Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt zum 1. August 2025 leicht — gleichzeitig plant die Bundesregierung im EEG 2027, Kleinwasserkraftwerken unter 25 Kilowatt die Förderung ganz zu streichen. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger warnt vor den Folgen für die dezentrale Energieversorgung.
Neue Vergütungssätze für Solarstrom ab August 2025
Wer eine Photovoltaikanlage nach dem 1. August 2025 in Betrieb nimmt, erhält geringere Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom. Bei Dachanlagen zur Eigenversorgung mit bis zu 10 Kilowattpeak (kWp) sinkt der Satz leicht von 7,94 auf 7,86 Cent je Kilowattstunde (kWh). Wer den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeist, erhält künftig 12,47 statt bisher 12,60 Cent pro kWh.
Die Absenkung folgt dem gesetzlichen Degression-Mechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): Mit wachsender installierter Leistung und sinkenden Modulpreisen werden die Fördersätze halbjährlich automatisch angepasst. Es handelt sich nicht um eine politische Einzelentscheidung, sondern um eine im EEG-Rahmen verankerte Kürzungsformel. Bestehende Anlagen bleiben für ihre 20-jährige Förderlaufzeit unberührt — nur Neuinbetriebnahmen ab dem Stichtag erhalten die neuen Sätze.
Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp sowie für Dachanlagen bis 100 kWp gelten separate Vergütungsstaffeln, die ebenfalls leicht abgesenkt wurden. Für Bauherren und Installateure ergibt sich daraus eine klare Handlungsempfehlung: Wer die Anlage noch vor dem 1. August 2025 ans Netz bringt, sichert sich die höheren Vergütungssätze über die gesamten 20 Jahre Förderlaufzeit.
EEG 2027: Kleinwasserkraft soll Förderung verlieren
Deutlich brisanter ist die Situation bei der Wasserkraft. Im Referentenentwurf für das EEG 2027, den das Bundeswirtschaftsministerium unter Katharina Reiche vorgelegt hat, ist die vollständige Streichung der Einspeisevergütung für neue Wasserkraftanlagen unter 25 Kilowatt (kW) geplant. Damit würden Kleinwasserkraftwerke — etwa Laufwasserkraftwerke an Bächen oder Mühlgräben — künftig keine gesetzlich garantierte Förderung mehr erhalten.
Betroffen wären vor allem regionale Anlagenbetreiber in Bayern, Baden-Württemberg und anderen gewässerreichen Bundesländern. Diese Anlagen erzeugen Strom unabhängig von Sonnenschein oder Wind, liefern ein stabiles Lastprofil und gelten als besonders langlebig und wartungsarm. Trotzdem sollen sie im geplanten EEG 2027 aus der Fördersystematik herausfallen — ein Umstand, der in Fachkreisen und zuständigen Länderministerien für erheblichen Unmut sorgt.
Aiwanger: Energiewende nicht mit sich selbst in Widerspruch bringen
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich klar positioniert. Er fordert, Wasserkraft nicht „kaputtreformieren“ zu lassen, und bezeichnet den Referentenentwurf als energiepolitisches Widerspruchssignal: Die Bundesregierung verfolge das Ziel einer beschleunigten Energiewende, streiche aber gleichzeitig die Förderung für eine der verlässlichsten und etabliertesten erneuerbaren Energiequellen.
Aiwanger kritisiert zudem die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Erzeugungsformen: Offshore-Windkraft und Großsolarparks erhielten weiterhin umfangreiche gesetzliche Unterstützung, während kleine dezentrale Kraftwerke aus der Förderung herausfallen sollen. Der Minister plädiert für eine technologieneutrale Förderpolitik, die Kleinwasserkraft als systemdienlichen Baustein der regionalen Stromversorgung anerkennt.
Konsequenzen für Betreiber und Planer
Für Betreiber und Planer von Solaranlagen fällt die Änderung moderat aus. An der Wirtschaftlichkeit einer gut dimensionierten Photovoltaik-Dachanlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil ändert sich kaum etwas. Der Eigenverbrauch bleibt der entscheidende Hebel — je mehr Solarstrom direkt im Haushalt oder Betrieb genutzt wird, desto geringer ist die Bedeutung des Einspeisesatzes für die Gesamtrechnung. Auch die steigenden Strompreise stärken die Eigenverbrauchswirtschaftlichkeit unabhängig vom Vergütungsniveau.
Bei der Wasserkraft ist die Sachlage deutlich schärfer: Sollte der EEG-2027-Referentenentwurf unverändert beschlossen werden, verlieren neue Kleinwasserkraftwerke unter 25 kW ihre gesamte wirtschaftliche Kalkulationsgrundlage. Bestehende Anlagen mit gesicherter EEG-Vergütung sind davon nicht direkt betroffen. Ob der politische Druck aus den Bundesländern — insbesondere Bayern — noch zu Korrekturen am Entwurf führt, entscheidet sich im weiteren parlamentarischen Verfahren des EEG 2027.
KW Baustoffe GmbH in Drensteinfurt beobachtet die EEG-Entwicklungen und informiert Kunden sowie Installationspartner regelmäßig über aktuelle Änderungen bei Vergütungssätzen und Förderbedingungen.
Hausbesitzer und Installateure aus Drensteinfurt und NRW können sich bei der KW PV Solutions UG zu aktuellen PV-Förderkonditionen und Einspeisevergütungen beraten lassen.
Quellen: Solarserver · energie-experten.org