Drei Energieunternehmen bündeln ihre Kräfte, um Betreibern kleiner Solaranlagen den Wechsel in die Direktvermarktung zu erleichtern. Rabot Energy, Clever-PV und Inexogy haben eine Kooperation angekündigt, die den gesamten Prozess von der Anbindung bis zur Abrechnung abdecken soll. Hintergrund ist die geplante EEG-Novelle 2027, die ab 2030 die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen abschaffen soll.
Warum die Einspeisevergütung wegfällt
Die Bundesregierung plant mit der EEG-Novelle 2027 einen Umbau der Förderung für neue Solaranlagen. Kernpunkt: Ab 2030 sollen Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen ihren Strom nicht mehr automatisch über die feste Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet bekommen, sondern ihn selbst oder über einen Dienstleister direkt am Strommarkt verkaufen.
Für große Anlagen ist die Direktvermarktung längst Pflicht. Neu ist, dass die Grenze künftig deutlich weiter nach unten wandert und damit auch kleine Dachanlagen betrifft, die bislang von der vereinfachten Einspeisevergütung profitieren konnten. Die aktuell gültigen Regelungen zur Marktprämie und zur Direktvermarktung sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgehalten, das im Zuge der Novelle angepasst werden soll.
Für Betreiber bedeutet das mehr Aufwand: Sie brauchen einen Vertrag mit einem Direktvermarkter, eine Anbindung an dessen Systeme und in der Regel eine Fernsteuerbarkeit der Anlage. Genau an diesem Punkt setzen die drei Unternehmen an.
Rabot Energy, Clever-PV und Inexogy bündeln ihre Angebote
Die Kooperation der drei Unternehmen soll Betreibern kleiner Solaranlagen eine Lösung aus einer Hand bieten. Nach eigenen Angaben decken Rabot Energy, Clever-PV und Inexogy gemeinsam die komplette Prozesskette der Direktvermarktung ab – von der technischen Anbindung der Anlage bis zur Vermarktung und Abrechnung der eingespeisten Strommengen.
Für Betreiber soll sich damit an der bisherigen Praxis wenig ändern: Statt die feste Einspeisevergütung vom Netzbetreiber zu erhalten, verkaufen sie ihren Solarstrom künftig über den gemeinsamen Dienst der drei Partner am Strommarkt weiter. Die Details zur Vertragsgestaltung und zu möglichen Kosten für Betreiber haben die Unternehmen bislang nicht veröffentlicht.
Das Angebot soll starten, sobald die EEG-Novelle final verabschiedet ist. Einen konkreten Zeitplan für den Marktstart haben Rabot Energy, Clever-PV und Inexogy bislang nicht genannt.
Was Direktvermarktung für Betreiber kleiner Solaranlagen bedeutet
Direktvermarktung bedeutet: Der erzeugte Strom wird nicht mehr zu einem gesetzlich fixierten Satz an den Netzbetreiber verkauft, sondern über einen Dienstleister an der Strombörse gehandelt. Betreiber erhalten üblicherweise eine sogenannte Marktprämie als Ausgleich zwischen Börsenpreis und der gesetzlichen Förderhöhe, sofern das EEG diese für die jeweilige Anlagengröße noch vorsieht.
Für Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen kommen damit neue Anforderungen hinzu:
- Ein Vertrag mit einem Direktvermarkter statt der automatischen Vergütung durch den Netzbetreiber
- In der Regel eine fernsteuerbare Anlage, damit der Direktvermarkter bei Bedarf regeln kann
- Laufende Kosten oder Gebühren für die Vermarktung, die die bisherige Einspeisevergütung teilweise aufzehren können
Viele Betreiber kombinieren ihre Photovoltaik-Anlage deshalb zunehmend mit einem Energiespeicher, um den Eigenverbrauch zu erhöhen und weniger Strom auf einen möglicherweise schwankenden Marktpreis angewiesen zu verkaufen.
Was das für Hausbesitzer im Münsterland bedeutet
Für private Betreiber im Münsterland, die eine Solaranlage auf dem eigenen Dach planen oder bereits betreiben, wird der Wegfall der festen Einspeisevergütung zu einem zentralen Planungsfaktor. Wer eine Photovoltaik-Anlage für ein typisches Einfamilienhaus in Drensteinfurt oder Umgebung plant, sollte die künftige Direktvermarktungspflicht bereits in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbeziehen – insbesondere, wenn der Netzanschluss erst nach 2030 erfolgt.
Für Bestandsanlagen ändert sich zunächst nichts: Wer bereits eine feste Einspeisevergütung erhält, behält den Anspruch für die vertraglich zugesicherte Laufzeit. Betroffen sind vor allem Neuanlagen, die nach dem geplanten Stichtag ans Netz gehen.
Hausbesitzer und Installateure aus dem Münsterland, die unsicher sind, ob sich der Bau einer Anlage noch vor oder erst nach der Gesetzesänderung lohnt, können sich vor Ort in Drensteinfurt beraten lassen, statt sich allein auf bundesweite Rechenbeispiele aus überregionalen Portalen zu verlassen.
Offene Fragen zum neuen Angebot
Bislang handelt es sich um eine Ankündigung, kein marktreifes Produkt. Die Kooperation von Rabot Energy, Clever-PV und Inexogy hängt vom endgültigen Beschluss der EEG-Novelle ab, deren Zeitplan im parlamentarischen Verfahren noch nicht feststeht. Auch Details zu Preisen, Vertragslaufzeiten und der technischen Anbindung sind offen.
Zudem dürfte das Trio nicht allein bleiben: Mit dem absehbaren Wegfall der festen Einspeisevergütung für kleine Anlagen entsteht ein neuer Markt, um den sich auch andere Energieversorger und Direktvermarkter bemühen dürften. Betreiber sollten Angebote vergleichen, sobald sie konkret verfügbar sind, statt sich vorschnell an einen Anbieter zu binden.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und dem Münsterland können sich bei der KW PV Solutions UG zur Photovoltaik-Direktvermarktung beraten lassen.
Quellen: photovoltaik.eu · solarserver.de