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EEG 2027: Bundesrat fordert höhere Solar-Übergangszahlung

Übergangszahlung | KW Baustoffe GmbH

Die Bundesregierung streicht mit dem EEG 2027 die klassische Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen. An ihre Stelle tritt eine befristete Übergangszahlung von 5,20 Cent pro Kilowattstunde, ergänzt um einen Bonus für den Wechsel in die Direktvermarktung. Der Bundesrat hält das Konzept für PV-Kleinanlagen jedoch für unausgereift und fordert in einer rund 120 Seiten starken Stellungnahme deutliche Nachbesserungen.

Der Bundesrat hat am Freitag den Regierungsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) beraten und dabei deutliche Nachbesserungen bei der Förderung von Solaranlagen verlangt. Einen Tag nach der ersten Lesung der EEG-Novelle im Bundestag prüfte die Länderkammer rund 120 Seiten an Ausschussempfehlungen zu Gesetz und Netzpaket.

Einspeisevergütung endet, Übergangszahlung ersetzt sie

Mit dem EEG 2027 beendet die Bundesregierung die klassische Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen. An ihre Stelle tritt eine befristete Übergangszahlung von 5,20 Cent pro Kilowattstunde, die Betreibern kleinerer und mittlerer Anlagen den Umstieg auf Marktkonformität erleichtern soll. Wer aktiv in die Direktvermarktung wechselt, erhält zusätzlich einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Für Bauherren, die eine neue Anlage planen, ändert sich damit die wirtschaftliche Grundlage grundlegend: Statt einer festen, langfristigen Vergütung müssen sie künftig stärker mit Marktpreisen kalkulieren.

Länder fordern Rückstellung komplexer Regelungen

Der Bundesrat sieht das Konzept in seiner jetzigen Form kritisch. Die Länderkammer fordert grundsätzlich, komplexe Teile der EEG-Novelle, die weder europarechtlich notwendig noch zeitkritisch sind, aus dem laufenden Verfahren herauszunehmen. Sie sollen erst nach einer umfassenden Folgenabschätzung und Beteiligung der betroffenen Akteure umgesetzt werden. Ausdrücklich nennt der Bundesrat dabei die geplanten Änderungen bei der Vergütung kleiner Photovoltaik-Anlagen sowie deren Folgen für kleine und mittlere Unternehmen und für Mieterstrommodelle. Auch die geplanten Obergrenzen für Pachtzahlungen und die Regelungen zu Power Purchase Agreements stehen auf der Liste der Länder.

Grundlage der Beratung war eine rund 120-seitige Beschlussdrucksache, die wegen des Umfangs der Änderungswünsche erst am späten Abend vorlag.

Streit um Vergütung für PV-Kleinanlagen

Beim Umgang mit kleinen Photovoltaik-Anlagen hat der Bundesrat mehrere konkrete Forderungen formuliert:

  • Die geplante dauerhafte Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 50 Prozent für Dachanlagen unter 100 Kilowatt soll gestrichen werden. Die bestehenden Regelungen sicherten die Steuerbarkeit im Engpassfall bereits ausreichend, so die Begründung.
  • Die Übergangszahlung soll verlängert und finanziell angehoben werden, bis die technischen und marktlichen Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Direktvermarktung tatsächlich vorliegen.
  • Sie soll so lange gewährt werden, bis die Bundesnetzagentur feststellt, dass eine wirtschaftliche und verlässliche Direktvermarktung von Kleinanlagen massengeschäftstauglich und digitalisiert möglich ist.
  • Für Anlagen unter 7 Kilowatt soll eine mit dem Marktwert vergütete Netzbetreiberabnahme eingeführt werden.
  • Anlagen unter 25 Kilowatt sollen Zugang zur Marktprämie erhalten.

Damit reagiert die Länderkammer auf die Sorge, dass kleine Betreiber ohne eigene Direktvermarktungsstruktur zwischen zwei Stühlen landen könnten, wenn die Übergangszahlung zu früh oder zu niedrig ausläuft.

Auswirkungen auf Gewerbebetriebe und Mieterstrom

Neben den privaten Bedingungen für Kleinanlagen wirkt sich die Debatte auch auf Gewerbekunden aus. Der Bundesrat verweist ausdrücklich auf Folgen für kleine und mittlere Unternehmen sowie auf Mieterstrommodelle, wenn die Vergütung kleiner Anlagen ohne ausreichende Übergangsfristen umgestellt wird. Zusätzlich nennt die Stellungnahme Regelungen zur Stärkung von Power Purchase Agreements und zur Direktbelieferung – Instrumente, über die auch gewerbliche Betreiber größerer Dachanlagen zunehmend eigenen Solarstrom vermarkten. Für Betriebe im Münsterland, die eine Gewerbespeicher-Lösung zur Lastspitzenkappung oder zur Eigenverbrauchsoptimierung prüfen, bleibt die endgültige Ausgestaltung dieser Regelungen damit vorerst ebenfalls offen.

Dach vor Freifläche: Bundesrat verteidigt Ausbauziel

Ein zweiter Streitpunkt betrifft die Flächennutzung. Der Gesetzentwurf sieht eine stärkere Verlagerung des Photovoltaik-Ausbaus von Dächern auf Freiflächen vor. Der Bundesrat lehnt das ab und will an der bisherigen Zielsetzung festhalten, wonach der Zubau auf Gebäuden mindestens dem Zubau auf Freiflächen entsprechen soll. Zur Begründung verweist die Länderkammer auf Flächenkonkurrenzen etwa mit der Landwirtschaft sowie auf die Bedeutung von Dachanlagen für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Ebenfalls abgelehnt wird die vorgesehene Verringerung der Ausschreibungsmengen im zweiten Marktsegment.

Was die Reform für Hausbesitzer im Münsterland bedeutet

Für Hausbesitzer und Handwerksbetriebe im Münsterland hat der bevorstehende Systemwechsel konkrete Folgen. Wer aktuell eine Solaranlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses in Drensteinfurt oder Umgebung plant, sollte die neue Vergütungslogik in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbeziehen: Bei einer typischen 10-kWp-Anlage sinkt der Anteil der garantierten Erlöse, während der Eigenverbrauchsanteil an Bedeutung gewinnt. Ein gut dimensionierter Energiespeicher kann dabei helfen, selbst erzeugten Strom stärker selbst zu nutzen, statt ihn zu wenig planbaren Marktpreisen einzuspeisen. Auch die Wahl des Wechselrichters spielt eine Rolle, wenn eine Anlage später in die Direktvermarktung wechseln soll, da nicht jede ältere Technik dafür ohne Nachrüstung geeignet ist.

Wie geht es weiter im Gesetzgebungsverfahren

Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung die Forderungen der Länder aufgreift, entscheidet sich in den kommenden Ausschussberatungen des Bundestags. Bis zur endgültigen Verabschiedung des EEG 2027 können sich einzelne Werte wie die Höhe der Übergangszahlung oder die Größengrenzen für den vereinfachten Zugang zur Marktprämie noch verschieben.

Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und dem Münsterland können sich bei der KW PV Solutions UG zur Photovoltaik-Förderung nach dem EEG 2027 beraten lassen.

Quellen: energie-experten.org · pv-magazine.de

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