Stand April 2026 haben sich Mieterstrom-Modelle für Photovoltaikanlagen bei deutschen Stadtwerken als fester Bestandteil des Produktportfolios etabliert. Die gemeinschaftliche Gebäude- und Energieversorgung nach dem Energy-Sharing-Prinzip hingegen fristen trotz wachsendem politischen Interesse weiterhin ein Nischendasein.
Immer mehr Stadtwerke in Deutschland bieten ihren Kunden Mieterstrom-Lösungen an. Bei diesem Modell wird Solarstrom, der auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt wird, direkt an die Mieter im selben Gebäude verkauft – ohne dass der Strom das öffentliche Netz durchfließen muss. Der Vorteil liegt auf der Hand: Mieter profitieren von günstigeren Strompreisen, Vermieter und Stadtwerke erschließen ein neues Geschäftsfeld, und der lokale Solarausbau wird gefördert.
Seit der Einführung des Mieterstromgesetzes im Jahr 2017 und den seitdem erfolgten Nachbesserungen durch den Gesetzgeber haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen schrittweise verbessert. Insbesondere die Absenkung bürokratischer Hürden und die Anpassung der Fördersätze haben dazu beigetragen, dass das Modell für Stadtwerke wirtschaftlich attraktiver geworden ist. Einer aktuellen Branchenerhebung zufolge bieten inzwischen zahlreiche kommunale Versorger Mieterstrom als eigenständiges Produkt an – Tendenz steigend.
Anders stellt sich die Situation beim sogenannten Energy Sharing dar. Dieses Konzept geht über das klassische Mieterstrom-Modell hinaus: Mehrere Parteien – ob Privatpersonen, Unternehmen oder Kommunen – teilen sich gemeinsam die Erträge einer Erzeugungsanlage, die sich auch an einem anderen Standort befinden kann. Die Abrechnung erfolgt dabei virtuell über das öffentliche Stromnetz. In anderen europäischen Ländern, etwa Österreich, ist Energy Sharing bereits gesetzlich verankert und wird aktiv genutzt.
In Deutschland fehlt bislang ein klarer gesetzlicher Rahmen für Energy Sharing, obwohl die EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien (RED II) sowie die Binnenmarktrichtlinie entsprechende Regelungen für sogenannte Energy Communities vorschreiben. Die Umsetzung in deutsches Recht lässt auf sich warten. Branchenvertreter kritisieren, dass die fehlende Rechtssicherheit Investitionen hemmt und Stadtwerke sowie Projektentwickler davon abhält, entsprechende Angebote zu entwickeln.
Die politische Diskussion um Energy Sharing hat in den vergangenen Monaten an Fahrt aufgenommen. Verbände wie der BDEW und die VKU fordern eine zügige nationale Umsetzung, um Kommunen und Stadtwerken die Möglichkeit zu geben, lokale Energiegemeinschaften aufzubauen. Pilotprojekte in einzelnen Bundesländern zeigen, dass das Interesse bei Verbrauchern und Versorgern vorhanden ist – sobald die regulatorischen Voraussetzungen stimmen.
Für Verbraucher, die bereits heute von dezentral erzeugtem Solarstrom profitieren möchten, bleibt Mieterstrom damit vorerst die praktikabelste Option. Die Hoffnung der Branche richtet sich auf eine gesetzgeberische Initiative noch im Jahr 2026, die Energy Sharing aus der Nische holen und eine breitere Marktdurchdringung ermöglichen könnte.
Quelle: Solarserver (https://www.solarserver.de/2026/04/08/stadtwerke-mieterstrom-etabliert-energy-sharing-noch-nische/)
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