Die ukrainische Regulierungsbehörde NEURC hat die Einspeisevergütung für Solarstrom aus Haushalts- und Kleinanlagen gesenkt. Private Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt erhalten künftig rund zehn Prozent weniger, Gewerbe- und Genossenschaftsanlagen bis 150 Kilowatt sogar rund 13 Prozent weniger pro Kilowattstunde. Die neuen Sätze gelten seit Anfang Juli 2026 bis Ende 2029.
Neue Vergütungssätze für Haushalte und Kleinbetriebe
Die ukrainische Regulierungsbehörde NEURC (National Commission for State Regulation of Energy and Public Utilities) hat die Einspeisevergütung für Solarstrom aus dezentralen Anlagen gesenkt. Betroffen sind Photovoltaik-Anlagen von Privathaushalten, Kleinbetrieben und Energiegenossenschaften.
Für private Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung gilt künftig ein Satz von 6,13 Hrywnja pro Kilowattstunde, umgerechnet etwa 13 Cent. Zuvor lag die Vergütung bei 6,79 Hrywnja, also rund 15 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht einem Rückgang von knapp zehn Prozent.
Kleinbetriebe und Genossenschaften mit Anlagen bis 150 Kilowatt erhalten künftig 5,49 Hrywnja pro Kilowattstunde, umgerechnet rund 12 Cent, nach zuvor 6,32 Hrywnja. Hier fällt die Kürzung mit gut 13 Prozent deutlicher aus. Voraussetzung für Gewerbe und Genossenschaften: Die Anlagen müssen auf Dächern oder Fassaden installiert sein. Für Privathaushalte gilt diese Einschränkung nicht, dort sind auch Freiflächenanlagen förderfähig.
Bestandsanlagen bleiben von der Kürzung verschont
Die neuen Tarife greifen seit Anfang Juli 2026 und sind bis zum 31. Dezember 2029 festgeschrieben. Wer seine Anlage bereits vor der Reform ans Netz gebracht hat, behält den ursprünglich zugesicherten Satz für die gesamte restliche Laufzeit. Das ähnelt dem Prinzip der deutschen Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), bei dem Betreiber den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Fördersatz für 20 Jahre garantiert bekommen. Auch das EEG kennt eine regelmäßige Degression der Vergütungssätze, um sinkende Anlagenkosten abzubilden – allerdings gestaffelt in kleineren Schritten als der pauschale ukrainische Sprung von rund zehn bis dreizehn Prozent.
Ukraine baut Solarkapazität trotz Krieg weiter aus
Die Kürzung fällt in eine Phase, in der die Ukraine ihren Photovoltaik-Ausbau trotz andauernder russischer Angriffe auf die Energieinfrastruktur fortsetzt. Nach Angaben von NEURC kamen 2025 rund 1,5 Gigawatt Solarleistung hinzu, die kumulierte Kapazität liegt inzwischen bei mehr als 8,5 Gigawatt. Im November 2025 hatte die Regierung ein Förderprogramm für hybride Solar-Systeme reformiert: Haushalte erhalten seither eine einmalige Rückerstattung von 30 Prozent der Kreditsumme für Anlagen mit Speicher und Wechselrichter. Im März 2026 kündigte die Regierung zudem an, Solar-Speicher-Kombinationen künftig bei Ausschreibungen für erneuerbare Energien zu bevorzugen, um die Netzstabilität in Angriffszeiten zu verbessern.
Was das für den deutschen Markt bedeutet
Für deutsche Leser ist die Reform vor allem als Vergleichsfall interessant. Während die Bundesnetzagentur in Deutschland über Netzentgelte, Redispatch und den Umbau der Einspeisevergütung diskutiert, zeigt die Ukraine, wie ein pauschaler, staatlich fixierter Tarif auf Kriegs- und Krisenbedingungen reagiert. Der ukrainische Fokus auf dezentrale Solar-Speicher-Systeme als Antwort auf Angriffe auf die zentrale Stromversorgung liefert zudem Anschauungsmaterial für die deutsche Debatte um Resilienz und Versorgungssicherheit durch Heimspeicher und Balkonkraftwerke. Fördermodelle wie das KfW-Kreditprogramm für private Solaranlagen in Deutschland setzen ähnlich wie das ukrainische Darlehensprogramm auf zinsgünstige Finanzierung statt auf reine Einspeisevergütung.
Kritisch bleibt anzumerken: Eine sinkende Vergütung bei gleichzeitig hoher Inflation und schwankendem Hrywnja-Kurs kann die tatsächliche Rendite für Betreiber stärker drücken, als die nominale Kürzung von zehn bis dreizehn Prozent vermuten lässt. Wie stark das Interesse an neuen Anlagen dadurch gebremst wird, bleibt abzuwarten – die bisherigen Zubauzahlen deuten aber nicht auf einen Einbruch hin, zumal Solarstrom in Kriegszeiten auch als Versorgungssicherheit bei Netzausfällen dient.
Für Hausbesitzer in Drensteinfurt und im Münsterland bleibt die Einspeisevergütung nach dem deutschen EEG weiterhin deutlich stabiler kalkulierbar als das ukrainische Modell. KW Baustoffe beobachtet internationale Fördermodelle dennoch aufmerksam, weil sie zeigen, in welche Richtung sich Speicherpflicht und Netzintegration europaweit entwickeln.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und NRW können sich bei der KW PV Solutions UG zu Photovoltaik-Förderprogrammen beraten lassen.
Quellen: pv-magazine.com