Unter dem Motto „Ausbauen statt Ausbremsen!“ mobilisieren Akteure der Energiewende am 9. Oktober in Berlin gegen die geplante EEG-Novelle und das Netzpaket. Besonders umstritten ist, dass zugesagte Verbesserungen für große Dachanlagen im Entwurf fehlen.
Mit dem Motto „Ausbauen statt Ausbremsen!“ rufen zahlreiche Akteure der Energiewende am 9. Oktober zur Demonstration in die Bundeshauptstadt auf. Ihr Vorwurf: Die geplanten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Netzpaket gefährden den dringend notwendigen Ausbau der Photovoltaik. Der Bundestag hat sich am 24. September in erster Lesung mit beiden Vorhaben befasst.
Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stehen bislang der neue Redispatch-Vorbehalt und der Wegfall der festen Einspeisevergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen. Redispatch bezeichnet Eingriffe der Netzbetreiber in die Fahrweise von Kraftwerken, um Engpässe im Stromnetz zu vermeiden.
Weniger Aufmerksamkeit erhält ein älterer Streitpunkt aus dem Gewerbesegment. Er zeigt, wie viel Verlässlichkeit für Investitionen zählt.
Das gebrochene Versprechen für große Dachanlagen
Der Bundestag beschloss im April 2024 mit dem Solarpaket 1 zahlreiche Änderungen für den Ausbau. Dazu gehörte eine Erhöhung des anzulegenden Werts für Dachanlagen bis 1 Megawatt von 6,2 auf 7,64 Cent je Kilowattstunde. Zugleich sollte das Ausschreibungsvolumen für große Dachanlagen schrittweise von 1.100 auf 2.300 Megawatt steigen, und zwar in den Jahren 2026 bis 2029. Beide Regelungen stehen bis heute im noch gültigen EEG.
Wirksam wurden sie nie. Die EU erteilte der Anhebung keine beihilferechtliche Genehmigung. Ihre Bedingung: Deutschland müsse zuerst einen Gewinnabschöpfungsmechanismus nach der EU-Energiebinnenmarktverordnung einführen.
Genau diesen Mechanismus plant die Bundesregierung nun mit dem EEG 2027, und zwar über zweiseitige Contracts for Difference (CfD, Differenzverträge). Die Bedingung der EU-Kommission wäre damit erfüllt. Die zugesagte Gegenleistung enthält der Entwurf dennoch nicht.
| Größe | Zusage Solarpaket 1 | Entwurf EEG 2027 |
|---|---|---|
| Anzulegender Wert (Dachanlagen bis 1 MW) | 7,64 Cent/kWh | 6,2 Cent/kWh |
| Ausschreibungsvolumen große Dachanlagen | 2.300 MW | 1.500 MW |
Bei Freiflächenanlagen wächst das Ausschreibungsvolumen dagegen von 9.900 auf 14.000 Megawatt. Dabei liegt auf Deutschlands Dächern weiterhin enormes Potenzial brach: Laut einer Studie des Fraunhofer IIS von Januar 2025 haben über 80 Prozent der rund 120.000 gewerblichen Hallen in Deutschland noch keine Photovoltaik-Anlage.
Warum Planungssicherheit für Investoren zählt
Weil die Erhöhung nie in Kraft trat, fällt ihre Rücknahme in der Debatte kaum auf. Für Unternehmen, die seit zwei Jahren damit geplant haben, ist sie trotzdem ein harter Einschnitt. Sie bereiteten Projekte vor, berieten Kunden und fragten Finanzierungen an, und zwar auf Basis von Zahlen, die nun nicht mehr gelten.
Hinzu kommen weitere Regelwerke in Arbeit: das Netzpaket, das ebenfalls am 24. September in erster Lesung beraten wurde, das noch für dieses Jahr angekündigte Verteilnetzpaket sowie die Festlegungsverfahren AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom) und MiSpeL (Marktintegration von Speichern und Ladepunkten) der Bundesnetzagentur. Welche Regeln in drei Jahren tatsächlich gelten, kann heute niemand verlässlich sagen.
Das verunsichert den Markt. Banken kalkulieren bei offenen Regeln vorsichtiger und verlangen mehr Eigenkapital.
Einordnung für das Münsterland
Für Betriebe, Landwirte und Handwerker im Münsterland ist der Streit ganz konkret. Wer ein Hallendach mit Solarstrom nutzen will, kalkuliert mit Vergütung und Ausschreibungschancen. Bleibt es beim Entwurf, liegt der anzulegende Wert bei 6,2 statt 7,64 Cent je Kilowattstunde, also 1,44 Cent niedriger.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung: Bei einem angenommenen Jahresertrag von 100.000 Kilowattstunden entspricht die Differenz im anzulegenden Wert 1.440 Euro pro Jahr. Der tatsächliche Effekt hängt von Anlagengröße, Eigenverbrauch und Vermarktung ab.
Wer aktuell plant, sollte Wirtschaftlichkeitsrechnungen nicht auf die 2024 zugesagten Werte stützen, sondern mit dem Entwurf rechnen. Ob die Demonstration am 9. Oktober etwas bewegt, ist offen. Das parlamentarische Verfahren läuft noch, und Details der Novelle können sich ändern.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und dem Münsterland können sich bei der KW PV Solutions UG zur Photovoltaik-Planung beraten lassen.
Quellen: photovoltaik.eu · pv-magazine.de