Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowattpeak verlieren ihre garantierte Einspeisevergütung künftig schrittweise über drei Jahre – ersetzt wird sie durch die verpflichtende Direktvermarktung des Solarstroms.
Was das EEG 2027 für kleine Photovoltaik-Anlagen ändert
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Für Betreiber einer Photovoltaik-Anlage bis 25 Kilowattpeak bedeutet das einen Bruch mit dem bisherigen Fördermodell.
Bislang erhielten Anlagen in dieser Größenklasse eine über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung, festgelegt im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das EEG 2027 sieht vor, diese Vergütung über drei Jahre auslaufen zu lassen. An ihre Stelle tritt die Direktvermarktung: Der erzeugte Strom wird über einen Direktvermarkter am Markt verkauft, ergänzt um eine Marktprämie.
Für Neuanlagen verschiebt sich damit die Kalkulation. Wirtschaftlich rechnen sich kleine Anlagen künftig stärker über den Eigenverbrauch und weniger über eine feste Einspeisevergütung.
Direktvermarktung wird zur Pflicht – auch für Kleinanlagen
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht in der verpflichtenden Direktvermarktung grundsätzlich eine Chance. Sie könne einen neuen Standard für sogenannte Prosumer schaffen, private Haushalte, die Solarstrom sowohl erzeugen als auch verbrauchen.
Allerdings warnt der Verband vor gewaltigen Umsetzungsdefiziten bei den Verteilnetzbetreibern. In einem Whitepaper, das der Fachpublikation pv magazine vorliegt, listet der bne sechs Voraussetzungen auf, damit die Direktvermarktung für Millionen Kleinanlagen tatsächlich funktioniert.
Kern des Problems: Bevor ein Betreiber in die Direktvermarktung wechseln kann, müssen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber mehrere Schritte erledigen. Dazu zählen der Netzanschluss, die Zuweisung der Marktlokations-ID, der Einbau eines Smart Meters und die Abrechnung der Marktprämie. Bislang fehlen wirksame Instrumente, um diese Fristen durchzusetzen.
Sechs Vorschläge des bne gegen den Umsetzungsstau
Der Verband fordert konkrete Nachbesserungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und am Messstellenbetriebsgesetz. Vier zentrale Punkte aus dem Whitepaper:
- Ein pauschalierter Ausgleichsanspruch für Prosumer, wenn Netz- oder Messstellenbetreiber gesetzte Fristen reißen, verankert in einem neuen Paragraf 21c EnWG.
- Ein Ausgleichsanspruch bei fehlerhaften Smart Metern, wenn viertelstundenscharfe Messwerte nicht zuverlässig übermittelt werden.
- Wirksame Sanktionen für Netz- und Messstellenbetreiber, die ihre Einbauquoten für intelligente Messsysteme verfehlen.
- Verzicht auf die im EEG 2027 geplanten befristeten Übergangszahlungen zugunsten einer einfachen Streichung der Leistungsschwelle in Paragraf 20 Absatz 1 EEG.
Die Ausgestaltung der Ausgleichsansprüche soll laut bne bei der Bundesnetzagentur liegen. Wichtig ist dem Verband dabei: Die Kosten dürfen nicht über die Netzentgelte auf die Allgemeinheit umgelegt werden, sondern sollen die verantwortlichen Netzbetreiber selbst tragen.
Der Streit um die Smart-Meter-Pflicht zeigt das Grundproblem besonders deutlich. Ohne funktionierendes Smart-Meter-Gateway lassen sich keine viertelstundenscharfen Messwerte an Netzbetreiber und Lieferanten übermitteln. Genau diese Werte sind aber Voraussetzung für jede Teilnahme an der Direktvermarktung. Läuft der Rollout weiter schleppend, drohen Betreiber kleiner Anlagen trotz auslaufender Einspeisevergütung monatelang ohne Vermarktungsmöglichkeit dazustehen. Der bne verlangt deshalb, dass Verzögerungen beim Messstellenbetreiber nicht länger zulasten der Anlagenbetreiber gehen.
Was Hausbesitzer und Installateure im Münsterland beachten sollten
Für Bauherren und Bestandskunden im Münsterland verschiebt sich mit dem EEG 2027 die Wirtschaftlichkeitsrechnung neuer Anlagen. Wer heute plant, sollte den Eigenverbrauchsanteil stärker gewichten als bisher üblich.
Ein Beispiel: Ein typisches Einfamilienhaus in Drensteinfurt mit einer 10-kWp-Anlage deckt einen Großteil des Jahresverbrauchs selbst, wenn ein passender Speicher den Solarstrom über den Tag hinweg verfügbar hält. Je geringer die Abhängigkeit von der künftigen Marktprämie, desto planbarer bleibt die Rendite der Anlage.
Bei KW Baustoffe in Drensteinfurt lassen sich Anlagenkomponenten direkt vor Ort abholen, und die Dimensionierung von Speicher und Eigenverbrauch lässt sich gemeinsam durchrechnen. Das ist ein Vorteil gegenüber dem reinen Online-Kauf ohne regionale Beratung.
Installateure aus dem Münsterland sollten Kunden zudem frühzeitig auf die neue Anmeldepflicht bei der Direktvermarktung hinweisen. Wer eine Anlage jetzt plant, sollte Netzanschluss und Smart-Meter-Einbau nicht erst kurz vor Inbetriebnahme beauftragen, sondern beide Schritte parallel zur Bestellung der Anlagentechnik anstoßen. Das verkürzt die Zeit bis zur ersten Vermarktung des erzeugten Stroms.
Ausblick: Zeitplan bis zum EEG 2027
Der Kabinettsbeschluss ist erst der Auftakt des Gesetzgebungsverfahrens. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen, Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich.
Der bne dringt darauf, seine sechs Vorschläge noch in diesem Verfahren einzubringen, damit die Direktvermarktung beim Start des EEG 2027 tatsächlich massentauglich funktioniert und nicht an unvorbereiteten Netzbetreibern scheitert.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und dem Münsterland können sich bei der KW PV Solutions UG zur Photovoltaik-Direktvermarktung nach dem EEG 2027 beraten lassen.
Quellen: pv-magazine.de · energie-experten.org