Privathaushalte dürfen mit ihren Batteriespeichern künftig am Strommarkt teilnehmen. Die Bundesnetzagentur hat dafür die Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL) beschlossen und räumt zugleich Hürden beim bidirektionalen Laden aus.
Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag, 1. Oktober, die lange erwartete Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten beschlossen, kurz MiSpeL. Betreiber von Batteriespeichern können ihre Anlagen damit flexibler am Strommarkt einsetzen. Gleichzeitig behalten sie den Förderanspruch für zwischengespeicherten Strom aus erneuerbaren Energien.
Was sich für Speicherbetreiber ändert
Bislang mussten geförderter Grünstrom und Netzstrom in Speichern grundsätzlich getrennt bleiben. Mit MiSpeL fällt diese Trennung weg. Speicher dürfen künftig auch Strom aus dem Netz aufnehmen und später wieder einspeisen. Die Förderfähigkeit des zwischengespeicherten erneuerbaren Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bleibt dabei erhalten.
Für Strom, der zuvor aus dem Netz bezogen und später zurückgespeist wurde, sieht die Festlegung eine Saldierung vor. Für entsprechende Mengen fallen beim Netzbezug weniger Umlagen und Netzentgelte an. Das kann Speicher attraktiver machen, die gezielt auf Preissignale reagieren.
Das erklärte Ziel: Speicher sollen auf der Verbrauchs- wie auf der Einspeiseseite stärker auf Marktpreise antworten. Sie können bei niedrigen Preisen Netzstrom laden und bei höheren Preisen wieder abgeben. Grundsätzlich gilt das auch für bidirektionale Ladepunkte von Elektrofahrzeugen. Die Behörde behandelt sie weitgehend wie Stromspeicher.
Zwei Verfahren zur Abgrenzung der Strommengen
MiSpeL sieht zwei Verfahren vor, um förderfähigen erneuerbaren Strom und saldierungsfähigen Netzstrom rechnerisch voneinander abzugrenzen. Die Abgrenzungsoption steht grundsätzlich allen Anwendern offen. Sie ermöglicht eine genaue Bestimmung der jeweiligen Strommengen. Dafür sind in der Regel zwei Zähler erforderlich, in bestimmten Fällen genügt ein Zähler.
Für Haushalte mit Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt gibt es mit der Pauschaloption eine vereinfachte Alternative. Hier soll grundsätzlich ein Zähler reichen. Die Grenze von 30 Kilowatt deckt typische Dachanlagen auf Einfamilienhäusern ab.
Eine Einschränkung gibt es allerdings: Für die Pauschaloption muss die beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage durch die EU-Kommission noch abgewartet werden. Bis zu dieser Genehmigung bleibt offen, wann Haushalte die Vereinfachung tatsächlich nutzen können.
Nachbesserungen nach der Konsultation
Nach der Konsultation hat die Bundesnetzagentur die Regelungen nochmals angepasst. Noch im September hatten unter anderem Autobauer und Energieversorger kritisiert, die geplante Pauschaloption erschwere das bidirektionale Laden. Die Behörde erklärte nun, sie habe die Vereinfachungen und Pauschalisierungen für Ladepunkte besser nutzbar gemacht.
Zudem lässt sich MiSpeL nicht nur mit geförderten Erneuerbaren-Anlagen anwenden. Auch ungeförderte Anlagen und sogar Speicher ohne eigene Stromerzeugung kommen infrage. Der Kreis möglicher Anwender wächst damit über klassische Photovoltaik-Haushalte hinaus. Das betrifft etwa Besitzer einer Wallbox, die ihr Fahrzeug später auch als Speicher nutzen wollen.
Die Festlegung selbst ist im Dokument der Bundesnetzagentur nachzulesen.
Reaktion der Branche
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte den Beschluss. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig nannte MiSpeL einen „lang erwarteten regulatorischen Schlüssel“ für die gleichzeitige Nutzung von Grün- und Netzstrom durch Batteriespeicher. Vor allem Speicher, die mit Erzeugungsanlagen oder Verbrauchern gekoppelt sind, könnten damit ihre Flexibilität besser nutzen.
Auch vorhandene Netzkapazitäten ließen sich laut Verband effizienter auslasten. Nach seiner Ansicht hängt nun viel davon ab, wie Netz- und Messstellenbetreiber die Vorgaben umsetzen. Die Regeln allein bringen Haushalten wenig, wenn Messkonzepte und Abläufe vor Ort nicht funktionieren.
Was das für das Münsterland bedeutet
Im Münsterland sind Einfamilienhäuser mit Dachanlage und Heimspeicher weit verbreitet. Für sie öffnet MiSpeL neue Möglichkeiten, aber noch keine Selbstläufer. Ob sich das Laden und Einspeisen nach Marktpreisen rechnet, hängt vom einzelnen Haushalt, vom Verbrauchsprofil und vom Zählerkonzept ab.
Wer jetzt einen Speicher plant, sollte deshalb früh klären, welche Option infrage kommt. Die Abgrenzungsoption mit zwei Zählern ist grundsätzlich möglich. Die einfachere Pauschaloption wartet noch auf die Genehmigung aus Brüssel. Wer ein Elektrofahrzeug mit Rückspeisefähigkeit nutzt, sollte außerdem die Regeln für bidirektionale Ladepunkte im Blick behalten.
Installateure im Kreis Warendorf und der Umgebung stehen vor einer ähnlichen Aufgabe. Sie müssen Messkonzepte mit den örtlichen Netzbetreibern abstimmen und Kunden ehrlich über offene Punkte informieren. Dazu zählt auch, dass einzelne Details der Umsetzung erst mit der Praxis sichtbar werden. Eine Beratung vor der Anschaffung hilft, Fehlentscheidungen bei Speichergröße und Zählertechnik zu vermeiden.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und dem Münsterland können sich bei der KW PV Solutions UG zur Heimspeicher-Planung beraten lassen.
Quellen: Solarserver · pv-magazine.de