sein Dach mit Solarmodulen bestückt, erzeugt günstigen Eigenstrom, der Wärmepumpen und Elektroautos wirtschaftlicher macht. Die Sektorenkopplung – die Verbindung von dezentraler Stromerzeugung, Wärme und Mobilität – hängt wesentlich vom Ausbau kleiner Gebäudeanlagen ab.

„Wird der Ausbau von Gebäude-Solaranlagen geschwächt, dürfte darunter auch die für erfolgreichen Klimaschutz zentrale, aber in den letzten Jahren ohnehin schon zu langsame Elektrifizierung des Verkehrs und der Raumwärme leiden“, schreiben Fischedick und Samadi in ihrer Analyse. Die Konsequenz wäre ein höherer Bedarf an fossilen Energieträgern in den Sektoren Verkehr und Gebäude – und damit mehr CO₂-Emissionen als im Klimaziel vorgesehen.

Forscher empfehlen schrittweise Anpassung

Das Wuppertal Institut empfiehlt der Politik, die Rahmenbedingungen für Dachanlagen behutsamer anzupassen. Konkret schlagen die Forscher vor, die verpflichtende Direktvermarktung für Anlagen bis 25 Kilowatt erst für Neuanlagen ab 2030 einzuführen. Die verbleibende Zeit könnte genutzt werden, um technische, regulatorische und institutionelle Voraussetzungen zu verbessern, damit eine Direktvermarktung kleiner Solaranlagen in der Praxis tatsächlich funktioniert.

Direktvermarktung bedeutet, dass Anlagenbetreiber ihren Strom nicht zu einem festen Vergütungssatz einspeisen, sondern direkt am Strommarkt verkaufen – in der Regel über einen Vermarktungsdienstleister. Für kleine Hausdachanlagen ist das aktuell mit erheblichem Aufwand verbunden. Eine zu frühe Pflicht gefährdet die Wirtschaftlichkeit geplanter Anlagen und könnte den Ausbau weiter bremsen.

Mehrere Gesetzgebungsvorhaben laufen parallel

Die EEG-Novelle kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Netzpaket und Kraftwerksstrategie ebenfalls in der Ressortabstimmung liegen. Kritiker befürchten, dass die Kombination der Eingriffe die Investitionssicherheit für private Dachanlagen langfristig untergräbt. Welche Systemgrößen von der Direktvermarktungspflicht betroffen sein werden und ab wann sie gilt, bleibt bis zur parlamentarischen Verabschiedung offen. Für Hausbesitzer und Installateure, die aktuell eine Anlage planen, empfiehlt sich ein genauer Blick auf den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens.

KW Baustoffe GmbH in Drensteinfurt beobachtet die Entwicklungen zur EEG-Novelle und deren Auswirkungen auf den Solarausbau in NRW aufmerksam.

Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und NRW können sich bei der KW PV Solutions UG zur Photovoltaik-Planung und zu aktuellen Förderbedingungen beraten lassen.

Quellen: pv-magazine.de · Solarserver

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