Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) lässt weiter auf sich warten. Bundestag und Bundesrat entscheiden wohl erst im Dezember, obwohl wichtige Regeln zum Jahresende auslaufen. Für kleine Solaranlagen ist offen, ob die feste Einspeisevergütung fällt.
Union und SPD ringen im Bundestag weiter um das EEG 2027. Für Handwerksbetriebe und Betreiber ist dabei eine Frage entscheidend: Was gilt künftig für kleine Photovoltaik-Anlagen? Eine Antwort gibt es bislang nicht. Die Koalition sucht einen Kompromiss zwischen dem vom Wirtschaftsministerium geplanten Aus der Förderung für diese Anlagen und dem Schutz privater Solarstromerzeuger vor einem zu komplexen Marktmodell.
Zeitplan: Bundesrat frühestens am 18. Dezember
Der Bundestag wird vermutlich auch in der zweiten Novemberwoche nicht über das Gesetz entscheiden. Diese Einschätzung teilte Martin Winkler, wissenschaftlicher Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG, am Freitag in Berlin auf einer Fachtagung zur Qualität von PV-Anlagen. Er stützt sich nach eigenen Angaben auf Gespräche mit Beteiligten.
Dem Gesetz muss der Bundesrat zustimmen. Nach den Sitzungsterminen wäre das erst am 18. Dezember möglich, falls der Bundestag in der kommenden Woche nichts beschließt. Auch andere Quellen bestätigen pv magazine, dass vieles auf eine weitere Verschiebung in den Dezember hindeutet.
Die Zeit drängt. Die EU-Kommission muss das Gesetz beihilferechtlich genehmigen, und einige maßgebliche Regelungen des geltenden EEG laufen zum 31. Dezember 2026 aus. Ein Zeitpuffer für Nachbesserungen bleibt damit kaum.
Grüne warnen vor Förderlücke
Bei den Grünen stößt das Vorgehen von Union und SPD auf Unverständnis. Die energiepolitische Sprecherin Katrin Uhlig sagte: „Beim EEG steht gerade extrem viel auf dem Spiel: Mit dem Auslaufen der beihilferechtlichen Genehmigung zum 31.12. droht das Ende einer rechtlich gesicherten Förderung der erneuerbaren Energien.“ Sie sprach von einer Gefahr für bereits getätigte Investitionen und für tausende Arbeitsplätze.
Die Grünen hatten schon zur ersten Lesung im September einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Er beschränkt sich im Wesentlichen auf die Elemente, die für die beihilferechtliche Genehmigung nötig sind. Der Vorschlag dahinter: Kontroverse Änderungen ließen sich so ohne Zeitdruck beraten. Ob die Koalition diesen Weg geht, ist offen.
Einspeisevergütung: Übergangszahlung für höchstens 36 Monate
Zu den umstrittensten Punkten zählt die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für kleinere Anlagen. Sie sollen künftig in die sonstige Direktvermarktung wechseln. Um den Übergang zu erleichtern, sieht der Entwurf eine befristete Übergangszahlung für maximal 36 Monate vor.
Die Zahlung hängt vom Jahr der Inbetriebnahme und von der Anlagengröße ab:
- Inbetriebnahme 2027: Anlagen unter 50 Kilowatt
- Inbetriebnahme 2028: Anlagen unter 25 Kilowatt
- Inbetriebnahme 2029 und 2030: Anlagen unter 7 Kilowatt
- Danach: keine Übergangsregelung mehr
Für Betreiber kleiner Dachanlagen schrumpft der Kreis der Berechtigten damit Jahr für Jahr. Wer später ans Netz geht, muss sich auf die Direktvermarktung einstellen.
Einspeisekappung und Nulleinspeiser in der Kritik
Der Entwurf schränkt die Direktvermarktung zusätzlich ein. Eine Dachanlage mit weniger als 100 Kilowatt darf danach höchstens 50 Prozent ihrer Leistung einspeisen, unabhängig von Markt- und Netzsituation. Auf der Tagung fand laut pv magazine niemand diese Regel sinnvoll. Es gebe Gebiete, etwa in Städten, in denen Leistungsspitzen kein Problem seien.
Netzbetreiber diskutieren und testen stattdessen sogenannte Flexbänder- und Hüllkurven-Konzepte. Sie würden sich flexibler an die Netzsituation anpassen. Zudem führt der Entwurf die Nulleinspeiseranlage ein. Betreiber verpflichten sich dabei, nichts einzuspeisen, dafür entfällt die Steuerungstechnik. „Das ist im Entwurf etwas versteckt enthalten“, sagte Winkler.
Was das für das Münsterland bedeutet
Für Hausbesitzer zwischen Drensteinfurt, Münster und Hamm zählt vor allem die Planungssicherheit. Ein Rechenbeispiel auf Basis des Entwurfs: Ein Einfamilienhaus mit einer Dachanlage von 10 Kilowatt fällt bei Inbetriebnahme 2027 oder 2028 unter die Übergangszahlung. Bei Inbetriebnahme 2029 oder 2030 läge es über der Grenze von 7 Kilowatt. Wird die Kappung auf 50 Prozent unverändert übernommen, dürften rechnerisch höchstens 5 Kilowatt ins Netz fließen.
Das sind Entwurfsstände, keine beschlossenen Regeln. Wer 2027 bauen will, sollte die Entscheidung im Dezember abwarten, bevor er Verträge unterschreibt. Installateure sollten Kundengespräche schon jetzt auf beide Varianten vorbereiten: mit und ohne feste Einspeisevergütung.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und dem Münsterland können sich bei der KW PV Solutions UG zum EEG 2027 und zur Photovoltaik-Planung beraten lassen.
Quellen: pv-magazine.de · Solarserver