Die Bundesregierung plant, kleine Solaranlagen unter 25 Kilowatt auf die Hälfte ihrer Wirkleistung zu drosseln und die feste Einspeisevergütung abzuschaffen. Die Kappung soll den gesamten Hausanschluss treffen, also auch Batterie und Elektroauto. Was die Pläne für Dachbesitzer im Münsterland bedeuten, ordnet dieser Beitrag ein.
Kleine Photovoltaik-Anlagen unter 25 Kilowatt sollen nach den Plänen der Bundesregierung künftig nur noch die Hälfte ihrer Wirkleistung nutzen dürfen. Das berichtet das Portal energie-experten.org zur geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027). Parallel will der Bund die Einspeisevergütung abschaffen. Für Hausbesitzer im Münsterland verändert das die Rechnung für neue Dachanlagen grundlegend.
Drosselung gilt auch für intelligent gesteuerte Anlagen
Die geplante Kappung betrifft nach dem Bericht alle Anlagen dieser Größe. Ausnahmen für Betreiber, die ihre Anlage intelligent steuern und flexibel auf den Markt reagieren lassen, sind nicht vorgesehen. Wer in Steuerungstechnik investiert hat, erhält dafür also keinen Spielraum.
Rechnerisch bedeutet die Vorgabe: Bei einer Anlage mit 10 Kilowatt stünden dauerhaft nur 5 Kilowatt zur Verfügung. Gerade um die Mittagszeit, wenn Dachanlagen im Münsterland ihre Spitzenleistung erreichen, dürfte die Kappung am ehesten greifen. Für Einfamilienhäuser mit guter Südausrichtung wäre das spürbar.
Offen bleibt in den vorliegenden Berichten, wie die Drosselung technisch umgesetzt werden soll und ob Übergangsfristen für Bestandsanlagen gelten. Es handelt sich um Pläne der Bundesregierung. Details können sich im weiteren Verfahren noch ändern.
Der gesamte Hausanschluss ist betroffen
Die pauschale Kappung betrifft nicht nur die Solaranlage selbst, sondern den gesamten Hausanschluss. Ein Batteriespeicher und das bidirektionale Laden eines Elektroautos fallen demnach gleich mit darunter. Das ist der eigentlich heikle Punkt der Pläne.
Bisher galt die Faustregel: Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch und entlastet das Netz. Wer künftig Anlage, Batterie und Elektroauto an einem Anschluss betreibt, müsste sich die halbe Leistung nach dieser Lesart mit allen Komponenten teilen. Ob ein Heimspeicher dann weiterhin so wirtschaftlich arbeitet wie in heutigen Angeboten, hängt von den Details der Umsetzung ab.
Installateure müssen deshalb bei der Auslegung neuer Systeme die Gesamtleistung am Netzanschluss im Blick behalten. Dachanlage, Batterie und Ladetechnik lassen sich nicht mehr getrennt planen. Das gilt für Neubauten im Münsterland ebenso wie für Nachrüstungen bei bestehenden Häusern.
Eigenverbrauch schlägt Einspeisevergütung
Ein Kommentar im pv magazine hält die Aufregung um den Wegfall der festen Vergütung für überzogen. Ihre wirtschaftliche Bedeutung sei in den vergangenen Jahren ohnehin deutlich gesunken. Der Autor verweist auf die Zahlen: Für eine neue kleine Dachanlage gibt es bei Teileinspeisung rund 7,8 Cent pro Kilowattstunde. Im Zuge der Reform sind teilweise nur noch 5,2 Cent als befristete Übergangsvergütung vorgesehen.
Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied. Für 1.000 Kilowattstunden eingespeisten Strom ergeben 7,8 Cent derzeit 78 Euro, 5,2 Cent wären nur noch 52 Euro. Die Differenz von 26 Euro je 1.000 Kilowattstunden ist überschaubar. Deutlich mehr bringt es, selbst erzeugten Strom direkt zu verbrauchen: Dann entfällt der Bezug aus dem Netz, und der Vorteil liegt laut Kommentar häufig beim Vielfachen der Einspeisevergütung.
Für Haushalte im Münsterland heißt das: Die Wirtschaftlichkeit einer neuen Anlage entscheidet sich weniger an der Vergütung als an der Frage, wie viel Strom im Haus bleibt. Tagsüber laufende Verbraucher, ein Speicher und steuerbares Laden des Elektroautos erhöhen diesen Anteil.
Direktvermarktung und Lage am Markt
Als Alternative zur festen Vergütung nennt der Kommentar die Direktvermarktung. Betreiber verkaufen überschüssigen Strom über Dienstleister am Strommarkt. Interessant wird das vor allem mit Batteriespeichern und Energiemanagementsystemen. Ein Beispiel ist die Zusammenarbeit von Sigenergy und LUOX Energy, die Energiemanagement und Direktvermarktung verknüpft. Wie gut solche Angebote bei kleinen Dachanlagen im Alltag funktionieren, muss sich zeigen. Offen bleibt auch, wie sie sich mit einer pauschalen Kappung des Hausanschlusses vertragen.
Zur Marktlage: Die Insolvenz des Leipziger Unternehmens EKD hat die Branche beschäftigt. Der Autor warnt jedoch vor Schlüssen auf den Gesamtmarkt, weil Insolvenzen oft Entwicklungen spiegeln, die sechs bis zwölf Monate zurückliegen. Lokale Installationsbetriebe berichten ihm zufolge von vollen Auftragsbüchern bis zum Jahresende. Viele Eigenheimbesitzer zögen Investitionen vor, um sich die bisherigen EEG-Konditionen zu sichern. Einzelne Installateure bieten sogar Preisnachlässe, wenn Kunden erst 2027 installieren lassen.
Folgen für Dachbesitzer im Münsterland
Noch sind die Regeln nicht beschlossen, doch die Richtung zeichnet sich ab. Wer eine Anlage plant, sollte Angebote nach dem erwarteten Eigenverbrauch bewerten und nicht nach der Einspeisevergütung. Wichtig ist außerdem, wie der Installateur eine mögliche Begrenzung des Hausanschlusses bei der Auslegung berücksichtigt.
Wer noch dieses Jahr installiert, fällt unter die bisherigen EEG-Konditionen. Wer wartet, bekommt womöglich einen Preisnachlass, trägt aber das Risiko schärferer Regeln. Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Sie hängt von Verbrauchsprofil, Dachfläche und geplanter Technik ab.
Fachhändler und Installateure in Drensteinfurt und dem Münsterland können bei der Auslegung helfen, etwa bei der Frage, wie Batterie und Ladetechnik am Hausanschluss zusammenspielen. Eine individuelle Rechnung ersetzt dabei jede allgemeine Prognose.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und dem Münsterland können sich bei der KW PV Solutions UG zu den Folgen des EEG 2027 für Photovoltaik-Anlagen beraten lassen.
Quellen: energie-experten.org · pv-magazine.de