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Smart Meter: Einbau darf nur 100 statt 900 Euro kosten

Smart Meter Einbau | KW Baustoffe GmbH

Das Landgericht Halle hat einem deutschen Netzbetreiber verboten, 900 Euro für den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Stromzählers zu verlangen. Das Urteil stellt klar: Beantragt ein Haushaltskunde den Smart Meter-Einbau auf eigenen Wunsch, darf der Messstellenbetreiber maximal 100 Euro in Rechnung stellen. Die Entscheidung hat Signalwirkung für ganz Deutschland.

Neunfache Überhöhung vor Gericht gescheitert

Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft hatte einem Kunden 900 Euro für den Einbau eines intelligenten Messsystems berechnet. Das Landgericht Halle sah darin eine unzulässige Preisgestaltung und stellte fest: Der angemessene Preis für einen vorzeitigen Einbau auf Kundenwunsch liegt bei 100 Euro – dem Neunfachen setzt das Gericht damit eine klare Grenze.

Ob das Urteil in Berufung angefochten wird, ist bislang nicht bekannt. Es liefert aber bereits jetzt einen klaren Orientierungsrahmen für andere Netzbetreiber und betroffene Kunden in ganz Deutschland.

Smart Meter-Rollout in Deutschland kaum vorangekommen

Ende 2024 waren in Deutschland lediglich 2,18 Prozent aller Haushalte mit einem Smart Meter ausgestattet. Damit gehört Deutschland zu den Schlusslichtern in Europa. Länder wie Italien, Schweden und Spanien haben den flächendeckenden Rollout intelligenter Stromzähler bereits vor Jahren weitgehend abgeschlossen.

Dabei sind Smart Meter eine Grundvoraussetzung für die Energiewende im Privatbereich. Ohne intelligente Messsysteme sind weder dynamische Stromtarife noch eine automatisierte Steuerung von Verbrauchern wie Elektroautos oder Wärmepumpen möglich.

Wie die Einbaugebühr gesetzlich geregelt ist

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet Netzbetreiber und Messstellenbetreiber, Smart Meter schrittweise einzubauen – zunächst bei Verbrauchern über 6.000 Kilowattstunden pro Jahr und bei Erzeugungsanlagen ab 7 Kilowatt-Peak. Kunden, die den Einbau vor dem gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt selbst beantragen, können dafür eine Einbaugebühr berechnet bekommen.

Wie hoch diese Gebühr sein darf, war bislang nicht präzise gesetzlich gedeckelt. Manche Netzbetreiber nutzten diesen Spielraum aus und verlangten – wie im Fall der Mitteldeutschen Netzgesellschaft – vierstellige Beträge. Das Urteil des Landgerichts Halle setzt nun eine faktische Preisobergrenze von 100 Euro.

Dynamische Tarife: Pflicht seit 2024, aber kaum nutzbar

Seit Januar 2024 sind Energieversorger mit mehr als 100.000 Kunden gesetzlich verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Diese Tarife orientieren sich stündlich an den Börsenstrompreisen und ermöglichen es, Energie dann zu nutzen, wenn sie günstig und im Überfluss vorhanden ist – etwa bei hoher Solar- oder Windeinspeisung. Der Haken: Ohne Smart Meter sind solche Tarife technisch nicht nutzbar.

Damit hängen zwei gesetzliche Anforderungen in der Luft: die Pflicht zum Tarifangebot auf der einen Seite und ein stockender Rollout auf der anderen. Netzbetreiber, die überhöhte Einbaupreise fordern, blockieren indirekt die Nutzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Option – das ist die eigentliche Brisanz des Urteils aus Halle.

Warum PV-Anlagen und Stromspeicher Smart Meter brauchen

Für Hausbesitzer mit Photovoltaik-Anlagen ist ein intelligentes Messsystem besonders wertvoll. Erst damit lassen sich Einspeisemengen in Echtzeit erfassen und für dynamische Vergütungsmodelle nutzen. Auch die Steuerung von Energiespeichern – etwa, um preiswerten Nacht-Strom einzulagern oder Lastspitzen zu kappen – setzt einen Smart Meter voraus.

Die geringe Rollout-Geschwindigkeit bremst nicht nur Privatnutzer, sondern auch die Flexibilisierung des Stromnetzes insgesamt. Fachverbände und Verbraucherschützer fordern seit Jahren, den Einbau zu vereinfachen und finanzielle Hürden konsequent abzubauen.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer in der Vergangenheit mehr als 100 Euro für einen vorzeitig beantragten Smart Meter-Einbau bezahlt hat, sollte die Rechnung prüfen. Das Urteil des Landgerichts Halle gibt Verbrauchern eine rechtliche Grundlage für Rückforderungen. Verbraucherzentralen bieten in solchen Fällen in der Regel kostenlose Erstberatungen an.

Für Neuanträge empfiehlt es sich, Forderungen über 100 Euro schriftlich zu widersprechen und das Urteil aus Halle als Referenz anzuführen. In einigen Bundesländern können zudem Schlichtungsstellen für Energie eingeschaltet werden, wenn der Netzbetreiber auf seinem Preis beharrt.

KW Baustoffe GmbH aus Drensteinfurt verfolgt die regulatorische Entwicklung rund um Smart Meter und dynamische Stromtarife. Viele Kunden des Unternehmens in NRW – Hausbesitzer mit Photovoltaik-Anlage oder Wärmepumpe – sind direkt davon betroffen, ob und zu welchem Preis ihnen der Netzbetreiber den Einbau ermöglicht.

Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und NRW können sich bei der KW PV Solutions UG zu Photovoltaik-Planung, Energiespeichern und dynamischen Stromtarifen beraten lassen.

Quellen: energie-experten.org

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