Landesregierung beschließt Förderprogramm für PV-Anlagen
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) hat ein landeseigenes Förderprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro beschlossen, um den Mieterstrom im geförderten Wohnungsbau voranzubringen. Ziel des Programms ist es, den Bau von Photovoltaik-Anlagen bei Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften zu unterstützen und die Installation sowie vorbereitende Dacharbeiten auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum zu fördern.
Finanzielle Unterstützung für Installation und Modernisierung
Im Rahmen des Förderprogramms können Antragsteller einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro für die technische Installation und vorbereitende Maßnahmen des Daches erhalten. Zusätzlich werden Modernisierungen mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Dadurch sollen Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften ermutigt werden, auf erneuerbare Energien umzusteigen und Mieterstrom-Modelle einzuführen. Der Zuschuss berechnet sich pro Wohnung des geförderten Gebäudes.
Vorteile für Mieterinnen und Mieter
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, betont die Vorteile des Mieterstrom-Programms. Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien im Gebäudebereich führt dies zu einer Senkung der Stromkosten und einer Entlastung für Mieterinnen und Mieter in Zeiten steigender Energiepreise. Zudem trägt es zur Förderung von klimagerechtem Bauen und Wohnen bei.
Anträge bei örtlichen Bewilligungsbehörden
Antragsteller können den “Zuschuss Mieterstrom NRW 2023” für alle Neubauvorhaben und Modernisierungen beantragen, bei denen mindestens eine geförderte Wohneinheit enthalten ist. Auch für Bauvorhaben, die bereits vor 2023 eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten haben, ist ein Zuschuss möglich. Die Anträge zur Förderung sind bei den örtlichen Bewilligungsbehörden, den Kreisen und kreisfreien Städten, einzureichen.
Unterstützung zur Bewältigung der Energiekrise
Die Zuwendungen für das Förderprogramm stammen aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation. Durch den Zuschuss möchte die Landesregierung zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise beitragen. Dabei soll eine mittelbare finanzielle Entlastung von Haushalten im geförderten Wohnungsbau erreicht und besondere Härten bei der Stromversorgung ausgeglichen werden. Das Programm hat zum Ziel, öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Wohnungsmarktakteure dazu zu motivieren, den Einsatz von Mieterstrom aus erneuerbaren Energien zu erhöhen.
Quelle: Land NRW