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EEG 2027: Solarhandwerk kritisiert Einspeisebegrenzung

Solar panel of satellite (Symbolbild: Einspeisebegrenzung)
Foto: Tiia Monto / Wikimedia Commons (CC BY 4.0)

Die Bundesregierung will im EEG 2027 die Einspeiseleistung kleiner Solaranlagen pauschal auf die Hälfte begrenzen. Der Fachverband BDSH hält das für einen Rückschritt und fordert eine intelligentere Lösung statt einer starren Grenze für alle Anlagen unter 25 Kilowatt.

Was die geplante Kappung konkret bedeutet

Der Referentenentwurf zum EEG 2027 markiert eine Wende in der Förderpolitik für kleine Solaranlagen. Neben der geplanten Abschaffung der Einspeisevergütung will die Bundesregierung die Wirkleistung von Photovoltaik-Anlagen unter 25 Kilowatt künftig pauschal auf 50 Prozent ihrer installierten Leistung begrenzen. Wirkleistung meint jenen Anteil des erzeugten Stroms, der tatsächlich ins Netz eingespeist werden darf, unabhängig davon, wie viel die Anlage an einem sonnigen Tag technisch produzieren könnte. Betroffen ist nicht nur die Solaranlage selbst. Die Kappung soll für den gesamten Hausanschluss gelten und damit auch Batteriespeicher sowie das bidirektionale Laden von Elektroautos im Rahmen der E-Mobilität einschließen. Wer heute in ein Energiemanagement-System investiert, das Speicher und Wallbox koordiniert steuert, müsste sich künftig trotzdem an der starren 50-Prozent-Grenze orientieren.

BDSH: Pauschale Grenze bestraft intelligente Systeme

Der Fachverband BDSH, der Betriebe aus dem Solarhandwerk vertritt, kritisiert diesen Ansatz als Rückschritt. Aus Sicht des Verbands bestraft eine pauschale Grenze auch jene Anlagen, die längst intelligent gesteuert werden und flexibel auf Netz- oder Marktsignale reagieren könnten. Ein modernes Energiemanagement-System kann Lastspitzen glätten, Überschüsse zwischenspeichern und die Einspeisung genau dann drosseln, wenn das Netz tatsächlich an seine Grenzen stößt. Eine feste 50-Prozent-Kappung ignoriert diese Möglichkeiten und behandelt jede Anlage gleich, unabhängig davon, ob sie über moderne Steuerungstechnik verfügt oder nicht. Der BDSH fordert deshalb eine differenzierte Lösung, die intelligent gesteuerte Systeme von der pauschalen Begrenzung ausnimmt oder ihnen deutlich größere Spielräume einräumt als bislang vorgesehen.

Warum die Politik überhaupt drosseln will

Hintergrund der geplanten Regelung ist die wachsende Sorge vor Netzengpässen zur Mittagszeit, wenn viele Solaranlagen gleichzeitig einspeisen. Die Bundesnetzagentur reguliert steuerbare Verbrauchseinrichtungen bereits heute über Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, etwa bei Wallboxen und Wärmepumpen. Die EEG-Novelle würde diese Logik erstmals konsequent auch auf die Einspeiseseite kleiner PV-Anlagen ausweiten. Betroffen wären laut Entwurf insbesondere folgende Komponenten am Hausanschluss:

  • Solaranlagen unter 25 Kilowatt Anschlussleistung
  • Batteriespeicher am selben Hausanschluss
  • Bidirektionales Laden von Elektrofahrzeugen

Für Anlagen mit größerer Leistung gelten nach aktuellem Entwurfsstand andere, teils differenziertere Regeln. Der Gesetzentwurf befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren und kann sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch spürbar ändern, insbesondere wenn Verbandsanhörungen wie die des BDSH Wirkung zeigen.

Was das für Hausbesitzer im Münsterland bedeutet

Für Hausbesitzer im Münsterland hat die Debatte bereits jetzt praktische Konsequenzen, auch wenn die endgültige Fassung noch offen ist. Auf einem typischen Einfamilienhaus in der Region wird derzeit häufig eine Anlage zwischen 8 und 10 Kilowatt Peak installiert. Bei einer 10-Kilowatt-Anlage würde eine 50-Prozent-Kappung bedeuten, dass maximal 5 Kilowatt gleichzeitig ins Netz fließen dürfen. Überschüssiger Strom aus den restlichen 5 Kilowatt müsste im Haus verbraucht oder zwischengespeichert werden, statt ungenutzt zu bleiben. Genau hier gewinnt ein ausreichend dimensionierter Energiespeicher an Bedeutung: Er puffert die Spitzenleistung ab und macht den selbst erzeugten Strom trotz Kappung nutzbar, etwa für die eigene Wallbox am Abend oder für den Betrieb einer Wärmepumpe. Kunden, die sich bei KW Baustoffe in Drensteinfurt zu einer neuen Anlage beraten lassen, sollten die geplante Regelung schon jetzt in die Dimensionierung von Speicher und Wechselrichter einbeziehen, auch wenn das EEG 2027 noch nicht final beschlossen ist.

Wie es weitergeht

Der weitere Zeitplan hängt vom parlamentarischen Verfahren ab. Vor der endgültigen Verabschiedung sind Anhörungen von Verbänden wie dem BDSH vorgesehen, in denen Änderungsvorschläge eingebracht werden können. Installateure und Handwerksbetriebe im Münsterland sollten die Entwicklung im Blick behalten, da sich Auslegung und Dimensionierung neuer Anlagen je nach endgültiger Fassung des Gesetzes noch verändern können. Wer aktuell eine Solaranlage plant, sollte mit seinem Fachbetrieb offen über die drohende Einspeisebegrenzung sprechen und prüfen, ob ein größerer Speicher oder ein steuerbares Lademanagement die Auswirkungen der Kappung im Alltag abfedern kann.

Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und dem Münsterland können sich bei der KW PV Solutions UG zur Einspeisebegrenzung im EEG 2027 beraten lassen.

Quellen: photovoltaik.eu · energie-experten.org

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