Die Übertragungsnetzbetreiber erwarten für 2027 einen Finanzierungsbedarf von 17,5 Milliarden Euro im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Zugleich sieht der Regierungsentwurf zum EEG 2027 das Ende der klassischen Einspeisevergütung für Neuanlagen vor. Für Betreiber kleinerer Solarstromerzeuger tritt eine befristete Übergangszahlung an ihre Stelle.
17,5 Milliarden Euro: Altanlagen treiben die Kosten
Die Übertragungsnetzbetreiber haben ihre Prognose zum EEG-Finanzierungsbedarf für 2027 vorgelegt, wie Solarserver berichtet. Sie erwarten einen Bedarf von 17,5 Milliarden Euro. Die Zahl beschreibt, wie viel Geld das Fördersystem für erneuerbare Energien im kommenden Jahr voraussichtlich benötigt.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) ordnet die Summe ein. Nach seiner Darstellung kommen die Kosten vor allem Altanlagen zugute. Der heutige Ausbau von Wind- und Solarkraft verursacht demnach nur noch einen Bruchteil der Belastung.
Das Argument hat Gewicht für die politische Debatte. Altanlagen erhalten Vergütungen, die nach früheren Konditionen festgelegt wurden und weiterlaufen. Die Prognose zeigt also vor allem, was frühere Förderentscheidungen weiterhin kosten, und weniger, was der aktuelle Zubau verursacht. Eine Aufschlüsselung nach Technologien oder Baujahren liegt in den vorliegenden Quellen nicht vor. Belastbare Anteile lassen sich daraus daher nicht ableiten.
EEG 2027: Das Ende der klassischen Einspeisevergütung
Parallel dazu liegt der Regierungsentwurf zum EEG 2027 vor. Laut energie-experten.org leitet die Bundesregierung damit den endgültigen Systemwechsel in der Solarförderung ein. Die klassische Einspeisevergütung für Neuanlagen entfällt.
Als Ersatz sieht der Entwurf eine befristete Übergangszahlung vor. Sie startet bei 5,20 Cent pro Kilowattstunde. Sie richtet sich an Betreiber kleiner und mittlerer Photovoltaik-Anlagen und soll ihnen den Umstieg auf marktkonforme Vermarktung erleichtern. Zu Laufzeit, Absenkung und genauen Leistungsgrenzen machen die vorliegenden Quellen keine Angaben.
Wichtig für alle Planer: Es handelt sich um einen Regierungsentwurf, nicht um ein beschlossenes Gesetz. Im parlamentarischen Verfahren können sich Höhe und Bedingungen noch ändern. Die 5,20 Cent sind deshalb eine Orientierung und keine Zusage.
Direktvermarktungsbonus: 1,5 Cent für den Schritt in den Markt
Ergänzt wird die Übergangszahlung durch einen neuen Direktvermarktungsbonus. Wer seinen Strom aktiv im freien Markt verkauft, erhält zusätzlich 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Direktvermarktung verkauft ein Dienstleister den Strom am Markt, statt ihn zu einem festen Satz vom Netzbetreiber vergüten zu lassen.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Angenommen, eine Anlage speist im Jahr 6.000 Kilowattstunden ins Netz ein. Das ist ein reiner Annahmewert, keine Prognose.
| Baustein | Satz | Ertrag bei 6.000 kWh im Jahr |
|---|---|---|
| Übergangszahlung (Startwert) | 5,20 ct/kWh | 312 € |
| Direktvermarktungsbonus | 1,5 ct/kWh | 90 € |
Die Tabelle zeigt nur Rohwerte. Kosten für Direktvermarkter, Messtechnik und Steuerung sind nicht abgezogen. Ob sich beide Bausteine in dieser Form addieren, entscheidet erst der endgültige Gesetzestext.
Was das für Hausbesitzer im Münsterland bedeutet
Für ein typisches Einfamilienhaus im Münsterland verschiebt sich die Rechnung von der Einspeisung zum Eigenverbrauch. Strom, der im Haus bleibt, spart den Bezugspreis. Nur der Überschuss wird vergütet. Ein Heimspeicher verlagert Mittagsstrom in den Abend. Eine Wärmepumpe schafft zusätzlichen Verbrauch im eigenen Haus.
Installateure und Gewerbekunden sollten laufende Angebote prüfen: Welche Vergütung gilt zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme? Solange der Entwurf nicht verabschiedet ist, empfiehlt sich eine Kalkulation, die auch ohne feste Einspeisevergütung trägt. Das gilt besonders für Dachanlagen, bei denen der Überschuss bisher einen festen Posten in der Wirtschaftlichkeitsrechnung bildete.
Als Fachhandel in Drensteinfurt verfolgt die KW Baustoffe GmbH das Gesetzgebungsverfahren weiter und ordnet Änderungen an dieser Stelle ein. Entscheidend werden die endgültigen Werte für Übergangszahlung und Bonus sowie die Frage, wie lange die Übergangsphase läuft.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und dem Münsterland können sich bei der KW PV Solutions UG zum EEG 2027 und zur Photovoltaik-Planung beraten lassen.
Quellen: Solarserver · energie-experten.org