Die Bundesnetzagentur hat die Regeln zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL) festgelegt. Batteriespeicher dürfen damit Solar- und Netzstrom aufnehmen, ohne die EEG-Förderung für den zwischengespeicherten Solarstrom zu verlieren. Auch das bidirektionale Laden von Elektroautos wird einfacher, allerdings nicht ohne Ausnahmen und Kritik.
Wer einen Batteriespeicher neben einer Photovoltaik-Anlage betreibt, kennt das Problem: Lädt der Speicher auch Strom aus dem Netz, droht für den zwischengespeicherten Solarstrom der Verlust der Einspeisevergütung. Genau dieses Hemmnis soll die neue Festlegung der Bundesnetzagentur beseitigen.
Was die Festlegung regelt
Die Bundesnetzagentur hat mit der Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten, kurz MiSpeL, Regeln beschlossen, auf die die Branche lange gewartet hat. Sie erlauben es, Speicher für mehrere Zwecke gleichzeitig einzusetzen. Fachleute sprechen von Multi-Use-Anwendungen.
Ein Speicher kann demnach Solarstrom vom eigenen Dach und Strom aus dem Netz aufnehmen. Die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für den Solarstromanteil bleibt dabei erhalten. Bislang war diese Mischnutzung für viele Betreiber ein Risiko, weil sich die Strommengen nur schwer sauber trennen ließen. Die neue Festlegung schafft hier Rechtssicherheit, soweit sie greift.
Bei der Umsetzung im Detail lohnt der Blick in den Volltext. Welche Nachweis- und Messpflichten Betreiber im Einzelnen erfüllen müssen, geht aus der vorliegenden Berichterstattung nicht hervor. Das gilt auch für mögliche Übergangsfristen.
Bidirektionales Laden: Entgegenkommen mit Einschränkungen
Besonders relevant ist die Festlegung für das bidirektionale Laden. Dabei gibt ein Elektroauto gespeicherten Strom zurück ins Haus oder ins Netz. Der Fahrzeugakku wird so zum zusätzlichen Speicher. Laut energie-experten.org kommt die Behörde der Branche in zentralen Punkten entgegen.
Das Fachportal spricht allerdings von einem Durchbruch mit Ausnahmen. Es gibt also Konstellationen, in denen die Erleichterungen nicht gelten. Zudem äußern Branchenvertreter Kritik. Worauf sich diese im Einzelnen bezieht, nennt die uns vorliegende Meldung nicht. Wer eine Wallbox mit Rückspeisefunktion plant, sollte deshalb vor der Anschaffung prüfen, ob die eigene Konstellation unter die Regeln fällt.
Was das für Hausbesitzer im Münsterland bedeutet
Für ein typisches Einfamilienhaus im Münsterland mit Dachanlage ist die Festlegung vor allem eine Planungsfrage. Viele Eigentümer in Drensteinfurt und Umgebung haben in den vergangenen Jahren Anlagen installiert und überlegen, einen Speicher nachzurüsten. Mit klareren Regeln lässt sich künftig leichter abschätzen, ob ein Speicher auch Netzstrom aufnehmen soll, etwa um günstige Tarifzeiten zu nutzen.
Ob sich das rechnet, hängt von mehreren Faktoren ab: vom Stromtarif, von der Speichergröße, von der Anlagenleistung und vom Verbrauchsprofil des Haushalts. Pauschale Renditeversprechen wären unseriös. Hausbesitzer sollten ihre Zahlen individuell durchrechnen lassen, bevor sie einen Speicher dimensionieren. Auch die Abholung und Beratung beim Fachhandel vor Ort in Drensteinfurt hilft, passende Komponenten zu finden.
Einordnung für Installateure und Planer
Für Handwerker ändert sich vor allem das Messkonzept. Wenn ein Speicher Solar- und Netzstrom mischt, muss die Anlage die Herkunft der Strommengen nachvollziehbar erfassen. Installateure sollten daher mit dem zuständigen Netzbetreiber klären, welche Zählerstruktur nötig ist. Bei Bestandsanlagen stellt sich zusätzlich die Frage, ob sich die neuen Möglichkeiten ohne Umbau nutzen lassen.
Wichtig bleibt die Trennung zwischen Förderrecht und Netzanschlussregeln. Die Festlegung bewahrt zwar die EEG-Förderung, ersetzt aber keine technischen Anschlussbedingungen. Planer sollten beides getrennt prüfen und dokumentieren. Wo die Festlegung Ausnahmen vorsieht, empfiehlt sich eine schriftliche Klärung mit dem Netzbetreiber.
Zweite Meldung: First Solar verklagt JA Solar
Außerhalb der Speicherregulierung sorgt eine Klage in der Branche für Aufmerksamkeit. Der US-Hersteller First Solar hat laut finanztrends.de Klage gegen den chinesischen Hersteller JA Solar eingereicht. Zum Gegenstand der Klage, zum zuständigen Gericht und zu den Forderungen lagen uns keine Angaben vor.
Eine Klage ist zunächst nur der Vortrag einer Partei, kein Urteil. Ob und wie sie sich auf Lieferungen nach Deutschland auswirkt, lässt sich derzeit nicht beurteilen. Käufer und Installateure, die Produkte von JA Solar einplanen, sollten die Entwicklung beobachten. Konkrete Folgen für laufende Projekte sind aus der bisherigen Meldung nicht ableitbar.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und dem Münsterland können sich bei der KW PV Solutions UG zur Heimspeicher-Planung beraten lassen.
Quellen: finanztrends.de · energie-experten.org