Zwei gesetzliche Vorhaben sorgen für wachsende Unsicherheit bei Betreibern und Planern von Solar- und Speichersystemen in Deutschland. Einerseits enthält das Solarspitzengesetz eine Gesetzeslücke, die PV-Batteriespeicher unbeabsichtigt unter die 60-Prozent-Einspeisebegrenzung fallen lassen könnte. Andererseits warnt der BDEW vor neuen Einschränkungen durch die geplante Novelle des Baugesetzbuches — ausgerechnet einem Gesetz, das eigentlich den Netzausbau beschleunigen soll.
Solarspitzengesetz: Was die 60-Prozent-Grenze für Speicher bedeutet
Das Solarspitzengesetz, das im Februar 2025 verabschiedet wurde, verpflichtet Betreiber von Photovoltaikanlagen unter bestimmten Voraussetzungen zur Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent. Die Regelung soll eine netz- und marktkonformere Einspeisung bei Erzeugungsspitzen sicherstellen. Doch die praktische Umsetzung offenbart eine Lücke im Regelwerk, die auch Speicherbetreiber direkt treffen kann.
Laut einem Bericht von energie-experten.org werden PV-Batteriespeicher, die ausschließlich mit selbst erzeugtem Solarstrom geladen werden, rechtlich als „fiktive Anlagen“ eingestuft. Diese Klassifizierung hat erhebliche Konsequenzen: Für solche Systeme würde dieselbe 60-Prozent-Grenze bei der Wirkleistungseinspeisung gelten wie für reine PV-Anlagen — ohne dass der Gesetzgeber dies offenbar ausdrücklich beabsichtigt hat.
Für Betreiber bedeutet das konkret: Wer seinen Heimspeicher ausschließlich über die eigene Solaranlage lädt und regelmäßig Strom ins Netz einspeist, könnte zur Drosselung verpflichtet sein. Wie Netzbetreiber mit dieser Auslegung tatsächlich umgehen werden, ist bislang nicht einheitlich geregelt. Branchenverbände fordern dringend eine gesetzliche Klarstellung, um Rechtsunsicherheit für tausende Anlagenbetreiber zu beseitigen.
BauGB-Novelle: Beschleunigung auf dem Papier, Hürden in der Praxis?
Parallel dazu treibt die Bundesregierung die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) voran. Das erklärte Ziel: Planungsverfahren beschleunigen und damit den für die Energiewende dringend benötigten Netzausbau vorantreiben. Hintergrund ist der zunehmende Druck durch steigende Einspeisung aus erneuerbaren Energien, der bestehende Netzkapazitäten an ihre Grenzen bringt.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) steht dem Vorhaben jedoch kritisch gegenüber. Nach Einschätzung des Verbandes könnten neue Regelungen im Gesetzentwurf den Ausbau von Windenergieanlagen und großen Gewerbespeichern erschweren, statt ihn zu erleichtern. Der BDEW befürchtet, dass neue Einschränkungen bei Genehmigungsverfahren entstehen könnten, die dem erklärten Ziel der Beschleunigung direkt entgegenlaufen.
Daher fordert der Verband, die BauGB-Novelle kohärent mit dem geplanten Netzausbaupaket und dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz zu verzahnen. Nur eine abgestimmte Gesetzgebung könne sicherstellen, dass der Infrastrukturausbau tatsächlich beschleunigt wird — und nicht durch widersprüchliche Regelwerke blockiert wird.
Regulierungsdichte als wachsende Herausforderung für die Branche
Beide Entwicklungen illustrieren einen Trend, der die Energiewende in Deutschland zunehmend prägt: Die Regulierungsdichte wächst, aber die Kohärenz der Regelwerke hält nicht immer Schritt mit dem technischen und wirtschaftlichen Fortschritt. Installateure, Projektentwickler und Gewerbekunden stehen vor der Aufgabe, nicht nur technische, sondern auch juristische Anforderungen präzise zu navigieren.
Besonders für die Planung neuer Speicherprojekte ist rechtliche Klarheit entscheidend. Investoren und Hausbesitzer, die in Batteriespeicher-Systeme investieren möchten, müssen kalkulieren können, ob und in welchem Umfang die Einspeisung künftig begrenzt werden könnte. Dasselbe gilt für Projektentwickler, die größere Wind- oder Speicherprojekte im Genehmigungsverfahren haben und durch die BauGB-Novelle mit neuen Hürden rechnen müssen.
Bis zu einer gesetzlichen Klarstellung empfehlen Experten, bei Neuprojekten die aktuelle Rechtsunsicherheit in der Wirtschaftlichkeitsrechnung zu berücksichtigen. Endgültige Planungen auf Basis der derzeit unklaren Gesetzeslage sind mit Vorsicht zu treffen.
Was Betreiber und Installateure jetzt tun sollten
Betreiber von PV-Anlagen mit Speicher sollten prüfen, ob ihr System ausschließlich Solarstrom speichert und ob der zuständige Netzbetreiber die 60-Prozent-Regelung auf den Speicher anwenden will. Im Zweifelsfall ist rechtliche Beratung empfehlenswert. Wer neue Anlagen plant, kann durch den Einsatz eines Hybridwechselrichters — der neben Solarstrom auch Netzstrom laden kann — möglicherweise der „fiktive Anlagen“-Einordnung entgehen.
Installateure sollten Kunden proaktiv über die aktuelle Rechtsunsicherheit informieren und bei größeren Projekten auf die möglichen Auswirkungen der BauGB-Novelle hinweisen. Bis der Gesetzgeber die offenen Fragen klärt, gilt es, Unsicherheiten in Wirtschaftlichkeitsberechnungen einzupreisen und flexible Systemlösungen zu bevorzugen.
KW Baustoffe GmbH in Drensteinfurt verfolgt die regulatorischen Entwicklungen im Bereich Photovoltaik und Energiespeicher kontinuierlich und informiert seine Kunden in der Region über relevante gesetzliche Änderungen, die den Betrieb oder die Planung von Solar- und Speicheranlagen betreffen.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und NRW können sich bei der KW PV Solutions UG zur Planung zukunftssicherer Batteriespeicher- und PV-Systeme beraten lassen.
Quellen: Solarserver · energie-experten.org