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Heizungsgesetz: Bundestag erlaubt Ölheizungen bis 2045

Luft-Wasser-Waermepumpe

Der Bundestag hat am Donnerstag das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet und damit die Reform des sogenannten Heizungsgesetzes final beschlossen. Union und SPD stimmten mit 322 zu 272 Stimmen für den Entwurf, sämtliche Änderungsanträge der Opposition scheiterten.

Den Weg für die Abstimmung machte einen Tag zuvor das Bundesverfassungsgericht frei. Die Richter wiesen eine Organklage der Linkspartei gegen das Verfahren zurück. Daraufhin setzte die Bundesregierung kurzfristig eine halbstündige Aussprache und die finale Abstimmung auf die Tagesordnung.

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz reformieren Union und SPD das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Kernpunkt der Reform: Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut und betrieben werden, müssen aber spätestens ab 2045 vollständig klimaneutral laufen. Ab 2029 schreibt eine sogenannte Biotreppe einen verbindlichen Bioanteil für Gas und Öl vor.

Das ursprüngliche Gebäudeenergiegesetz stammt aus der Zeit der Ampel-Koalition und schrieb ab 2024 einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen vor. Die Vorgabe hatte damals massive Kritik ausgelöst und wurde erst nach monatelangem Streit verabschiedet. Union und SPD hatten eine Reform bereits im Koalitionsvertrag angekündigt.

Zusätzlich soll ab 2028 eine moderate Grüngas- und Grünheizöl-Quote den Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff unterstützen. Für 2030 ist eine Evaluierung vorgesehen. Sie soll prüfen, ob die Vorgaben die Klimaziele im Gebäudesektor tatsächlich erreichbar machen.

Wärmepumpen-Förderung pausiert bis 21. Juli

Bereits im Vorfeld der Abstimmung legte die Bundesregierung die Förderung für Wärmepumpen kurzfristig auf Eis. Das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau nimmt derzeit keine neuen Anträge an. Ab dem 21. Juli soll die Förderung zu neuen Konditionen fortgesetzt werden.

Für Installateure und Hausbesitzer bedeutet das eine mehrwöchige Pause bei der Antragstellung. Wer eine Wärmepumpe plant, muss die neuen Förderbedingungen ab dem 21. Juli abwarten, bevor ein Antrag bei der KfW wieder möglich ist.

594 Stimmen, keine Enthaltung

Bei der namentlichen Abstimmung votierten 594 Abgeordnete. 322 stimmten für das Gesetz, 272 dagegen, Enthaltungen gab es keine. Bereits nach der zweiten Lesung hatten die Fraktionen von CDU, CSU und SPD geschlossen für die Reform gestimmt, die gesamte Opposition dagegen.

Scharfe Kritik der Opposition

Linke, Grüne und AfD brachten eigene Anträge zum Gesetz ein, fanden damit aber keine Mehrheit. Die Linke forderte eine soziale Wärmewende mit Mieterschutzklausel und Heizkostendeckel. Die Grünen verlangten ähnlichen Mieterschutz sowie kurzfristig eine Abwrackprämie für alte Öl- und Gasheizungen. Die AfD legte einen eigenen Entschließungsantrag vor.

In der Aussprache warf die Grünen-Abgeordnete Julia Verlinden der Bundesregierung Handlungsunfähigkeit in der Energiepolitik vor. Sie bezeichnete das Gebäudemodernisierungsgesetz als „Brandbeschleuniger“ und forderte alle Abgeordneten auf, dagegen zu stimmen.

Unklare Vorgaben sorgen für Verwirrung

Kritiker bemängeln vor allem die kurzfristigen Korrekturen am Gesetzentwurf. Zentrale Vorgaben zur Biotreppe und zur Grüngas-Quote bleiben bislang unpräzise formuliert. Das erschwert Installateuren und Energieberatern die verlässliche Planung von Heizungsprojekten, solange konkrete Umsetzungsregeln fehlen.

Der Begriff „Heizungshammer“ hatte sich bereits 2023 als Schlagwort für die ursprüngliche GEG-Novelle etabliert und prägt die öffentliche Debatte bis heute. Kritiker werfen der Koalition vor, mit den kurzfristigen Nachbesserungen erneut für Verunsicherung bei Bauherren zu sorgen, statt Planungssicherheit zu schaffen.

Am Freitag steht das Gebäudemodernisierungsgesetz zusätzlich auf der Tagesordnung des Bundesrats. Stimmt die Länderkammer zu, kann der Bundespräsident das Gesetz ausfertigen. Es tritt dann nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, bis dahin gilt die bisherige Fassung des Gebäudeenergiegesetzes weiter.

Für Bauherren und Sanierer in Drensteinfurt und im Münsterland bleibt die Botschaft trotz aller Unklarheiten dieselbe: Wer jetzt saniert, sollte Förderfristen und technische Anforderungen im Blick behalten. Die KW Baustoffe GmbH beobachtet die Umsetzung des Gesetzes für ihre Kunden in der Region weiter.

Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und NRW können sich bei der KW PV Solutions UG zur Wärmepumpen-Förderung beraten lassen.

Quellen: pv-magazine.de · Sonnenseite

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