Neues Mietrecht: Vermieter dürfen „Balkonkraftwerke“ nicht verbieten

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Neues Mietrecht: Vermieter dürfen „Balkonkraftwerke“ nicht verbieten

Deutscher Bundestag bei der Abstimmung über das neue Mietrecht zur Installation von Balkonsolaranlagen.

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Gesetzliche Änderungen im Mietrecht

    Am Donnerstag, den 6. Juli 2024, hat der Deutsche Bundestag wichtige Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht beschlossen, die es Mietern und Eigentümern von Wohnungen erleichtern, Solarmodule für Balkonkraftwerke zu installieren. Diese legislative Neuerung ist insbesondere für die Bewohner von Mehrfamilienhäusern in Münster, Nordrhein-Westfalen, eine erfreuliche Nachricht, da sie nun Steckersolargeräte ohne die Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) installieren können. Die Zustimmung kann jetzt lediglich noch bezüglich der Installationsweise eingefordert werden, nicht jedoch gegen die Installation selbst.

     

    Recht auf Installation von Balkonsolarkraftwerken

      Die bisherige Regelung ermöglichte es Vermietern oder Eigentümergemeinschaften, die Installation ohne triftigen Grund zu untersagen. Mit den neuen Bestimmungen haben Mieter nun einen gesetzlichen Anspruch auf die Genehmigung solcher Installationen, was eine erhebliche Erleichterung darstellt.

       

      Vorteile von Balkonsolarkraftwerken

        Balkonsolarkraftwerke sind kleine, effiziente Solaranlagen, die durch spezielle Wechselrichter direkt an das häusliche Stromnetz angeschlossen werden können. Sie sind in Deutschland zunehmend beliebt, was sich in den etwa 563.000 registrierten Anlagen im Marktstammdatenregister widerspiegelt. Diese Anlagen tragen dazu bei, den Stromverbrauch der Haushalte zu reduzieren und die Stromkosten zu senken. Überschüssig produzierter Strom wird dabei in das öffentliche Netz eingespeist, wobei für diese Einspeisung normalerweise keine finanzielle Vergütung erfolgt, da der administrative Aufwand in der Regel die Erträge nicht rechtfertigt.

         

        Ausblick und Erwartungen zur Gesetzesänderung

          Diese Neuregelung muss noch den Bundesrat passieren, wobei eine Zustimmung als wahrscheinlich gilt. Diese Gesetzesänderung markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer vereinfachten Nutzung erneuerbarer Energien in Wohngebäuden und unterstützt die Energieunabhängigkeit sowie den Klimaschutz in Münster und darüber hinaus.

           

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          Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/balkonkraftwerke-mieter-gesetzesaenderung-100.html

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