Ein Rechtsgutachten zerlegt den geplanten Prosumer-Aufschlag der Bundesnetzagentur: Die Abgabe auf kleine PV-Anlagen verstoße gegen Verfassungs- und Unionsrecht. Gleichzeitig wenden sich elf Verbände gegen den Plan, und Berater raten Industrieunternehmen, ihre Speicherprojekte früh auf neue Netzentgelte zu prüfen.
Die Bundesnetzagentur hat in ihren Entwurf der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS) einen sogenannten Prosumer-Aufschlag aufgenommen. Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen sollen sich damit an den Netzkosten beteiligen. Vorgesehen ist ein Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Netzentgelt-Grundpreis. Er soll für Neu- und Bestandsanlagen gelten.
Ob die bestehende Rechtslage das hergibt, hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) prüfen lassen. Die Hamburger Rechtsanwältin und Honorarprofessorin Dörte Fouquet von der Leuphana Universität Lüneburg kommt in ihrem Kurzgutachten zu einem klaren Ergebnis. Der geplante Aufschlag weise „erhebliche verfassungs- und unionsrechtliche Rechtsmängel“ auf.
Warum die Juristin den Aufschlag für unzulässig hält
Fouquet nennt mehrere Kritikpunkte. Der erste betrifft die Kostengerechtigkeit. Netzentgelte müssen nach EU-Recht die tatsächlich verursachten Kosten widerspiegeln. Der Prosumer-Aufschlag richtet sich aber weder nach der tatsächlichen Netznutzung noch nach der Einspeiseleistung. Er ist als Pauschale gestaltet.
Zudem benachteilige er Betreiber kleiner Anlagen sowie Modelle wie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Mieterstrom. Diese verursachten nur in geringem Maße Netzkosten.
Der zweite Punkt ist der Vertrauensschutz. Betreiber bestehender Anlagen hätten im Vertrauen auf die bisherigen Regeln investiert. Sie nachträglich stark zu belasten, sei eine unzulässige Rückwirkung. Dass die Reform seit einem EuGH-Urteil von 2021 absehbar war, ändere daran nichts.
Elf Verbände fordern Bestandsschutz
Parallel haben sich elf Bundesverbände aus Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk mit einem Appell an die Bundesnetzagentur gewandt. Sie fordern eine faire und verursachungsgerechte Verteilung der Netzkosten. Sei eine zusätzliche Beteiligung von PV-Betreibern nötig, müsse sie sich an der tatsächlich vereinbarten Einspeisekapazität orientieren. Bestehende Anlagen sollten Bestandsschutz genießen.
Zu den Unterzeichnern zählen der BSW-Solar, der Bundesverband Erneuerbare Energien, der Eigentümerverband Haus & Grund, der Wohnungsverband GdW, der Elektrohandwerksverband ZVEH und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Gerade die Beteiligung der Handwerksverbände zeigt, dass die Branche den Vorstoß als Risiko für das Anlagengeschäft sieht.
BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig formuliert es so: „Wer in eine eigene Solaranlage oder einen Batteriespeicher investiert, darf dafür nicht mit zusätzlichen Gebühren bestraft werden.“ Netzentgelte sollten sich daran orientieren, wie stark Anlagen das Netz tatsächlich beanspruchen.
Speicher: Vertrauensschutz wird an Bedingungen geknüpft
Auch für Batteriespeicher bringt der AgNeS-Entwurf Änderungen. Nach Angaben von Solarserver sieht die Bundesnetzagentur zusätzliche Voraussetzungen vor, damit Speicher Vertrauensschutz genießen. Die Greenflash GmbH empfiehlt Industrieunternehmen deshalb, geplante Speicher und kombinierte Speicher-PV-Projekte früh auf mögliche Änderungen der Netzentgelte zu prüfen.
Welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten sollen, geht aus dem vorliegenden Quellenmaterial nicht hervor. Wer ein Projekt plant, sollte den Entwurf der Bundesnetzagentur im Wortlaut lesen und die Kalkulation darauf abstimmen. Das gilt besonders für Vorhaben, deren Investitionsentscheidung noch aussteht.
Was das für Hausbesitzer im Münsterland bedeutet
Für Eigenheimbesitzer im Münsterland ist die Frage ganz praktisch: Würde eine Dachanlage mit Eigenverbrauch künftig dauerhaft höhere Netzkosten auslösen? Ein Rechenbeispiel mit einem angenommenen Wert zeigt die Größenordnung. Läge der Grundpreis bei 100 Euro im Jahr, brächte ein Aufschlag von 70 bis 90 Prozent zusätzlich 70 bis 90 Euro jährlich. Den tatsächlichen Grundpreis legt der jeweilige Netzbetreiber fest.
Bislang ist der Aufschlag nur ein Entwurf. Die Bundesnetzagentur muss die Kritik aus Gutachten und Verbänden abwägen, bevor eine endgültige Festlegung steht. Wer in Drensteinfurt oder im Umland gerade eine Anlage oder einen Speicher plant, sollte die Entwicklung im Blick behalten, die Investition aber nicht allein deshalb verschieben. Die Wirtschaftlichkeit hängt weiter vor allem von Eigenverbrauch, Strompreis und Anlagengröße ab.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und dem Münsterland können sich bei der KW PV Solutions UG zur Photovoltaik-Planung beraten lassen.
Quellen: pv-magazine.de · Solarserver