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VDE-AR-N 4105:2026 – Was ändert sich für PV-Anlagen?

Seit dem 1. März 2026 gilt die überarbeitete Anschlussnorm VDE-AR-N 4105:2026-03, die neue technische Anforderungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern am Niederspannungsnetz festlegt. Die aktualisierte Norm setzt wesentliche Vorgaben des Solarpakets I um und bringt dabei eine Vereinfachung beim Anschluss kleinerer Erzeugungsanlagen mit sich.

Mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Norm VDE-AR-N 4105:2026-03 am 1. März 2026 hat der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) die technischen Anschlussregeln für Niederspannungsnetze an aktuelle gesetzliche Vorgaben angepasst. Grundlage dafür ist das Solarpaket I, das den Ausbau dezentraler Energieerzeugung in Deutschland vorantreiben soll.

Ein zentrales Element der aktualisierten Norm ist die Einführung eines neuen Standardformulars, das unter der Bezeichnung F.1.2 geführt wird. Dieses Formular ermöglicht es Laien, Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von bis zu 800 Voltampere (VA) sowie Batteriespeicher ohne vertiefte technische Kenntnisse beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Damit soll der bürokratische Aufwand beim Anschluss kleiner Photovoltaiksysteme spürbar reduziert werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei eine technische Besonderheit der Norm: Die VDE-AR-N 4105:2026-03 enthält keine explizite Begrenzung der installierten DC-Modulleistung oder der nutzbaren Speicherkapazität. Geregelt wird ausschließlich die ins Netz eingespeiste Wirkleistung, die auf 800 VA begrenzt ist. Das bedeutet in der Praxis, dass eine Anlage mit einem leistungsstärkeren Speichersystem theoretisch dauerhaft mit exakt 800 Watt ins Netz einspeisen kann – selbst dann, wenn die dahinterliegende Systemkapazität erheblich größer ist.

Aus dieser Konstruktion ergibt sich eine rechtlich interessante Konstellation: Anlagenbetreiber, die ein größeres Speichersystem an eine auf 800 VA begrenzte Einspeiseleistung koppeln, können unter den Bedingungen der Norm potenziell einen Anspruch auf die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geltend machen. Ob und in welchem Umfang Netzbetreiber oder Gesetzgeber hier regulierend eingreifen werden, bleibt abzuwarten.

Für Haushalte und Gewerbetreibende, die eine Steckersolaranlage oder einen kleinen Heimspeicher betreiben oder planen, schafft die neue Norm jedenfalls mehr Klarheit und Zugänglichkeit. Die vereinfachte Anmeldung über das Formular F.1.2 senkt die Einstiegshürde und dürfte die Verbreitung solcher Systeme weiter fördern.

Fachbetriebe hingegen sollten die Norm sorgfältig prüfen, insbesondere wenn es um die Auslegung größerer Speichersysteme in Kombination mit einer netzgekoppelten Einspeiseeinheit geht. Die fehlende Kapazitätsbegrenzung eröffnet planerische Spielräume, die jedoch im Einzelfall mit dem Netzbetreiber und gegebenenfalls rechtlich abgeklärt werden sollten.

Zusammengefasst stellt die VDE-AR-N 4105:2026-03 einen relevanten Schritt in der Normungsarbeit zur Energiewende dar. Sie vereinfacht den Marktzugang für Kleinanlagen und spiegelt die politischen Ziele des Solarpakets I wider, wirft aber gleichzeitig neue technische und regulatorische Fragen auf.

Quelle: Energie Experten (https://www.energie-experten.org/news/neue-vde-ar-n-41052026-03-schlupfloch-fuer-groessere-pv-anlagen)

Wer Fragen zur Anlagenkonfiguration oder Normkonformität hat, kann sich an KW PV Solutions UG in Drensteinfurt wenden.

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