Die Ylektra GmbH aus Köln baut bei Soest ein Agri-PV-Projekt mit 5,1 Megawatt – ohne EEG-Förderung. Zeitgleich kritisieren Verbände, Kommunen und Wissenschaft im Bundestag den Entwurf der EEG-Novelle 2027.
Ohne Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entsteht bei Soest ein neues Kraftwerk für Photovoltaik: Die Kölner Ylektra GmbH hat den Bau einer Agri-PV-Anlage mit 5,1 Megawatt (MW) Leistung begonnen. Bauherr ist der Soester Landwirt Markus Schlotmann. Ylektra hat das Projekt entwickelt und errichtet es als Generalunternehmer schlüsselfertig. Die Inbetriebnahme ist für Mitte 2027 geplant.
Fast zeitgleich hat der Bundestag die EEG-Novelle 2027 beraten, die in der Branche auf deutliche Kritik stößt. Beide Nachrichten gehören zusammen: Das Soester Projekt zeigt, was ohne Förderung möglich ist. Die Anhörung zeigt, wie umstritten der künftige Rechtsrahmen ist.
Zweifachnutzung: Strom und Ackerbau auf derselben Fläche
Die Anlage entsteht als Agri-PV der Kategorie 2 nach DIN SPEC 91434. Mehr als 90 Prozent der Fläche bleiben nach Angaben von Ylektra landwirtschaftlich nutzbar. Die versiegelte Fläche liegt unter einem Prozent. Der Landwirt behält damit den größten Teil seiner Anbaufläche und erschließt sich zusätzlich den Stromverkauf als Einnahmequelle.
Laut Titel der Pressemitteilung von Ylektra setzt das Unternehmen auf Tracker-Technologie, also auf dem Sonnenstand nachgeführte Gestelle. Weitere technische Daten nennt die Mitteilung nicht, etwa Reihenabstände oder Gestellhöhe.
Für Landwirte ist die Bauart entscheidend. Ob eine Agri-PV-Anlage den Betrieb entlastet oder behindert, hängt von Kulturen, Maschinenbreiten und Gestellen ab. Gerade in Regionen mit intensiver Landwirtschaft entscheidet die Doppelnutzung darüber, ob Freiflächenprojekte vor Ort Akzeptanz finden.
Wie sich das Projekt ohne EEG-Förderung trägt
Dass Ylektra den Bau trotz regulatorischer Unsicherheiten startet, begründet das Unternehmen mit besonderen Rahmenbedingungen. Die Stadtwerke Soest nehmen den Strom ab. Zudem teilt sich die Anlage die Infrastruktur des Netzanschlusses mit einem benachbarten Windpark. Eine gemeinsame Nutzung vermeidet in der Regel einen zusätzlichen Anschluss.
Zu Abnahmepreis, Vertragslaufzeit und Investitionssumme macht die Mitteilung keine Angaben. Ob sich das Modell übertragen lässt, bleibt daher offen. Ein Liefervertrag mit einem kommunalen Versorger setzt einen Abnehmer voraus, der den Strom langfristig braucht. Dazu kommt ein Netzanschluss, der bereits vorhanden ist. Beides gibt es nicht an jedem Standort.
Ylektra selbst bremst die Euphorie. Geschäftsführer Michael Peters sagt: „Wir zeigen in Soest, dass Agri-PV unter den richtigen Voraussetzungen auch außerhalb der EEG-Förderung realisiert werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass die Branche ohne einen klaren und verlässlichen regulatorischen Rahmen auskommt.“ Investitionen in Energieinfrastruktur seien langfristig angelegt. Wer heute investiere, müsse die Rahmenbedingungen über viele Jahre einschätzen können.
Anhörung im Bundestag: Kritik an der EEG-Novelle 2027
Am 5. Oktober fand im Wirtschaftsausschuss des Bundestages die öffentliche Anhörung zur EEG-Novelle 2027 statt. Verbände, Kommunen und Wissenschaft kritisierten den Regierungsentwurf in zentralen Punkten, wie Solarserver berichtet. Vier Themen standen im Fokus:
- das Aus der Förderung für kleine Dachanlagen,
- Differenzverträge ohne Marktwertkorridor,
- der sogenannte Pachtdeckel,
- das Zusammenspiel mit dem Netzpaket.
Differenzverträge gleichen vereinfacht die Lücke zwischen einem vereinbarten Preis und dem Marktpreis aus. Wie die Sachverständigen die einzelnen Punkte im Detail bewerteten, geht aus der vorliegenden Zusammenfassung nicht hervor. Der Entwurf ist zudem nicht beschlossen: Das parlamentarische Verfahren läuft, Änderungen sind möglich.
Was das für das Münsterland bedeutet
Soest liegt im Nachbarkreis zum Münsterland. Für Landwirte und Gewerbebetriebe in den Kreisen Warendorf, Coesfeld oder Steinfurt ist das Projekt ein Signal: Freiflächen mit Doppelnutzung rücken auch hier in den Blick, vor allem dort, wo ein Windpark bereits Netzkapazität bietet. Ob sich ein Vorhaben ohne EEG-Förderung rechnet, entscheidet der Abnehmer. Ein regionaler Stromliefervertrag wie in Soest ist Voraussetzung, kein Selbstläufer.
Hausbesitzer zwischen Drensteinfurt, Ahlen und Münster sollten die Debatte um kleine Dachanlagen genau verfolgen. Das Aus der Förderung steht bislang nur im Regierungsentwurf. Für die Wirtschaftlichkeit eines Daches bleibt ohnehin entscheidend, wie viel Strom der Haushalt selbst verbraucht. Wer eine Anlage plant, rechnet am besten mit und ohne Einspeisevergütung.
Installateure im Münsterland können ihren Kunden Rechenbeispiele mit mehreren Szenarien anbieten, solange der Rechtsrahmen offen ist. Das Soester Beispiel zeigt: Ohne verlässliche Regeln bleiben Projekte ohne Förderung die Ausnahme.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und dem Münsterland können sich bei der KW PV Solutions UG zur Agri-PV- und Photovoltaik-Planung beraten lassen.
Quellen: Photon · Solarserver