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EEG-Reform gefährdet Photovoltaik: Forscher warnen

Photovoltaik | KW Baustoffe GmbH

Das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE) schlägt Alarm: Plant die Bundesregierung die Streichung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt-Peak, werden viele Projekte wirtschaftlich unattraktiv. Parallel zeigt eine Analyse der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, dass die neue Speicherregulierung der Bundesnetzagentur – die MiSpeL-Festlegung – in ihrer aktuellen Form erhebliche Fehlanreize enthält.

EEG-Vergütung: Direktvermarktung kein gleichwertiger Ersatz

Minister Reiche will die EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt-Peak streichen. Die Idee: Betreiber sollen ihren Überschussstrom künftig direkt über den Markt vermarkten, statt eine staatlich garantierte Vergütung zu erhalten.

Das Fraunhofer ISE hat diese Pläne untersucht – und kommt zu einem klaren Befund. Die Direktvermarktung könne die wegfallende EEG-Vergütung nicht vollständig ersetzen. Viele Anlagenkonzepte würden wirtschaftlich schlechter gestellt. Besonders betroffen: private Haushalte, die auf eine kalkulierbare Amortisation ihrer Investition angewiesen sind.

Auch Alternativen überzeugen laut ISE nicht. Weder kleinere Anlagen noch größere Energiespeicher noch dynamische Stromtarife könnten einen Einbruch beim PV-Zubau verhindern. Die Forscher rechnen bei Umsetzung der Pläne mit einem deutlichen Rückgang privater Investitionen in Solaranlagen.

Dazu kommt ein weiterer Faktor: Unsicherheit. Für potenzielle Anlagenkäufer bedeutet die Abschaffung der EEG-Vergütung den Wegfall einer zentralen Planungsgrundlage – mit direkten Folgen für Investitionsentscheidungen.

MiSpeL-Festlegung: Bundesnetzagentur-Regelwerk braucht Nachbesserung

Die Bundesnetzagentur hat im Oktober 2025 erstmals festgelegt, wie Bilanzierung und Abrechnung für Heimspeicher in Kombination mit Photovoltaik funktionieren sollen. Das Regelwerk trägt den Namen MiSpeL – kurz für Mindestanforderungen für marktliche Speicher-Leistungen – und schafft zwei neue Optionen für Betreiber kombinierter Photovoltaik-Speicher-Systeme.

Bislang galt eine klare Trennung: Strom entweder einspeisen oder beziehen. Die neue Abgrenzungsoption erlaubt per zwei Zählern beides – mit exakter Messung der Energieflüsse. Die Pauschaloption arbeitet vereinfachter: pauschale Rechenwerte statt Einzelmessung, Förderung von Photovoltaikstrom bis zu 500 Kilowattstunden je installiertem Kilowatt.

Gregor Conzelmann und Joseph Bergner von der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin haben die Berechnungsgrundlagen analysiert. Ihr Befund: Die Festlegung ist formal schlüssig, enthält bei genauer Betrachtung jedoch Fehlanreize. Die MiSpeL-Festlegung ist in ihrer aktuellen Form nicht marktreif.

Pauschaloption: Speicher als Handelsinstrument statt Eigenversorger

Die HTW-Forscher haben ein lineares Optimierungsproblem formuliert, das die Festlegung vollständig abbildet. Das Ergebnis: Ein wirtschaftlich optimierender Betreiber nutzt die Regelung nicht zur Eigenversorgung – sondern zur Arbitrage. Er lädt den Speicher nachts günstig aus dem Netz und speist tagsüber ein, um Börsenstrompreisdifferenzen auszunutzen.

Ein konkretes Beispiel: Ein Haushalt mit einer 5-kWp-Photovoltaikanlage und Speicher speist 5.000 Kilowattstunden ein. Rechnerisch gelten 2.500 Kilowattstunden als geförderte PV-Einspeisung, weitere 2.500 als umlagebefreiter Arbitragestrom. Das befreit den Netzbezug in gleicher Höhe von Umlagen – unabhängig davon, ob tatsächlich Arbitrage stattfindet.

Da Umlagen in der Regel höher sind als die Einspeisevergütung, ist diese Konstruktion aus Investorensicht attraktiv. Für das Stromsystem schafft sie jedoch Fehlanreize: Der Speicher verhält sich wie ein reiner Handelsspeicher, nicht wie eine Eigenversorgungs-Komponente. Das konterkariert das Ziel des Gesetzgebers.

Doppeltes Risiko für PV-Investoren

Für Hausbesitzer und Gewerbebetriebe, die eine Photovoltaikanlage mit Heimspeicher planen, ergibt sich aus beiden Entwicklungen ein klares Signal: Die regulatorischen Rahmenbedingungen befinden sich im Umbau – und noch nicht alle Details sind ausgereift. Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollten nicht auf veralteten Förderannahmen basieren.

Das Fraunhofer ISE empfiehlt, die Direktvermarktung nicht überstürzt einzuführen. Die HTW Berlin fordert Nachbesserungen bei der MiSpeL-Festlegung, bevor die Regulierung in der Praxis ausgerollt wird. Beide Institutionen ziehen die Bremse – nicht aus Fundamentalopposition gegen Marktmechanismen, sondern weil die Details noch nicht stimmen.

KW Baustoffe GmbH aus Drensteinfurt begleitet Kunden in der Region Münsterland mit aktuellen Informationen zu regulatorischen Änderungen, die Planung und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaiksystemen direkt betreffen.

Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und NRW können sich bei der KW PV Solutions UG zu Photovoltaik-Planung und Förderoptimierung beraten lassen.

Quellen: pv magazine · energie-experten.org

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