Balkonkraftwerk mit 2.000 Watt: Neues Gesetz ermöglicht Mini-Solaranlagen

Inhaltsverzeichnis

Tags:

Balkonkraftwerk mit 2.000 Watt: Neues Gesetz ermöglicht Mini-Solaranlagen

Inhaltsverzeichnis

Baldige Lockerungen für Balkonkraftwerke

Unter Berücksichtigung neuer Regelungen können in naher Zukunft Mini-Solaranlagen, die eine Leistung von 2.000 Watt erzeugen, ermöglicht werden. Im Gegensatz zur aktuellen Situation werden Netzbetreiber nicht mehr die Möglichkeit haben, solche Anlagen vom Netz fernzuhalten.

Balkonkraftwerke mit bis zu 2.000 Watt Leistung

Bisher verfügen die meisten Balkonkraftwerke über einen 600-Watt-Wechselrichter und Solarzellen mit einer Spitzenleistung von 700 bis 900 Watt. In den meisten Fällen können zwei Solarzellen an einen Wechselrichter angeschlossen werden. Mit der kommenden Gesetzesänderung wird jedoch eine Erweiterung möglich sein. Demnach sollen nicht nur 800-Watt-Wechselrichter erlaubt sein, sondern auch der Anschluss von Solarzellen, die insgesamt eine maximale Leistung von 2.000 Watt erzeugen.

Derzeit ist dies teilweise bereits möglich, doch nur wenige Netzbetreiber gestatten gedrosselte Wechselrichter mit einer Leistung von 600 Watt, aber mit vier Anschlüssen für Solarzellen und einer Leistung von beispielsweise 1.800 Watt. Ich habe bereits mehrere Beschwerde-E-Mails zu diesem Thema erhalten. Ein solch leistungsfähiges Balkonkraftwerk wäre für viele Menschen vorteilhaft, insbesondere für diejenigen, die beispielsweise eine Ost-West-Anlage wünschen, um im Laufe des Tages mit jeweils zwei Solarzellen in östlicher und westlicher Ausrichtung deutlich mehr Energie zu erzeugen.

Das neue Gesetz sieht vor, dass der Wechselrichter maximal 800 Watt Leistung abgeben darf und dass Sie keine Vergütung für überschüssige Energie erhalten. Allerdings entfallen dadurch die Probleme mit dem Netzbetreiber, da Sie Ihre Anlage nicht mehr dort anmelden müssen. Balkonkraftwerke mit vier Solarzellen wie das Hoymiles HM-1500 mit 1.620 Watt wären dann absolut unproblematisch. Wann genau treten die neuen Regeln in Kraft?

Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf für die neuen Regelungen bezüglich Balkonkraftwerken in der Abstimmungsphase. Die Entscheidung über die Lockerungen soll jedoch noch vor der Sommerpause des Bundestags getroffen werden, also vor dem 7. Juli 2023. Laut durchgesickerten Informationen sollen die Regeln ab dem 1. Januar 2024 gelten. Ab diesem Zeitpunkt wären Wechselrichter mit 800 Watt und Solarzellen mit einer Leistung von bis zu 2.000 Watt erlaubt. Eine Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber wäre dann nicht mehr erforderlich. Das wäre zweifellos eine erhebliche Erleichterung.

Ergänzender Inhalt erstellt am 16.08.2023

Wann kommen die Änderungen zur Leistung von Balkonkraftwerken?

Sobald eine Zustimmung in diesem Zusammenhang gegeben wird, wird die Bagatellgrenze von 800 Watt voraussichtlich erst ab dem 01. Januar 2024 wirksam werden. Gemäß dem vorliegenden Gesetzesentwurf ist festgelegt, dass die maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters 800 Watt nicht überschreiten darf.

Welche Maximalleistung dürfen die Module haben?

Die angeschlossenen Solarmodule bei einem 800 Watt Balkonkraftwerk dürfen eine Insgesamt Leistung von bis zu 2000 Watt nicht überschreiten.

Warum eine „Überbelegung“ von Solarmodulen

Angenommen, es liegt eine Situation vor, in der ein Mikro-Wechselrichter mit einer maximalen Einspeiseleistung von 800 Watt Verwendung findet. In diesem Szenario wird der genannte Wechselrichter gemeinsam mit modernen Modulen eingesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass diese Module ihre Spitzenleistung von 2000 Watt nur selten erreichen dürften. Allerdings sind sie in der Lage, die festgelegten 800 Watt auch unter ungünstigen Bedingungen wie schwachem Licht und schlechtem Wetter zu generieren und unter optimalen Umständen sogar darüber hinaus Leistung zu erbringen. Somit ergibt sich der Umstand, dass auf der Eingangsseite des Mikro-Wechselrichters eine höhere Menge an Gleichstrom-Watt eingespeist wird, als die 800 Watt, die auf der Ausgangsseite in Form von Wechselstrom abgegeben werden, um das Haus zu versorgen.

Tags: