Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) bei der Bundesnetzagentur und beim Energieversoger anmelden

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Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) bei der Bundesnetzagentur und beim Energieversoger anmelden

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Mit einem Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) senken Sie die eigenen Stromkosten. Wie das geht? Bei Sonnenschein erzeugt so ein Steckersolargerät mit seinen ein bis zwei Solarpanels Strom – und zwar hierzulande bis zu 600 Watt. Künftig sind aller Voraussicht nach auch Steckersolargeräte  mit 800 Watt zulässig, die Politik bringt die entsprechenden Regelungen derzeit auf den Weg. Die Installation selbst geht recht einfach, in Mehrfamilienhäusern brauchen Sie aber die Genehmigung des Vermieters und/oder der Eigentümergemeinschaft. Ist diese Hürde genommen, gibt es noch ein paar rechtliche Anforderungen. Dazu gehören die Anmeldungen Ihrer kleinen Solaranlage (Steckersolargerät bzw. Balkonkraftwerk) beim Verteilnetzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur. Die gute Nachricht: In Zukunft plant die Regierung, dass statt dieser zwei Anmeldungen eine zentrale Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ausreicht. Alles Wichtige rund um das Thema Steckersolargerät anmelden erfahren Sie hier.

Welcher Netzbetreiber ist für mich zuständig?

In Deutschland gibt es über 800 Netzbetreiber. Den Namen Ihres Netzbetreibers können Sie entweder anhand eines 13-stelligen Codes oder direkt auf Ihrer Stromrechnung finden. Mithilfe des Codes können Sie den Namen des Netzbetreibers in der offiziellen Liste der Netzbetreiber ermitteln. Alternativ können Sie, wenn Sie neu einziehen, im Internet nach dem Netzbetreiber für Ihren Ort suchen. Sie können beispielsweise die Postleitzahl verwenden und die Störungsauskunft nutzen, um den Netzbetreiber zu ermitteln.

Wie melde ich die Stecker-Solaranlage dem Netzbetreiber?

Um Ihre Stecker-Solaranlage beim Netzbetreiber anzumelden, sollten Sie zunächst Ihren Netzbetreiber ermitteln. Sobald Sie den Netzbetreiber gefunden haben, können Sie Ihre Eigenerzeugungsanlage anmelden. Seit April 2019 ermöglicht es die Netzanschlussnorm (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) in Deutschland Privatpersonen, ihre Balkonkraftwerke bis zu einer Leistung von 600 Watt vereinfacht selbst anzumelden. Viele Netzbetreiber bieten entsprechende vereinfachte Formulare entweder auf ihrer Website oder auf Anfrage an. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) führt eine Liste mit einigen dieser Netzbetreiber und deren Formularen. Falls ein Netzbetreiber kein spezifisches Meldeformular bereitstellt, bietet die DGS einen Musterbrief an. Das Formular muss vom Eigentümer des Stromanschlusses oder einer bevollmächtigten Person, beispielsweise einer Elektrofachkraft, ausgefüllt werden.

Kann ich auch einen gedrosselten Wechselrichter anmelden?

Manche Netzbetreiber akzeptieren möglicherweise auch gedrosselte Wechselrichter auf eine Leistung von 600 Watt. Es ist jedoch wichtig, dies im Voraus mit den Netzbetreibern abzusprechen, da nicht alle von ihnen gedrosselte Wechselrichter beim vereinfachten Anmeldeverfahren akzeptieren.

Was beinhaltet die Anmeldung beim Netzbetreiber?

Mit der Anmeldung Ihrer steckerfertigen Photovoltaik-(PV)-Anlage beim Netzbetreiber bestätigen Sie, dass Sie die Installationsvorschriften für die Anlage einhalten. Außerdem erklären Sie Ihren Verzicht auf den Anspruch auf Einspeisevergütung, falls Sie mehr Strom einspeisen sollten, als Sie verbrauchen. Die Anmeldeformulare und die Anforderungen können von Netzbetreiber zu Netzbetreiber variieren, obwohl sie den gleichen rechtlichen Anforderungen unterliegen. Allerdings müssen sie alle das Inbetriebsetzungsprotokoll nach VDE-AR-N-4105 akzeptieren. Hierfür benötigen Sie möglicherweise folgende Dokumente:

  • Datenblatt des PV-Moduls
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichters
  • Konformitätserklärung des Wechselrichters
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Hoymiles HM Konformitätsbestätigung

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Brauche ich einen neuen Digitalzähler?

Auch bei Stecker-Solargeräten, die für den Eigengebrauch bestimmt sind, besteht die Möglichkeit, dass Strom ins Netz eingespeist wird. Aus diesem Grund kann es sein, dass der zuständige Netzbetreiber nach Ihrer Anmeldung den Zähler austauscht, falls noch ein älterer Stromzähler mit Drehscheibe (Ferraris-Zähler) installiert ist. Dieser wird dann gegen einen modernen elektronischen Zähler ausgetauscht, der sowohl den Bezug als auch die Einspeisung von Strom erfassen kann und möglicherweise eine Rücklaufsperre besitzt. Für den neuen Zähler können eventuell höhere Gebühren anfallen, die Sie über Ihre Stromrechnung beim Energieversorger begleichen müssen. Da das Bundeswirtschaftsministerium plant, den vorübergehenden Betrieb mit einem rückwärtsdrehenden Zähler zu legalisieren, müssen Sie keine Strafen befürchten, wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk bereits in Betrieb nehmen, bevor der Zähler ausgetauscht wurde.

Steckersolargerät der Bundesnetzagentur anmelden

Die zweite erforderliche Anmeldung besteht darin, die PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Alle ortsfesten stromerzeugenden Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme in dieses Register eingetragen werden. Als Anlagenbetreiber können Sie diese Registrierung entweder selbst vornehmen oder eine bevollmächtigte Person wie eine Elektrofachkraft damit beauftragen. Dazu müssen Sie sich als Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister registrieren und anschließend die Daten Ihrer kleinen PV-Anlage eingeben. Falls es Änderungen in den Leistungsdaten gibt oder die Anlage stillgelegt wird, können Sie sich erneut im Marktstammdatenregister anmelden und Ihre Daten entsprechend aktualisieren.

Was passiert wenn ich mein Steckersolargerät nicht anmelde?

Als Betreiber eines Balkonkraftwerks haben Sie keinen direkten finanziellen Nutzen von der Anmeldung. Warum ist es dennoch erforderlich, die Anlage anzumelden? Nun, Ihr Balkonkraftwerk stellt einen Teil der Stromversorgung in Deutschland dar und muss daher die rechtlichen Vorschriften einhalten und bei den zuständigen Stellen bekannt sein. Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht anmelden, kann dies theoretisch als Ordnungswidrigkeit gemäß Paragraph 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) angesehen werden und zu einem Bußgeld in dreistelliger Höhe führen. Im Extremfall kann der Netzbetreiber den Anschluss sogar vom Netz trennen, wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht anmelden. Allerdings verzichten Sie als Betreiber eines Balkonkraftwerks auf die offizielle Einspeisevergütung, weshalb die Bundesnetzagentur nur begrenzte Möglichkeiten hat, Sanktionen zu verhängen, und bisher ist kein Fall einer Strafe bekannt.

Es ist bekannt, dass ein Großteil der Balkonkraftwerke ohne Anmeldung betrieben wird. Laut einer Befragung der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin haben nur 37 Prozent der Betreiber ihre Anlage vollständig angemeldet, und es wird in der Branche vermutet, dass der Anteil unangemeldeter Anlagen sogar noch höher ist. Die Verbraucherzentralen empfehlen jedoch, beide Anmeldungen durchzuführen und dabei dieselben Daten einzutragen, da die beteiligten Institutionen miteinander in Kontakt stehen und über die Anmeldung informiert werden.

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