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EEG 2027 macht private Photovoltaikanlagen unwirtschaftlich

Photovoltaik | KW Baustoffe GmbH

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) warnt vor den Folgen des geplanten EEG 2027: Die Amortisationszeit einer typischen privaten Photovoltaikanlage würde sich von 16 auf über 30 Jahre mehr als verdoppeln. Zeitgleich hat die Clearingstelle EEG/KWKG in einem Grundsatzvotum entschieden, dass ein separater Erzeugungszähler bei PV-Anlagen nicht zwingend vorgeschrieben ist.

SFV-Studie: Amortisationszeit verdoppelt sich auf über 30 Jahre

Eine Analyse des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) zeigt: Unter den heutigen Rahmenbedingungen amortisiert sich eine private Photovoltaikanlage mit 10 kWp Leistung in rund 16 Jahren. Diese Kalkulation könnte sich durch das geplante Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027 grundlegend verschieben — laut SFV auf über 30 Jahre. Die Studie wurde am 9. Juni 2026 veröffentlicht.

Der Kern des Problems liegt in der vorgesehenen Nulleinspeisung: Der aktuelle EEG-2027-Entwurf sieht vor, dass Überschussstrom nicht mehr vergütet ins öffentliche Netz eingespeist werden darf. Für Betreiber ohne ausreichend dimensionierten Energiespeicher entfällt damit ein wesentlicher Teil der Wirtschaftlichkeitsrechnung. Die Einspeisevergütung hat bislang maßgeblich dazu beigetragen, die Investitionskosten in überschaubaren Zeiträumen zurückzugewinnen.

Die praktischen Auswirkungen wären gravierend: Eine Anlage, die sich erst nach mehr als 30 Jahren trägt, rentiert sich kaum — Wechselrichter, Module und Batteriesysteme müssen in diesem Zeitraum teilweise erneuert werden, was die tatsächliche Amortisationszeit weiter verlängert. Der SFV fordert den Bundesgesetzgeber daher auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Ohne Korrekturen droht ein Einbruch beim Neubau privater Anlagen und damit eine spürbare Verlangsamung der Energiewende auf Haushaltsebene.

Fachverbände und Branchenvertreter teilen die Kritik. Ohne wirtschaftlich tragfähige Einspeisevergütung entfällt für Hausbesitzer eines der stärksten Argumente für die Investition in eine eigene Solaranlage. Zudem würde der Anreiz zum Einbau von Speichern zwar steigen — die Gesamtinvestitionskosten aber ebenfalls, was den Wirtschaftlichkeitsvorteil teilweise wieder aufzehrt.

Clearingstelle EEG: Umgekehrte Messung ohne separaten Erzeugungszähler zulässig

In einem Grundsatzvotum (Az. 2023/16-IX) hat die Clearingstelle EEG/KWKG klargestellt, dass ein separater Erzeugungszähler für Photovoltaikanlagen rechtlich nicht zwingend erforderlich ist. Entscheidend ist allein, dass die erzeugte und selbstverbrauchte Strommenge auf anderem Wege hinreichend genau erfasst werden kann.

Zulässig ist demnach die sogenannte „umgekehrte Messung“: Dabei wird die Erzeugungsmenge mathematisch aus den Messwerten für Netzbezug, Einspeisung und Gesamtverbrauch abgeleitet — ohne einen eigenen Zähler am Wechselrichterausgang. Technisch setzt das einen bidirektionalen Stromzähler oder eine Messkonfiguration voraus, die beide Lastrichtungen zuverlässig erfasst. Das Verfahren ist rechnerisch präzise, solange keine parallelen Verbrauchsquellen die Bilanz verfälschen.

Für Betreiber und Installateure bedeutet das Votum eine spürbare Vereinfachung. Netzbetreiber können die Installation eines separaten Erzeugungszählers nicht mehr pauschal einfordern, solange die vorhandene Messinfrastruktur die Anforderungen der umgekehrten Messung erfüllt. Das Votum schafft damit eine klare Rechtsgrundlage für laufende und künftige Streitfälle zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern — und entlastet Neuinstallationen von einem potenziell unnötigen Installationsaufwand.

Einordnung: Gegenläufige Signale für den Solarmarkt

Beide Entwicklungen markieren wichtige Weichenstellungen im Regulierungsumfeld für Photovoltaik in Deutschland. Das Clearingstelle-Votum gibt Betreibern und Installateuren Rechtssicherheit und kann Kosten bei der Zählerinfrastruktur senken — ein konkreter Vorteil für Bestandsanlagen und neue Projekte mit geeigneter Messtechnik.

Demgegenüber steht die drohende EEG-Reform. Sollte die Nulleinspeisung in Kraft treten, dürfte die Nachfrage nach leistungsfähigen Heimspeichern deutlich steigen: Wer möglichst viel Solarstrom direkt selbst verbraucht, minimiert den Verlust durch ausbleibende Vergütung. Für Installateure bedeutet das eine strategische Verlagerung — weg von reinen PV-Installationen, hin zu integrierten Photovoltaik-Speicher-Systemen, bei denen die Eigenverbrauchsoptimierung im Mittelpunkt steht.

Fachbetriebe in Nordrhein-Westfalen sollten Wirtschaftlichkeitsberechnungen bereits heute auf die möglichen neuen EEG-Parameter umstellen. Anlagen, die 2025 oder 2026 geplant werden, können 2027 in Betrieb gehen und fallen dann direkt unter das geänderte Regelwerk. Eine vorausschauende Beratung schützt Endkunden vor Fehlinvestitionen und sichert Installateuren die Fachkompetenz im Kundengespräch.

KW Baustoffe GmbH aus Drensteinfurt begleitet als regionaler Fachhändler die Entwicklungen im Photovoltaik-Markt und informiert Installateure sowie Gewerbekunden über aktuelle Planungsgrundlagen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und NRW können sich bei der KW PV Solutions UG zur Photovoltaik-Planung und Wirtschaftlichkeitsanalyse beraten lassen.

Quellen: energie-experten.org · solarserver.de

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