Das Bundeswirtschaftsministerium will die Einspeisevergütung für kleine Photovoltaik-Dachanlagen bis 25 Kilowatt streichen und Betreiber in die ungeförderte Direktvermarktung zwingen. Mehrere aktuelle Studien warnen vor einem massiven Markteinbruch – und Erfahrungen aus der Praxis liefern bereits jetzt eine Vorschau, was Anlagenbetreibern drohen könnte.
Bundeswirtschaftsministerium plant Förderstopp für kleine Dachanlagen
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt, der die Förderlandschaft für private Photovoltaik-Anlagen grundlegend verändern würde. Kern des Vorschlags: Kleine Dachanlagen bis 25 Kilowatt sollen künftig keine EEG-Vergütung mehr erhalten. Stattdessen müssten Betreiber ihren Strom in der ungeförderten Direktvermarktung verkaufen – also selbst einen Abnehmer für den eingespeisten Überschuss finden, so wie es bislang nur für größere Anlagen üblich ist.
Betroffen wären vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser mit klassischen Aufdach-Anlagen, die bislang über 20 Jahre eine feste Einspeisevergütung erhielten. Kritiker des Entwurfs befürchten, dass sich viele geplante Anlagen ohne die bisherige Förderung schlicht nicht mehr rechnen – insbesondere für Haushalte ohne große Eigenverbrauchsquote oder eigenen Stromspeicher.
Studien warnen vor Markteinbruch bei Photovoltaik und Speichern
Mehrere aktuelle Studien stützen die Kritik am Entwurf. Nach Berechnungen von Agora Energiewende und dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) würden kleine Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher unter den geplanten Bedingungen häufig unwirtschaftlich. Eine gemeinsame Auswertung zeigt anhand typischer Haushalte, wie stark sich die Stromkosten mit und ohne eigenes Speichersystem unterscheiden – und wie sehr der Wegfall der Vergütung die Wirtschaftlichkeit von Neuanlagen unter Druck setzt.
Die Auftraggeber der Studien rechnen mit einem massiven Rückgang der Installationszahlen, sollte die Novelle in der vorliegenden Form beschlossen werden. Betroffen wäre nicht nur der einzelne Haushalt, sondern die gesamte Marktentwicklung für dezentrale Solarstromerzeugung in Deutschland – ein Rückschlag für die Energiewende auf kommunaler Ebene, wie ihn auch Handwerksbetriebe im Münsterland zu spüren bekämen.
Was Ü20-Anlagen schon heute vorführen
Wie eine ungeförderte Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich dasteht, zeigt sich bereits an Bestandsanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung gefallen sind. Für diese sogenannten Ü20-Anlagen lagen die Stromerträge 2025 zwischen 860 und 1020 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Leistung – technisch also völlig intakte Systeme. Wirtschaftlich sieht die Rechnung jedoch anders aus, sobald die feste Vergütung wegfällt und nur noch der mittlere Börsenstrompreis von zwei bis drei Cent je Kilowattstunde gezahlt wird.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das Problem: Wer für Versicherung, Stromliefervertrag und Zähler jährlich rund 1000 Euro an laufenden Kosten aufbringen muss, benötigt bei diesem Preisniveau zwischen 33.000 und 50.000 eingespeiste Kilowattstunden allein für die schwarze Null. Anlagen unter etwa 33 bis 50 Kilowatt Leistung können unter diesen Bedingungen also nur mit Verlust weiterbetrieben werden – ein Szenario, das laut den Studien künftig auch neue Kleinanlagen treffen könnte, sobald für sie keine EEG-Vergütung mehr greift.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus im Münsterland
Für Hausbesitzer im Münsterland hat die Debatte einen konkreten Bezug. Eine typische Photovoltaik-Anlage mit 10 Kilowattpeak Leistung auf einem Einfamilienhaus in Drensteinfurt oder Umgebung erzeugt je nach Dachausrichtung 9.000 bis 10.500 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Fällt die EEG-Vergütung für den eingespeisten Überschuss künftig weg, entscheidet vor allem der Eigenverbrauch über die Wirtschaftlichkeit der Anlage.
Ein Batteriespeicher kann den Eigenverbrauchsanteil von rund 30 auf 60 bis 70 Prozent steigern und damit einen Großteil des Vergütungsverlusts ausgleichen, weil weniger Strom zum niedrigen Börsenpreis verkauft und mehr selbst genutzt wird. Wer eine Anlage plant oder eine bestehende nachrüsten möchte, findet bei KW Baustoffe in Drensteinfurt Beratung zu Modulen, Speichern und der passenden Auslegung für das eigene Dach.
Was Betreiber und Bauherren jetzt beachten sollten
Der EEG-Entwurf ist noch nicht beschlossen, das parlamentarische Verfahren läuft. Wer aktuell eine Photovoltaik-Anlage plant, sollte die Wirtschaftlichkeitsrechnung vorsorglich auch ohne feste Einspeisevergütung durchrechnen. Drei Stellschrauben erhöhen den Eigenverbrauch und damit die Unabhängigkeit vom Börsenstrompreis:
- Ein ausreichend dimensionierter Batteriespeicher, der Solarstrom für den Abend speichert
- Eine Wallbox, die das Elektroauto tagsüber mit eigenem Solarstrom lädt
- Eine Wärmepumpe, die überschüssigen Strom für die Heizung nutzt
Bereits installierte Anlagen im laufenden 20-jährigen Förderzeitraum sind von der Novelle nicht betroffen. Für Neuanlagen empfiehlt sich eine Beratung, die die künftige Marktlage realistisch einpreist, statt allein mit den heutigen, noch geförderten Konditionen zu kalkulieren.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und dem Münsterland können sich bei der KW PV Solutions UG zur EEG-Novelle und zur Photovoltaik-Förderung beraten lassen.
Quellen: pv-magazine.de · Solarserver