Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche plant, die EEG-Vergütung für Solaranlagen unter 25 Kilowatt Leistung komplett zu streichen. Kirchliche Energieversorger und der Thinktank Agora Energiewende warnen vor drastischen Folgen für den Ausbau kleiner Photovoltaikanlagen in Deutschland.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bringt mit ihrer geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Ausbau kleiner Solaranlagen in Gefahr. Ihr Ministerium erwägt, die EEG-Vergütung für Anlagen unter 25 Kilowatt Leistung vollständig zu streichen. Kirchliche Energieversorger und der Thinktank Agora Energiewende warnen unabhängig voneinander vor den Folgen.
Kirchlicher Energieversorger schlägt Alarm
Die KSE Energie GmbH aus Baden-Württemberg gehört den vier großen christlichen Kirchen der Region und betreibt Photovoltaik-Projekte auf kirchlichen Gebäuden. Geschäftsführer Jan Bergenthum sieht durch die Pläne aus Berlin ein erhebliches Entwicklungspotenzial gefährdet. Viele Kirchengemeinden planen kleinere Dachanlagen auf Gemeindehäusern, Pfarrhäusern und Kindergärten – genau der Anlagentyp, den die Reform treffen würde.
Bislang erhalten Betreiber kleiner Solaranlagen eine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre. Das Modell hat den Ausbau in den vergangenen Jahren stabil gehalten, auch weil es Planungssicherheit für kirchliche und kommunale Träger schafft, die selten kurzfristig über Kapital entscheiden können.
Agora Energiewende: Direktvermarktung rechnet sich nicht
Auch der Thinktank Agora Energiewende meldet Bedenken an. Nach einer aktuellen Analyse würde die von Reiche vorgesehene Pflicht zur Direktvermarktung von Dachstrom für viele Haushalte unwirtschaftlich. Statt einer festen Vergütung müssten Betreiber ihren Strom künftig selbst am Markt verkaufen oder einen Vermarkter beauftragen – mit schwankenden Erlösen und zusätzlichem Verwaltungsaufwand.
Für Einfamilienhäuser mit kleinen Dachanlagen lohnt sich dieser Aufwand nach Einschätzung der Analysten meist nicht. Die Folge wäre laut Agora ein spürbarer Rückgang bei Neuinstallationen im Segment unter 25 Kilowatt – also genau der Anlagengröße, die private Bauherren und kleine Gewerbebetriebe typischerweise installieren.
Die EEG-Umlage in ihrer heutigen Form gilt seit 2023 ohne Eigenverbrauchsdeckel und hat Photovoltaik-Nachrüstungen auf Bestandsgebäuden spürbar erleichtert. Ein Wegfall der festen Vergütung würde dieses Wachstum ausgerechnet in dem Marktsegment bremsen, das zuletzt am stärksten zugelegt hat: private Ein- und Zweifamilienhäuser sowie kleine Gewerbebetriebe.
Warum die 25-Kilowatt-Grenze entscheidend ist
Der Schwellenwert von 25 Kilowatt betrifft den Großteil der in Deutschland installierten Aufdachanlagen. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus kommt je nach Dachfläche auf 8 bis 15 Kilowatt Leistung, größere Gewerbedächer und kirchliche Liegenschaften bewegen sich oft im Bereich bis 25 Kilowatt. Fällt die Vergütung für dieses Segment komplett weg, verlieren gerade Installationsbetriebe einen wesentlichen Teil ihres Auftragsvolumens.
Kritiker der Reform verweisen zudem darauf, dass die Direktvermarktung für Großanlagen ab mehreren Hundert Kilowatt bereits seit Jahren Standard ist und dort funktioniert. Kleinanlagenbetreiber verfügen jedoch selten über die technische Ausstattung oder das Fachwissen, um selbst am Strommarkt zu agieren.
Reaktionen aus der Solarbranche
Solarteure und Installationsbetriebe beobachten die Debatte mit Sorge. Kleine Aufdachanlagen bilden für viele Handwerksbetriebe das Kerngeschäft, weil sie planbar und ohne aufwändige Genehmigungsverfahren realisierbar sind. Fällt die Vergütung weg, drohen Auftragsrückgänge gerade bei den überschaubaren Projekten, die Handwerksbetriebe wirtschaftlich am ehesten stemmen können.
Offener Ausgang im Gesetzgebungsverfahren
Wie weit Reiches Pläne im parlamentarischen Verfahren tatsächlich kommen, ist offen. Die EEG-Novelle wird seit Wochen im Bundeswirtschaftsministerium und zwischen den Koalitionsfraktionen verhandelt. Branchenverbände fordern, kleine Anlagen von der Direktvermarktungspflicht auszunehmen oder zumindest Übergangsfristen einzuführen. Ein Kabinettsbeschluss zur Novelle wird für die kommenden Wochen erwartet, endgültig entscheidet aber der Bundestag.
Bis eine endgültige Fassung vorliegt, bleibt für Bauherren, Kirchengemeinden und Installateure Unsicherheit. Wer eine kleine Solaranlage plant, sollte laufende Ausschreibungen und Fördersätze im Blick behalten, da sich die Rahmenbedingungen kurzfristig ändern können.
Für Hausbesitzer in Drensteinfurt und im übrigen Münsterland bleibt die Frage der Förderung angesichts der Debatte besonders relevant, da viele geplante Projekte in der Region genau in der betroffenen Leistungsklasse liegen.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und NRW können sich bei der KW PV Solutions UG zur Förderung von Solaranlagen beraten lassen.
Quellen: solarserver.de · photovoltaik.eu